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Thema: anmelden troz stillegung

  1. #1
    B4D_Dr1ft
    Gast

    anmelden troz stillegung

    Hi,

    Ich hab mal ne frage ich hab nen Kadett 1.3S von nem bekannten geschenkt bekommen nen paar sachen müssen getauscht werden aber sonst macht der wagen noch nen tüv tauglichen eindruck


    nur leider hat der bekannte ihn endgültig stilllegen lassen bei der abmeldung (alter schein auf den neuen gibs diese obtion ja nimma)

    kann ich den trozdem wieder anmelden?

  2. #2
    Chri$
    Gast
    Klar, sollte der Wagen doch noch TÜV haben, brauchst du nur die alte Bescheinigung mitbringen. Ansonsten muss die neu gemacht werden. Dann bekommst du ihn angemeldet.

  3. #3
    Fortuna86
    Gast
    richtig einfach nochmal beim tüv vorbei schauen und neu anmelden Bzw neu zulassen dann bekommst die neuen papiere ......

    ich hoffe ich verzähle dir hier kein sch eiss sonst bekomme ich gleich eine aufs dach

  4. #4
    Noreia
    Gast
    Wie lang ist denn der Wagen abgemeldet? Ich glaub, nach 2 Jahren (oder waren's 3?) musst du 'ne Vollabnahme beim TÜV machen lassen, da wird das Ding dann auf Herz und Nieren überprüft... Ich weiß nicht, ob das nach ner endgültigen Stilllegung nicht auch schon vorher notwendig ist, da würde ich mich vorher mal beim Tüv erkundigen.

  5. #5
    TeenTigra
    Gast
    Vollabnahme ist die Frisst auf naja ka genau auf wie lange aber sie wurde deutlich nachoben geschoben 5 Jahre aufwärts.

  6. #6
    XFA
    Gast
    Die frist ist 18 monate, bin ich mir absolut sicher!

  7. #7
    TeenTigra
    Gast
    Zitat Zitat von XFA Beitrag anzeigen
    Die frist ist 18 monate, bin ich mir absolut sicher!
    Vonwegen

    ab 1.1.2007 is die regelung mit den 18monaten hinfällig.


    dann kann man n auto 6 oder 7jahre abgemeldet irgendwo stehen lassen bevor man zur vollabnahme muss.

    Hatte sich ende letzten Jahres geändert und ist seit diesem jahr gültig.

    Man hat ja nicht umsonst KfZ-Gutachter in der Fam.


    €dit: Sind genau 6 Jahre nach der Stillegung.

  8. #8
    B4D_Dr1ft
    Gast
    hmm das geht cool?


    aso Vollabnahme ist quasi abgeschafft worden es ist quasi nur noch ne normale HU

  9. #9
    insane
    Gast
    Nur noch die Frage, ob das auch für KFZ gilt, die vor dem 01.01.07 abgemeldet wurden.

  10. #10
    Fortuna86
    Gast
    jo musst nur au und hu machen gilt für alle fahrzeuge wo nicht länger als 6 jahre stehen ....

    Mein corsa stand auch vier jahre und ich musste nur hu und au machen ....!!!!!!

    Das gilt für alle wagen .... nicht nur für die wo dieses jahr abgemeldet wurden !!!

    Das ist endlich mal ne gescheite entscheidung gewessen

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