Vorne und hinten Einstiegshilfe? Never :!:
Vorne und hinten Einstiegshilfe? Never :!:
Warum denn nich??? Biste noch nie durch die Motorhaube eingestiegen??? Oder durch den Kofferraum???
*duckundweg*
ich bin bis jetzt zweimal durchn kofferraum =)
also ich hab auch eine in blau drunter. du bekommst es 1. nicht eingetragen, 2. auch nicht, wenn du es als einstiegshilfe nimmst, 3. darfst du es nur auf privaten parkplätzen, auf der die STVO nicht gilt an haben.
wenn sie dich aber chaschen wenn du sie auffer strasse anhast..dann gute nacht :P
soviel dazu
aber drunter haben darf man sie wenn man se net an hat?
haben schon, einschalten nicht. so wie mitn lachgas
mfg tom
@ Tomo16v
da hab ich aber etz noch ne frage.
in dem anderem Thread zur UBB hat jemand geschrieben, dass wenn dir z.b. einer reinfährt (auf der autobahn) und man hängt dann auf den leitplanken und die netten herren in grün dann die ubb sehn. dass man dann ne größere teilschuld bekommt...
wie is des etz genau ??
wird das in deutschland und österreich gleich gehandhabt vom staat ??
stilllegung o.ä. ??
mfg chris
Meine letzte Info (bitte korrigiert mich falls nötig) ist, dass man an der Beleuchtungsanlage ohne Segen vom TÜV nichts verändern darf. Die Unterbodenbeleuchtung stellt eine Veränderung der Beleuchtungsanlage dar, dementsprechend verliert das Auto die Betriebserlaubnis und ergo darf es nicht am Straßenverkehr teilnehmen...
Hier mal der Paragraph zu den "Lichttechnischen Einrichtungen"
http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php3