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Thema: unterbodenbeleuchtung

  1. #11
    das Zertifikat bringt rein GARNICHTS du könntest dir sogar billiglampen irgendwo herholen und unters auto bauen und trotzdem können die grünen nichts sagen, solange du sie nicht WÄREND der fahrt an hast
    Eine ubb DARF rangebaut werden und als sogenannte "AUSSTIEGSBEULEUCHTUNG" montiert werden, das heisst im Stand dürfen se eingehen und wenn du die Tür aufmachst, wärend der fahrt dürfen sie auch mit diesem Zertifikat NICHT einsein oder einschaltbar sein (wenn man allerdings irgendwo nen schalter gut versteckt weiss dat ka sau )


    PS:
    achja ausserdem lese ich Spritzwassergeschützt, ( habs selber welche dran) das heisst wenn es mal kräftig regnet kannste die dinger abbaun (zumindest die seitlichen) weil das sofort wasser drin ist und die dann im A**** sind wie es bei mir und mehreren die ich kenne auch der fall war.
    Entweder du kaufst richtig WASSERDICHTE oder Spritzwassergeschützte und dichtest die mit Silikon an stellen ab, wo wasser eindrinen kann so hab ich es gemacht seit dem kein prob mehr und lass dich nicht dumm anreden wenn der Hersteller sagt " Die röhren dürfen nicht Wasserdicht sein sondern müssen Spritzwassergeschützt sein, damit das Kondenzwasser auch irgendwo rauslaufen kann"

    dazu sag ich nur lol wenn alles abgedichtet ist, möcht ich mal wissen wie dann kondenzwasser vorhanden sein soll und meine wasserdichte habe ich nun schonüber ein Jahr dran und da war von kondenzwasser noch GARNICHTS zusehen

  2. #12
    -Frank-
    Gast
    Zitat Zitat von VeNoM
    das Zertifikat bringt rein GARNICHTS du könntest dir sogar billiglampen irgendwo herholen und unters auto bauen und trotzdem können die grünen nichts sagen, solange du sie nicht WÄREND der fahrt an hast
    Ich würde dir empfehlen mal in der STVZO §49a durchzulesen! Was du da erzählst ist absoluter Quatsch! Sorry, ist aber so! :wink:

    Eine ubb DARF rangebaut werden und als sogenannte "AUSSTIEGSBEULEUCHTUNG" montiert werden, das heisst im Stand dürfen se eingehen und wenn du die Tür aufmachst, wärend der fahrt dürfen sie auch mit diesem Zertifikat NICHT einsein oder einschaltbar sein (wenn man allerdings irgendwo nen schalter gut versteckt weiss dat ka sau )
    Wo in der STVZO steht eine Bestimmung zur UBB? Alle erlaubten lichttechnischen Einrichtungen sind explizit aufgeführt... bis hin zu Signalscheinwerfern, Rundumleuchten etc. - aber keine UBB! Nochmal mein Rat: Schau mal in die STVZO!

    Zum Thema Ausstiegsbeleuchtung wurde schon an anderer Stelle genügend geschrieben. Theoretisch möglich, wenn die lichtechnischen Einheiten die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) erfüllt. Und das tut keine UBB (und wird sie wohl auch nie). Vertrau da ruhig meiner Fachkenntnis!! :P

    Und dann schau auch nochmal in §52 Abs. 8 STVZO:

    Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig; für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden.

    Wenn überhaupt, dann nur rot... nicht blau, nicht grün, nicht sonst irgendetwas.

  3. #13
    Micha2
    Gast
    @Frank,

    sie wissen doch alles besser. Es war so, es ist so und es wird so bleiben. Da werden wir mit unseren Ratschlägen nix ändern.

    Micha2

  4. #14
    ganz einfach fahr zu nen Tüv und frag nach ! was meinst wie ich durch tüv komm mit meiner ubb 8)

  5. #15
    -Frank-
    Gast
    @Venom!

    Sorry, aber dann kenn ich mich da anscheinend etwas besser aus als dein TÜV-Prüfer! Ist ja wohl klar, dass man immer einen Sachverständigen findet, dem es egal ist/der blind ist/der käuflich ist/oder der im neuen recht keine Ahnung hat... Aber was hat diese Eintragung dort dann mit Legalität zu tun. Ist das Papier nicht wert auf dem es steht!

    Aber was diskutier ich! Bleib bei deiner Meinung... und erklär das irgendwann mal einem Polizisten, der dir deswegen vielleicht die Karre stillegen will!

  6. #16
    lol keine eintragung und ich hab bei mehreren tüvern gefragt, ich darf die beleuchtung dran lassen weil sie 1. nur angeht wenn die tür aufgeht und 2. eben halt deswegen keine ubb ist sondern aussteigsbeleuchtung und von 5 prüfern haben es mir 5 so erzählt und durch tüv kam ich ja auch ohne probs ! die bullen sagen nämlich auch nichts wenn se net ein sind (wurde ja schon öffter angehalten)

  7. #17
    -Frank-
    Gast
    Na dann! Hatte Micha2 wohl doch recht!?! :?

  8. #18
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Registriert seit
    30.06.03
    Beiträge
    6.151
    Die Regelung hat sich ja auch erst kürzlich geändert, so dass es jetzt erlaubt ist (auch nach Gesetz) die UBB als Ausstiegsbeleuchtung zu montieren, da kann dir kein TÜV und auch kein grüner was, ganz egal welche Farbe diese haben 8)
    Un z. B. von FoliaTec gibts wasserdichte, zumindestens sind die das solange wie du nirgends damit hängen bleibst :wink:
    :idea: Zum motieren könnte man sich doch ein paar Winkel bauen welch seitlich etwas innerhalb der Wagenheberaufnahmepunkte verschraubt sind....oder wie!?!? :?:

  9. #19
    sind normal bei der UBB dabei so halterungen, die von Foliatec ind zwar wasser dicht, aber 250 Euro für vier lampen ? *ankopfhau* ne aber wirklich nicht, da nimm ich doch lieber billigere und mach sie Wasserdicht z.B. mit Silikon oder heikleber funktioniert optimal hab ich festgestellt, hab das mal bei 2 Lampen ausprobiert

  10. #20
    Philip
    Gast
    mal ne frage am rande:

    darf man 4 leuchten, also rundrum als einstiegshilfe benutzen? weil ich weiss ja net, was vorne anner motorhaube ne einstiegshilfe bringen würd?! :shock:

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