Mahlzeit ...
ein kollege von mir hat heute post bekommen vom Straßenverkehrsamt.
Wir blicken nur gerade nicht durch ob er eine MPU machen muß
da es im brief nicht klar steht ... ?
Ich zitiere mal einen ausdruck
Titel: Nachweis über die körperliche oder geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen druch die Vorlage eines Gutchachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Ihr Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Sehr geehrter Herr XYZ!
Die Verwaltungsbehörde hat nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der geltenden Fassung zu prüfen, ob sie zum führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.
Der nachstehende aufgeführte Sachverhalt gibt Anlass zu Zweifeln an ihrer Kraftfahreignung. Deshalb wird die Vorlage des Gutachtens innerhalb von 6 wochen nach zustellung dieses schreibens auf ihre kosten gemäß §§ 3,10,11,12,13,14,20,46 und 48 Fahrerlaubnisverordnung (feV) angeordnet.
Art des Mangels bzw. Untesuchungsanlass:
Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss
Frage zum Untersuchungsanlass:
-ist zu erwarten, das der unteruschte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beinträchtigen vor, die das sichere führen eines Kraftfahrzeuges der klasse -B- in frage stellen?
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Beiliegend ist noch ein blatt wo er auswählen kann wo er "sich" begutachten lasse kann innerhalb einer frist von 6 wochen ?
Fahrlässige Trunkenheit im Verkeher (1,56 o/oo)
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Heißt es jetzt laut dem schreiben das er eine MPU machen muß,
oder nur eine nachschulung?
was ist gemeint mit einer begutachtung innerhalb von 6 wochen?
gruß