jaja jeder denkt jetzt wieder was weiß ich alles

nee es geht mir eigentlich nu darum: hab grad meine heckschürze eingetragen. der tüffer hat aber drunter geschrieben " der abschlepphaken muss frei zugänglich bleiben"!!

also a) will ich des aba net, will des dumme loch zumachen
und b) hab ich grad nachgeschaut fürn tigra is die hintere ja gar keine pflicht, da er laut §43 ja gar keine anhängelast hat

so was blüht mir wenn ich das loch trotzdem zu mache? also ich mein trotz dass es in der eintragung steht? weil dann war das ja schon falsch, weil der tüffer hat des mangels besseren wissens so eingetragen?

mfg