Am Freitag dem 26. April 2007 vollzogen Gerichtsvollzieher, Pfandkammer und ein Sachverständiger der DEKRA eine einstweilige Verfügung gegen die Supersport GmbH in Oberkrämer/Eichstädt. Gegenstand der Einstweiligen Verfügung ist ein Patent der KW automotive GmbH, das nach Ansicht des LG München I von der Fa. Supersport verletzt wird. Bei der Durchsuchung der Geschäfts- und Lagerräume am Hauptsitz der Supersport GmbH in Oberkrämer/Eichstädt wurden zahlreiche patentgeschützte Bauteile beschlagnahmt. Diese Bauteile wurden zur Herstellung von Gewindefahrwerken verwendet, sind jedoch in ihrer Bauart patentrechtlich geschützt. Die Vollstreckungsmaßnahmen haben 2 Wochen angedauert, weil über 10000 Federbeine demontiert werden mussten. Den Fall ins Rollen brachte die KW automotive GmbH, deren Geschäftsführung den seit Jahren andauernden Nachbau ihrer Gewindefahrwerke nunmehr auch juristisch angeht. Der Rechtsanwalt der KW automotive GmbH, Christian Zierhut aus München, konnte im Vorfeld eine genaue Auflistung und Begutachtung der Bauteile vorweisen, die in ihrer Bauweise patentrechtlich für KW geschützt sind und von der Fa. Supersport für den Bau von Gewindefahrwerken verwendet werden. Genau diese Bauteile wurden nun in einer gemeinsamen Aktion von Gerichtsvollzieher, Pfandkammer und DEKRA an Ort und Stelle beschlagnahmt. Insider sprechen sogar davon, dass KW- Gewindefahrwerke detailgetreu nachgebaut und nur mit einem neuen Namen versehen wurden. Zwar hatte die Supersport GmbH gegen die Beschlagnahmung Rechtsmittel eingelegt, doch das zuständige Vollstreckungsgericht in Oranienburg hat dieser Klage sofort eine Abfuhr erteilt. Nun bleibt abzuwarten, ob Supersport weitere Rechtsmittel einlegen wird und ob die Sache noch ein strafrechtliches Nachspiel für die Geschäftsführer der Fa. Supersport hat. Das Ermittlungsverfahren gegen Supersport läuft jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin.