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Thema: Totalschaden

  1. #11
    saarländer
    Gast
    gut..danke für die antworten..folgendes.der gutachter hat einen wiederbeschaffungswert von 4.800€ festgestellt.einen restwert von 1000€. heißt das jetzt für mich wenn ich hingehe und das auto abgebe bekomm ich die 4800€ und schluss??oder heißt das wenn ich das auto der versichrung "verkaufe" bekomm ich im endeffeckt 5800€?!?!blick da irgendwie nicht durch.
    der gutachter hat gemeint ich soll das auto behalten und die teiel selbst verkaufen was meint ihr??

  2. #12
    ener deluXe
    Gast
    wenn du den dein tigra gibst bekommste 4800 euro und wenn du ihn behälst 3800 euro,wertgutacheten(wiederbeschaffungswert)MINUS RESTWERT
    MFG ENER

  3. #13
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von blobberio
    Registriert seit
    18.12.04
    Beiträge
    1.742
    ein Wertgutachten bringt dir jetzt auchb garnichtsmehr, Du musst das Auto ja auch mit dem entsprechenden Wert versichert haben (Beiträge gehen dann je nachdem wie hoch das Wertgutachten ausfällt hoch). Also jetzt nochmal die 100€ für so n Gutachten ausgeben wäre Schwachsinn und absolute Verschwendung.

  4. #14
    ener deluXe
    Gast
    ich hatte auch als ich geparkt hab ma ne beule gedrückt bekommen....von nem pastor in seinem 3 tage alten t5.....
    naja genau in den holm und 4800 euro schaden,daher weiß ich,das wenn du dein tigra in der fachwerkstatt reparieren lassen willst,die reperatur 10 prozent mehr kosten darf als der wiederbeschaffungswert also bei dir 5280 euro....
    mfg ener

  5. #15
    saarländer
    Gast
    also mein reparaturbetrag ist 10000€!
    aha und was denkt ihr soll ich machen??wenn ich ihn für 3800€ bekomme und dann die einzelnen teile verkaufe.denkt ihr ich bekomme mehr als 1000€ rein??also motor läuft ohne probs(102tkm), heckstoßstange modena ist noch i.o. sportauspuff etc. halt mit ebay hilfe??gebt mir mal einen rat!
    abgben oder selber verkaufen!

  6. #16
    Sparsam ist Spaßarm! Admin
    Avatar von Amok
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    4.029
    Zitat Zitat von saarländer Beitrag anzeigen
    ich ihn für 3800€ bekomme und dann die einzelnen teile verkaufe.denkt ihr ich bekomme mehr als 1000€ rein
    Du solltest alleine für den motor schon die 1000€ kriegen

  7. #17
    saarländer
    Gast
    so hab ich es mirauch gedacht...na ja wir werden sehen.ich danke euch vorerst mal.

  8. #18
    ener deluXe
    Gast
    mal ne frage,welchen auspuff hast du,und ist es die modennastossstange für 300 und nen paar zerquetschte oder die abgespeckte version die der von csr ähnelt???und welche farbe hat sie???

  9. #19
    Senior VIP (Spender)
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von ice tiger
    Registriert seit
    03.11.03
    Beiträge
    5.651
    Du solltest alleine für den motor schon die 1000€ kriegen
    Also den Dummen will ich sehen, der nen Motor mit über 100.000 km für 1000€ kauft... ;-)
    Oder meinst du den Motor verkauft in Teilen?


    Zur Versicherung....
    Also wenn das Auto auf nem Hänger vor meiner Haustür gestanden hätte, hätte es also einen Unterschied gemacht???
    Also es mag zwar sein, dass das eine Grauzone darstellt...
    Aber es ist mal eindeutig ne Sachbeschädigung von fremdem Eigentum...und alleine das ist ja wohl Aussage genug über die Schuldfrage. Denn ob das Auto da nun steht oder nicht (ob mit oder ohne BE) macht ja für den Verkehr keinen Unterschied, oder?

    Ist ja auch egal...Im Zweifelsfall würd ich's vor Gericht austragen (ne Vekehrsrechtsschutz wäre hierbei angebracht!;-))

    mfg

  10. #20
    Gorilla
    Gast
    @ ice tiger : falsch wenn an einem kfz oder weiss ich irgendeine eintragungspflichtige veränderung vorgenommen wird, ist die betriebserlaubnis bis zur eintragung durch den tüv ungültig. darüber hinaus ist bei selbst verschuldetem unfall damit zu rechnen das nicht einmal die eigene versicherung ohne schwerwiegende konsequenzen zahlt.

    das sei nur mal angemerkt weil diese ein für den öffentlichen strassenverkehr zugelassenes fahrzeug versichert hat.der erfolg vor gericht entscheidet sich jedoch eher
    über den hergang des unfalls .

    gut zur untermauerung der behauptung das die teile grad angebaut wurden und dem nächsten tag dem tüv vorgeführt werden sollten ,sind z.B. vorhandene rechnungen vom tag des unfalls bzw. dem tag davor unbedingt beizubringen!

    bedenkt auch die gegen partei kann einen gutachter beauftragen der im zweifelsfall die abnutzungs erscheinungen an den verbauten teilen überprüft und eine gegenbehauptung aufstellt,welche ungefähr besagt:der klagesteller hat die an seinem fahrzeug vorhanden veränderungen nicht unverzüglich eintragen lassen:erwiesen nach gutachten xxx befinden sich die verbauten teile schon seit längerem in gebrauch,den klagesteller trifft demnach im mindesten eine mitschuld......

    wenn du jetzt noch behauptest du hast ja die teile gebraucht gekauft wirkt das vor gericht schon fast wie ne ausrede.

    wäre ich anwalt der gegen partei würd ich es auf jeden fall drauf ankommen lassen,da der klagesteller in der beweispflicht liegt

    mfg sven:smartass:

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