hallo,
habe hier mal eine frag zu dem bild. was ist das für ne front, rsc?
hat die jemand bei sich verbaut und hat ein paar bilder für mich?
wie sieht es aus mit der verarbeitung und qualität?
danke!
hallo,
habe hier mal eine frag zu dem bild. was ist das für ne front, rsc?
hat die jemand bei sich verbaut und hat ein paar bilder für mich?
wie sieht es aus mit der verarbeitung und qualität?
danke!
Schwer zu sagen...
Dieses Design gibt es von mehreren Herstellern.
Anhang 3709
auf jedenfall net die schönste =) ist ja geschmackssache aber die gibbet von tausend herstellern von billig bis teuer denk ma danach ist auch die qualität....
MfG Schmobi
sieht net schlecht aus aber wohin mit den nebels???
Na weg lassen!!!Zitat von 16V TIGRA
genau...Zitat von Tigraboy
sieht eh nix aus.. AE's und nebler
ja nebelscheinwerfer ist da blöd,
mal ne andere frage wenn ich nebler behalten will, welche front wäre dazu geeignet außer die csr x-line?
rdk was hast denn du da für ne front? sieht auch dick aus. hast en bild wo man die richtig sehen kann?
gruß!
er hat doch genau die front um die es geht...
Zitat von sl33p3r
GENAU !!!
Welcher Hersteller das bei mir ist, kann ich den Abend ma kucken, wenn ich wieder an meinem Auto bin
Da hätte ich auch mal ne Frage... Wie (damit meine ich jetzt höhe, breite und und und) DARF/MUSS/KANN ich die positionieren? Also bis zu welchem Grad nach vorn/unten/seite?Zitat von fire-dragon
Hoffe ihr wisst was ich meine.
Auszug aus der StvZo:
Heisst das also die Nebels kann ich übrall (syncron) an der Schürze anbringen? (vorrausgesetzt ich beachte die 400mm vom Umriss?§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
thx Flitze