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Thema: Ebay abzocke

  1. #1
    DOHC
    Gast

    Ebay abzocke

    moin. ich hab nen artikel ersteigert, der mengel hat, die nicht in der artikelbeschreibung standen ... kann ich jetzt mein geld zurück verlangen ? sind immerhin 107 € ^^ kann ich mich da bei ebay melden ? wenn ja, wie ? oder muss ich dass mit rechtsanwalt machen ?


    mfg.

  2. #2
    Cleaned-LET
    Gast
    www.ebay.de ->
    Übersicht ->
    Kontakt ->
    Hilfe für Käufer ->
    Lesen

  3. #3
    DOHC
    Gast
    hrhrhrhrhrhrrh :dribble:

    dicken fetten dank .. ich werd dann mal mein glück versuchen

    also vür alle anderen ... bei ebay stewht folgendes ... aber ich glaube es sieht seeehr schlecht vür mich aus -.-

    ich muss ausserdem noch 10 tage warten, bis ich einen "stark von der beschreibung abweichenden artikel" melden kann 0o .. dass ist ja wohl mal voll der blödsin ^^


    hier nochmal eine frage ... wenn in dem artikel steht, dass "alles in einem einwandfreien zustand ist" die wahre aber total fermackt ist, falsch ferkabelt, er lack abgerieben und ein gummie zerschnitten ist. dann ist dass eine starke abweichung von der artzikel beschreibung oder ?

    ich hab ehct foll den hals auf den typ -.-



    Die eBay-Vorgehensweise bei einem nicht erhaltenen oder einem erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel besteht im Normalfall aus fünf Schritten:
    Schritt 1: Der Käufer meldet eine Unstimmigkeit.
    Schritt 2: eBay setzt sich mit dem Verkäufer in Verbindung.
    Schritt 3: Der Verkäufer antwortet.
    Schritt 4: Käufer und Verkäufer kommunizieren miteinander.
    Schritt 5: Der Vorgang wird geschlossen.
    Schritt 1: Der Käufer meldet eine Unstimmigkeit.
    Als Käufer können Sie frühestens 10 und längstens 60 Tage nach dem Transaktionsdatum (Datum, an dem das Angebot endet und Käufer und Verkäufer sich verpflichten, den Artikel zu kaufen bzw. den Artikel zu liefern) melden, dass es wegen eines nicht erhaltenen oder eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels zwischen Ihnen und dem Verkäufer zu einer Unstimmigkeit gekommen ist. Dabei muss der Käufer angeben, ob er den Artikel gar nicht erhalten hat oder ob der erhaltene Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.
    Hinweis: Wenn der Artikel per PayPal bezahlt wurde, muss der Käufer einen Antrag anhand der entsprechenden Verfahrensweise bei PayPal-Zahlungen stellen.
    Schritt 2: eBay setzt sich mit dem Verkäufer in Verbindung.
    Nachdem eine Unstimmigkeit gemeldet wurde, sendet eBay dem Verkäufer eine entsprechende Mitteilung und fordert ihn auf, mit dem Käufer in Kontakt zu treten. In den allermeisten Fällen kann das Problem durch Kommunikation geklärt werden, sodass keine weiteren Schritte eingeleitet werden müssen.
    Schritt 3: Der Verkäufer antwortet.
    Dem Verkäufer werden verschiedene Antwortoptionen zur Wahl gestellt.
    • Ich möchte mit dem Käufer kommunizieren. Der Verkäufer kann dann eine Nachricht an den Käufer verfassen und senden.
    Bei Unstimmigkeiten wegen eines nicht erhaltenen Artikels hat der Verkäufer auch folgende Antwortmöglichkeiten:
    • <LI style="MARGIN-TOP: 6px">Ihre Zahlung für diesen Artikel ist noch nicht eingegangen bzw. der Status ist noch ungeklärt. <LI style="MARGIN-TOP: 6px">Ich habe den Artikel bereits verschickt. Falls der Artikel bereits verschickt wurde, kann der Verkäufer dem Käufer genaue Angaben zum Versand mitteilen.
    • Ich biete eine Rückerstattung des Kaufpreises an. Der Verkäufer kann dem Käufer anbieten, den gezahlten Betrag vollständig zurückzuerstatten.
    Bei Unstimmigkeiten wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels hat der Verkäufer folgende Antwortmöglichkeiten:
    • <LI style="MARGIN-TOP: 6px">Ich habe einen Ersatzartikel gesendet. Falls der Verkäufer einen Ersatzartikel gesendet hat, kann er dem Käufer genaue Angaben dazu mitteilen.
    • Ich biete eine Rückerstattung des Kaufpreises an. Der Verkäufer kann dem Käufer zur Beilegung der Unstimmigkeit anbieten, den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
    Schritt 4: Käufer und Verkäufer kommunizieren miteinander.
    Käufer und Verkäufer versuchen, die Unstimmigkeit zu klären, indem sie direkt auf der eBay-Website miteinander kommunizieren.
    Informieren Sie sich, wie Sie mithilfe der Seite „Unstimmigkeiten online klären“ eBay-Transaktionsprobleme verfolgen und verwalten können.
    Schritt 5: Der Vorgang wird geschlossen.
    Dabei kann der Käufer zwischen den folgenden beiden Optionen wählen:
    • <LI style="MARGIN-TOP: 6px">Wir haben uns geeinigt und die Unstimmigkeit geklärt. Wählt der Käufer diese Option, werden keine Maßnahmen gegen den Verkäufer ergriffen und der Käufer kann anschließend keinen Antrag auf eBay Standard-Käuferschutz stellen. Ein einmal beigelegter Fall kann nicht erneut gemeldet werden. Bevor der Käufer diese Option auswählt, sollte er mit der gefundenen Lösung vollständig zufrieden sein. Bietet der Verkäufer beispielsweise die Rückerstattung des Kaufpreises an, sollte der Käufer die Unstimmigkeit erst dann über diese Option schließen, wenn der zurückerstattete Betrag tatsächlich eingegangen ist.
    • Ich sehe keine andere Möglichkeit, als einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Wenn der Käufer diese Option wählt, wird das Team von eBay-Sicherheit sofort über die Transaktion informiert. eBay behält sich vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen. So kann das Mitgliedskonto des Verkäufers vom Handel bei eBay ausgeschlossen bzw. zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden. Wenn der Käufer diese Option wählt und die Transaktion die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann der Käufer im Rahmen des Standard-Käuferschutzes einen Antrag auf Rückerstattung von bis zu EUR 200,00 Euro stellen (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 ).
    Der Käufer kann den Vorgang jederzeit schließen, falls die Unstimmigkeit beigelegt wurde. Der Käufer kann einen Antrag auf Käuferschutz frühestens 30 Tage nach Auktionsende stellen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von zehn Tagen reagiert hat oder wenn der Verkäufer reagiert hat, die Unstimmigkeit jedoch nicht geklärt werden konnte.
    Einmal gemeldete Unstimmigkeiten können längstens 90 Tage nach Angebotsende ungeklärt bleiben. Wenn der Käufer den Fall nicht innerhalb dieser Frist schließt, wird der Fall automatisch geschlossen. Der Käufer hat dann weder Anspruch auf Rückerstattung im Rahmen des Standard-Käuferschutzes, noch wird das eBay-Sicherheitsteam informiert.
    Bitte beachten Sie, dass unser Kundenservice Sie nach Ihrer Antragstellung per E-Mail kontaktieren und Sie über die nächsten Schritte informieren wird. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails, damit Sie uns fristgerecht alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Zahlungsbeleg) zuschicken können. Überprüfen Sie auch Ihre Spam-Ordner - möglicherweise werden unsere Kundenservice-E-Mails über Ihre Spam-Filter abgefangen.
    Falls es erforderlich ist, werden wir uns während der Überprüfung Ihres Antrags mit Ihnen und Ihrem Handelspartner in Verbindung setzen. Bitte helfen Sie uns umgehend bei eventuellen Fragen. Außerdem möchten wir Sie bitten, sich unbedingt mit uns in Verbindung zu setzen, sollten Sie den Artikel zwischenzeitlich erhalten haben oder wenn Sie das Problem mit Ihrem Handelspartner lösen konnten
    Bewertungen für Transaktionen mit Unstimmigkeiten wegen eines nicht erhaltenen oder eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels abgeben
    • <LI style="MARGIN-TOP: 6px">Käufer und Verkäufer können Bewertungen für Transaktionen abgeben, bei denen es zu Unstimmigkeiten wegen eines nicht erhaltenen oder eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels gekommen ist.
    • Die Teilnahme am Prozess zur Klärung von Unstimmigkeiten wirkt sich nicht automatisch auf die Bewertungspunkte bzw. das Bewertungsprofil eines Mitglieds aus.

