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Thema: Steinschlag Schaden Motorhaube und Frontscheibe

  1. #1
    yakoli
    Gast

    Steinschlag Schaden Motorhaube und Frontscheibe

    Also:

    ich bin am 16.06. auf einer Landstrasse gefahren und vor mir 4 Quads auf Wochenend-Tour.

    Da die ziemlich gemütlich fuhren, wollte ich überholen.
    Leider fuhren die so dicht, dass man nur alle 4 auf einmal überholen hätte können.

    Also sind meine Versuche des Anlauf nehmens alle gescheitert.
    Als ich dann hinter denen her fuhr, kam auf einmal eine Strecke mit Rollsplitt. (Das Warnschild haben weder meine Freundin, noch ihre Schwester, noch ich gesehen).

    Auf einmal ging ein derber Splittregen auf mein Auto nieder und ich hab sofort den Abstand vergrößert.
    Als ich mir dann das Ergebnis am Zielort ansah, hätte ich heulen können. Die Haube zerpflückt von Steinschlägen, und mind. 3 in der Windschutzscheibe. Habe das Kennzeichen des letzten Quads notiert.

    Hat jmd. schonmal so etwas in der Form erlebt? Dazu ist zu sagen, dass die Abdeckung der Radlauffläche der Quads hundsmiserabel ist. Ich hätte min. 30 m hinter denen fahren müssen, um dem zu entgehen, aber wer ahnt schon Rollsplitt auf einmal, wenn er kein SChild sieht?!

    Meine Kasko meint ich soll die Haftpflicht des Gegners ausfindig machen und die anrufen.
    Was meint ihr?

  2. #2
    Senior Moderator
    Avatar von TheCorsaDoc
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    1.210
    Tja, du kannst leider nix beweisen.

    Die waren zu viert und ihr nur zu dritt.
    Also haben die einen Zeugen mehr...blöd gesagt.

    Und du bist zu dicht aufgefahren. Auch wenn du nachher die Geschwindigkeit verringert hast.
    Ich denke nicht, daß irgendjemand ein Gutachten erstellt, ob die Quads auch bei gesetzlich vorgeschriebenem Sicherhaitsabstand Steine hochschleudern.

    Es sieht schlecht für dich aus.

    1. Dein Abstand war zu gering -> Deine Schuld
    2. Es wurde vor dem Schotter gewarnt -> Deine Schuld

    Tja, ich sag es nur ungern, aber es sieht schlecht für dich aus.

    Ich würde aber die Steinschläge in der Scheibe schnell reparieren lassen. Carglass oder so.
    Aber die schreiben deinen KM-Stand deiner Versicherung. Also, falls du momentan im Jahr mehr Kilometer fährst, als du angegeben hast, kann es sein, daß du nachzahlen mußt.
    Dann lohnt es sich vielleicht, den Schaden komplett selber zu bezahlen. (sollte nur ein kleiner Tip sein)

    Trotzdem Viel Glück bei der Abwicklung!!

    Gruß TheDoc

  3. #3
    yakoli
    Gast
    das hilft mir bei meiner Frage zwar nicht weiter, weil mir gehts nicht um die SChuldfrage, sondern um die Tatsache dass die Steinschläge meine Haube kaputt gemacht haben - und wie man das Problem am geschicktesten löst.

    im Übrigen, wenn dann hat es nur der letzte Quad-Fahrer gesehen, dass ich überholen wollte. Und überholen sollte ja noch erlaubt sein. Dass man dabei auch mal näher auffährt lässt sich sicher nicht vermeiden.

    Ich hab auch in der Fahrschule mal gelernt, dass wenn man sich bewusst ist, ein Verkehrshindernis zu sein, dass man andere überholen lässt....

  4. #4
    Das kannst du vergessen.

    Dumm, aber ist so;:
    Von der Straße aufgewirbelter dreck/split ist dein Problem, da hättest du mit mehr Abstand fahren müssen.

    Ich hatte das mal mit nem LKW, der Kies von der Ladefläche verloren hat (In diesem Falle müsste er den Schaden bezahlen, und bekäme ein Bussgeld wegen mangelnder Ladungssicherung). Da ich den LKW aber nicht angehalten habe sondern nur sein Kennzeichen notiert.
    Damit zur Polizei, die haben gemeint ich soll mich direkt mit der Spedition in Verbindung setzen und haben mir anhand des Kennzeichens die Anschrift rausgesucht. Die Spedition hat dann behauptet es war eine Leerfahrt, da war garkein Kies geladen, das muss von der Strasse aufgewirbelt worden sein.

    Da ich wegen so nem Quatsch keinen Rechtsstreit anfangen wollte (was bei der Beweislage - Aussage gegen Aussage eh für die Katz gewesen wäre) habe ich dann den Schaden über die TK abgewickelt und 150€ gezahlt.

  5. #5
    itchybee
    Gast
    scheiße so was - aber du hast wenn überhaupt wirklich nur in zwei Fällen die Möglichkeit was geltend zu machen - wenn der vor dir die Ladung verliert oder seine Reifen nicht gereinigt hat bevor er z.B. aus einer Baustelle rausgefahren ist

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