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Thema: wie tüv mit auspuff und lufi ?

  1. #21
    NetKiller
    Gast
    in meinem lufi gutachten steht nix von "net mit sportauspuff".. in der abe vom ESD auch nix..

    also hab ich den kram iengebaut und bin zum ganz normalen tüv nord.

    30euro ärmer hatte ich nen zettel inner hand mit der eintragung....

    entweder wusste mein tüv das nich oder wollte es net wissen

    whatever.. ich weiss davon nix.. in meinen gutachten steht nix drin.. es ist bei ner ganz normalen tüv nord prüfstelle eingetragen ... wenn mich da einer für anpisst, dann piss ich meinen prüfer an

    bis jetzt hats noch keinen gestört.. selbs mit 4000 touren in nem tunnel die grünweissen zu überholen (im legalen geschwindigkeitsbereich natürlich ...) hat trotz ordentlich hall im tunnel keinerlei konsequenzen gehabt.. die haben zwar geguckt aber nachdem sie gesehen haben, dass alles eingetragen ist oder ne abe hat sind sie leicht frustriert abgezogen

    also mein gott.. was soll ich machen? kann ja nich hellsehen, dass das nich mehr erlaubt sein soll

  2. #22
    Senior
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    1.341
    Zitat Zitat von NetKiller

    also mein gott.. was soll ich machen? kann ja nich hellsehen, dass das nich mehr erlaubt sein soll
    spätestens wenn du mit 3pkt und geldstrafe drauf hingewiesen wirst weißt du's

  3. #23
    corsaminator
    Gast
    och scheißt doch drauf... jeder depp fährt so rum!

  4. #24
    PeterF
    Gast
    @NetKiller: Hast du ne Eintragung "in Verbindung mit" oder ähnliches? Oder hast du einfach nur den Luftfilter eingetragen und die ABE für'n ESD?

  5. #25
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    Avatar von FTBerlin
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    es ist nicht illegal beides zu fahren!!! lediglich wurde gesondert daruf hingewiesen dass wenn beides eingetragen ist und die zulässige lautstärke überschritten ist die eintragung nichtig ist..... solange der lärmpegel im bereich des erlaubten ist kann man getrost beides zusammen fahren wenn es denn eingetragen ist.

  6. #26
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    Avatar von ice tiger
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    Zitat von ice tiger
    Der wird doch deswegen nicht spürbar leiser??


    oh doch mein lieber
    Wegen dem stücke Plaste?? ALso kann ich mir beinahe nicht vorstellen...

    @FTB

    Ja richtig...die Eintragung bringt aber auch nur was, wenn man ne Geräuschmessung hat machen lassen vorher (muss ja irgendwie nachgewiesen werden, das beides zusammen im zulässigen dB-Bereich liegt, oder?)

    Klar kann der mir das auch so eintragen...aber dann ist es wertlos, weil man nirgenwo schwarz auf weiß hat, dass es im geprüften Bereich liegt...

    mfg

  7. #27
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    Avatar von FTBerlin
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    dass im vorlauf zu solch einer eintragung ne lärmmessung gemacht wird, bin ich jetzt einfach mal von ausgegangen... weil das ja nunmal dazugehört um die zulässigkeit zu überprüfen.

  8. #28
    Cypher2Kill
    Gast
    Wie ist dass denn dann in meinem Fall?!

    Ich habe einen eingetragenen McKita- Sportluftfilter drin und n A.T.U.- Endtopf der eintragungsfrei ist.

    Jetzt ist der Sportluffi zwar laut aber auf keinen fall störend.
    und den auspuff hört man eigentlich sogut wie garnicht weil ich ja nur n 1.2 45PS- Motor drin habe.

    Meint ihr ich komm so durchn TÜV?!!?!?!

  9. #29
    DJMarcy
    Gast
    Zitat Zitat von Cypher2Kill
    Wie ist dass denn dann in meinem Fall?!

    Ich habe einen eingetragenen McKita- Sportluftfilter drin und n A.T.U.- Endtopf der eintragungsfrei ist.

    Jetzt ist der Sportluffi zwar laut aber auf keinen fall störend.
    und den auspuff hört man eigentlich sogut wie garnicht weil ich ja nur n 1.2 45PS- Motor drin habe.

    Meint ihr ich komm so durchn TÜV?!!?!?!
    Normalerweise interessiert es den TÜV nicht, von welcher Firma der Entopf ist. Ob er laut ist oder nicht sagt die Lautstärkemessung. Der TÜV sagt dir dann ganz genau ob etwas störend ist.
    Ich nehme mal an, dass dein Filter eingetragen wurde, bevor du den Auspuff dran gemacht hast. Dann hast du es nämlich sehr schlau gemacht und hast nicht das Problem wie viele andere hier.
    Der TÜV kann dir viele Steine in den Weg legen (wie viele hier schon erfahren mussten)

  10. #30
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von FTBerlin
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    1.233
    wichtig ist doch nur dass die lautstärke nicht das maß des genehmigten überschreitet....... solange das nich eintritt isses doch ok....

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