  4. #4
    floker
    Gast
    Sorry, aber das liest sich doch hier keiner durch.... zu unübersichtlich und was genau willste wissen? Bei Ebay steht doch alles genau beschrieben.

  5. #5
    Ebay gibt dir 10 Tage zeit selbst das problem mit dem Verkäufer zulösen,gelingt dir das nicht kannst dich dann bei Ebay melden und die Prüfen das.

    Viel viel Glück dabei!!!!



    Gruss

  6. #6
    DOHC
    Gast
    Zitat Zitat von floker Beitrag anzeigen
    Sorry, aber das liest sich doch hier keiner durch.... zu unübersichtlich und was genau willste wissen? Bei Ebay steht doch alles genau beschrieben.
    lies es dir meinen post 2 mal genau duch (den ersten) und dann kannste immernoch rummöppern 0o ... immer diese spammer, die nix zum thema dabei tun ... nenene

    Zitat Zitat von Corsa95 Beitrag anzeigen
    Ebay gibt dir 10 Tage zeit selbst das problem mit dem Verkäufer zulösen,gelingt dir das nicht kannst dich dann bei Ebay melden und die Prüfen das.

    Viel viel Glück dabei!!!!



    Gruss
    besten dank ... naja, der antwortet mir seid ein paar tagen nicht ... ich schalt jetzt montag (wenn er sich noch nicht gemeldet hat) meinen anwald ein und dann *****lecken .. ich binn im recht, da seien artikelbeschreibung schwer abweichen ist.

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...2334&rd=1&rd=1

    fals einer mal gucken will .... drin steht "Alles ist in einen einwandfreien Zustand" <-- lol, es gibt kein teil, dass nicht grob beschädigt ist. wenn ich mich aussergerichtlich nicht mit correoo einigen kann, gibts erstmal ne schlechte bewertung !

  7. #7
    amos
    Gast

    Post

    DOHC, sry 4 offtopic, aber darf ich mal fragen wie alt du bist?

  8. #8
    CallBoy
    Gast
    Hab da noch ne interessante Seite gefunden...
    klick mich, ich bin ein Link :wavey:

  9. #9
    corsalis
    Gast
    Hab da noch ne interessante Seite gefunden...
    klick mich, ich bin ein Link :wavey:
    sei doch net so!

  10. #10
    Senior
    Registriert seit
    14.05.05
    Beiträge
    2.980
    @give_away: auf jeden fall rechtschreibtechnisch noch nicht erwachsen

    vür, foll, anwald, ferkabelt, gummie, blödsin, mengel .... einfach nur geil zu lesen

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