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Thema: Was wenn ich mit Sportluftfilter (§19.3) erwischt werde?????

  1. #11
    Storchi
    Gast
    das war der bericht @ soulstorm.
    könnte sein das die hart durchgegriffen haben weil fernsehen dabei war wollten mal bissl was beweisen oder so.
    aber der luffi hing ja schon drinne wie der letzte dreck ne voll laschi gemacht
    das witzige dabei war ja die hätten ja garnicht nach der bude gekuckt
    nur weil der den fetten dachspoiler druf hatte auf dem man nen halben elefanten transportieren konnte.
    naja golf halt.
    never fear iam here
    www.storchis-tigra.de.vu

  2. #12
    Angel
    Gast
    @storchi

    Ich glaube nicht daß es nur der Bericht im Fernsehen war und die nur deshalb so hart durchgegriffen haben.

    Ich schliesse mich voll und ganz der Meinung von Woschi an. Sobald Du was ans Auto baust, das nicht zugelassen ist, keine ABE oder Teilegutachten (Materialgutachten) hat, musst Du es vom TÜV versuchen eintragen zu lassen da sonst die Betriebserlaubnis des gesamten Autos erlischt.. Bei ner ABE bist mit nem 19er dabei, mit Teilegutachten oder Materialgutachten gibts dann halt nen 21er bzw Einzelabnahme. Und wer ohne Betriebserlaubnis fährt muss zahlen, bekommt Punkte, die Plakette wird (im schlimmsten Fall vor Ort) abgekratzt bzw. muss in der Probezeit Nachschulung machen.

    Wenn Du das Teil bei keinem TÜV eingetragen bekommst, würde ich es an Deiner Stelle wieder ausbauen und nach einer anderen Möglichkeit schaun.

    Steht denn in dem Gutachten was von "Nur Einbau in Verbindung mit Serienauspuffanlage" ? Wenn nicht, würd ich mal einen anderen TÜV in Deiner Umgebung versuchen...

    Gruß
    Angie

  3. #13
    Anonymous
    Gast
    ähm wenn man eh was nicht zugelassenes am auto verbaut hat, isses dann egal wieviel man noch unzulässigerweise verbaut? gibts immer nur 3 punkte?

  4. #14
    MichiC
    Gast
    Oh man Jungs!

    Wenn ihr was uneingetragenes durch die Gegend fährt und es passiert ein Unfall o.Ä. kann sich je nach Fall die Versicherung querstellen!

    Angenommen, es kommt dann zum Personenschaden, dürft ihr dann euer Leben lang zahlen!

    Tragt euern Krempel ein! Auch wenns nur ein Lufi ist!

    Ich spar mir doch net die 20€-Eintragung und laufe Gefahr ne Mängelkarte und 150€Strafe zu bekommen!


    @Tigra 2003

    Fahr zum nächsten Tüv!

    @Malkuth

    a) teuer eintragen lassen
    b) ausbauen
    c) K&n kaufen & eintragen lassen

  5. #15
    Storchi
    Gast
    ich hab meinen bösen blick nicht eingetragen
    wenn die mich erwischen muss ich da etwa auch zur nach schulung ???
    ich hab nur nen matrial gutachten.

  6. #16
    MichiC
    Gast
    Ja musst du!

    Und Nachschulung inkl. verlängerter Probezeit, Geldstrafe, Punkte und Mängelkarte können sehr teuer werden!!!

  7. #17
    -Frank-
    Gast
    @Storchi:

    Das hängt immer von der Gewichtigkeit des Verstoßes ab. Es gibt A- und B-Verstöße!

    A-Verstöße sind z.B:
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

    B-Verstöße sind z.B.:
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

    Ein nicht eingetragener BB ist wohl eher ein B-Verstoß! Aber gerade wenn es um Geräusch- und Abgasverhalten, nicht eingetragene Spoiler, extrem schlechte Bereifung etc. geht, kann das u. U. auch als Verkehrsgefährdung ausgelegt werden und als A-Verstoß gewichtet werden.

    Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

    Beim ersten Mal
    verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
    Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

    Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

    Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
    Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
    bestandener MPU wiedererteilt.


    @Malkuth:

    Abgesehen von der oben genannten Gewichtigung der Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, handelt es sich bei mehreren nicht STVZO-konformen (ich schreibe bewußt nicht "nicht eingetragenen" - da eine Eintragung immer auch angezweifelt werden kann!) um eine sog.Tateinheit und wird nur einmal bestraft! Eine Eintragung ist bei dir ohne Gutachten sehr aufwändig: Zur Einzelabnahme wäre mindestens mal eine Stand- und Fahrgeräuschmessung notwendig... und letztere kann nicht gerade bei jeder Prüfstelle durchgeführt werden.


    @Tigra2003:

    Würde mal zum TÜV fahren und eine Standgeräuschmessung durchführen lassen. Evtl. hat der Prüfer sich rein vom bloßen Hören getäuscht und dein Lufi ist in Verbindung mit dem Auspuff gar nicht zu laut! Sollte er es dennoch sein (zu laut!), dann nützt dir auch eine Eintragung bei irgendeinem kulanten TÜV nichts! Gerade so ein Merkmal wie das Geräsuchverhalten, das so extrem eibfach von jedem Polizisten/Sachverständigen überprüft werden kann, führt sehr oft zur sofortigen Stillegung des Fahrzeuges! Mit Glück kommt man bei einer gutgelaunten Kontrolle auch mit einer Mängelkarte davon und hat dann aber das Problem des Rückrüstens!Beide Varianten sind nicht gerade billig... und daher empfehle ich dir es lieber gleich richtig zu machen!

  8. #18
    AscoMania
    Gast
    Zitat Zitat von -Frank-
    @Malkuth:

    Abgesehen von der oben genannten Gewichtigung der Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, handelt es sich bei mehreren nicht STVZO-konformen (ich schreibe bewußt nicht "nicht eingetragenen" - da eine Eintragung immer auch angezweifelt werden kann!) um eine sog.Tateinheit und wird nur einmal bestraft! Eine Eintragung ist bei dir ohne Gutachten sehr aufwändig: Zur Einzelabnahme wäre mindestens mal eine Stand- und Fahrgeräuschmessung notwendig... und letztere kann nicht gerade bei jeder Prüfstelle durchgeführt werden.
    Was letztendlich bedeutet, dass es wol günstiger ist deinen Luffi ohne Gutachten in die Tonne zu schmeißen und Dir einen mit Gutachten holst und diesen ordnungsgemäß eintragen lässt!

  9. #19
    Storchi
    Gast
    irgendwer muss doch son scheiss bösen blick eintragen
    muss doch irgendiwe möglitsch sein
    kuckt euch den mal an und sagt mir eure meinung also ich hab schon viele tigras mit dem blenden gesehn
    www.storchis-tigra.de.vu

  10. #20
    Batmobil
    Gast

    Scheiß drauf!

    Ist doch egal, habe meinen Luftfilter auch nicht eingetragen. Die Bullen kucken eh nie in den motorraum. Die haben mich die letzten 5 jahre schon min. 30 mal angehalten und nie haben die unter die haube geschaut. Mußt halt rausnehmen wenn du alle 2 jahre zum tüv mußt. Aüßere Stylingteile auf jeden fall eintragen lassen. Da sind die grünen total geil drauf. da überprüfen die den kleinsten scheiß.

    MFG

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