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Thema: Straßenverkehrsamt - MPU ?

  1. #1
    St0n3dSh33p
    Gast

    Straßenverkehrsamt - MPU ?

    Mahlzeit ...

    ein kollege von mir hat heute post bekommen vom Straßenverkehrsamt.
    Wir blicken nur gerade nicht durch ob er eine MPU machen muß
    da es im brief nicht klar steht ... ?
    Ich zitiere mal einen ausdruck

    Titel: Nachweis über die körperliche oder geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen druch die Vorlage eines Gutchachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
    Ihr Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

    Sehr geehrter Herr XYZ!
    Die Verwaltungsbehörde hat nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der geltenden Fassung zu prüfen, ob sie zum führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

    Der nachstehende aufgeführte Sachverhalt gibt Anlass zu Zweifeln an ihrer Kraftfahreignung. Deshalb wird die Vorlage des Gutachtens innerhalb von 6 wochen nach zustellung dieses schreibens auf ihre kosten gemäß §§ 3,10,11,12,13,14,20,46 und 48 Fahrerlaubnisverordnung (feV) angeordnet.

    Art des Mangels bzw. Untesuchungsanlass:

    Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss

    Frage zum Untersuchungsanlass:
    -ist zu erwarten, das der unteruschte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beinträchtigen vor, die das sichere führen eines Kraftfahrzeuges der klasse -B- in frage stellen?

    ---

    Beiliegend ist noch ein blatt wo er auswählen kann wo er "sich" begutachten lasse kann innerhalb einer frist von 6 wochen ?


    Fahrlässige Trunkenheit im Verkeher (1,56 o/oo)


    ---


    Heißt es jetzt laut dem schreiben das er eine MPU machen muß,
    oder nur eine nachschulung?

    was ist gemeint mit einer begutachtung innerhalb von 6 wochen?


    gruß

  2. #2
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von blobberio
    Registriert seit
    18.12.04
    Beiträge
    1.742
    viel spass bei der MPU tät ich da sagen :-)

  3. #3
    yakoli
    Gast
    lol ja... schade, dass es solche Idiotentests gibt... Solche Leute, die da hin zitiert werden sollten ihr resliches Leben lang zu Fuß gehen...

  4. #4
    freezy
    Gast
    oha da muss er wohl ne mpu machen das kostet ordentlich

  5. #5
    XFA
    Gast
    Jaja, ihr heiligen jetzt kommt ma gleich wieder aufen teppich, fehler macht jeder mal!

    Ich würde auch sagen das mit "begutachtung einer blablabla..." halt ne umgangssprachliche MPU gemeint ist.

    Bei alkohol- oder drogendelikten is immer ne MPU fällig.

  6. #6
    Zitat Zitat von XFA Beitrag anzeigen
    fehler macht jeder mal!
    Das nennst du Fehler?
    Rotzbesoffen Auto fahren?
    Ich bin sicher kein Heiliger - aber solche "Fehler" passieren mir definitiv nicht.
    Einmal Bammel gehabt, das hat gereicht...seither ist nach zwei kleinen Bierchen (= sehr deutlich unterhalb von 0,8%) schluss.

  7. #7
    ich wollts grad sagen: in meinen augen könnte man die mpu auch abschaffen, und leuten die unter alkohol/drogeneinfluss auto fahren direkt und ohne mit der wimper zu zucken den führerschein für IMMER entziehen, auch vielleicht mit dem Zusatz, dass solche Leute in DE kein Kraftfahrzeug mehr führen dürfen (z.B. mit Faherlaubniss aus diversen Ost-EU-Ländern)

  8. #8
    JazGirl
    Gast
    Welches Datum steht auf dem Schreiben und wann genau hat er das bekommen? Dann kann ich dir das ziemlich genau sagen bis wann er die med.-psych. Untersuchung (=Begutachtung) machen muss.

  9. #9
    sTeiFF
    Gast
    Als als kleinen Fehler sehe ich das auch nciht wirklich an, so besoffen mit dem Auto unterwegs zu sein,

    klingt sehr nach MPU...

    Kleiner Tip, auch wenn nicht verlangt, sag Deinem Kumpel, er solle einmal im Monat nen Alkoholtest im Blut amchen lassen, wird zwar nicht verlangt, aber die sehen das da wohl ganz gerne:-)


    Da wäre ein Taxi wohl günstiger gekommen, aber aus Schaden wird man klug:-)

  10. #10
    Chri$
    Gast
    Zitat Zitat von ti96 Beitrag anzeigen
    Das nennst du Fehler?
    Rotzbesoffen Auto fahren?
    Ich bin sicher kein Heiliger - aber solche "Fehler" passieren mir definitiv nicht.
    Einmal Bammel gehabt, das hat gereicht...seither ist nach zwei kleinen Bierchen (= sehr deutlich unterhalb von 0,8%) schluss.

    Woher weißt du, dass der `rotzbesoffen` war???
    Wenn er "nur" 0,6 Promille hatte, war er bestimmt nicht besoffen!

    Das ist garantiert keine Rechtfertigung unter Drogen- oder Alkoholeinfluss Ein KFZ in jeglicher Form zu führen (selbst Fahrradfahren finde ich kritisch), man sollte aber realistisch bleiben!

    Nicht jeder, der ne MPU bekommt, war automatisch `rotzbesoffen`

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