Zitat von
Crashy1984
moment mal jungs also ich komme gerade nicht ganz mit (mag an der uhrzeit liegen)
aber ist es nicht so das es sehr wohl als einstiegshilfsbeleuchtung eingetragen werden kann ohne das die grün-weißen meckern (vorrausgesetzt es ist an den türkontakt angeschlossen und geht auch nur dann)?
ausserdem wieso sollten die dich im stand damit krallen können? wenn du stehst und der motor nicht läuft ist es doch egal (ist wie mit alk, wenn du sitzt aber der motor aus ist kann dir keiner was oder mit handy am steuer, ist der wagen aus und du telst ist es egal, doch sobald der wagen läuft ist schon schwerer und du kannst belangt werden...)
also wie gesagt glaube verbauen kannst du die dinger schon und dann wenn der tüv den segen gibt als einstiegsbeleuchtung, ist doch alles save. nutzen halt nur im stand mit motor aus und wenn möglich auf privatgelände...
fahren solltest du mit den dinger im straßen verkehr so oder so nicht, ich finde das als fahrer bei anderen sehr nervig... lenk ab und kann blenden, egal welche farbe. von der signalgebung deines pkw mal ganz abgesehen...