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Thema: frage wegen räder erlaubnis

  1. #1
    Chakuza3000
    Gast

    frage wegen räder erlaubnis

    bin mir nich sicher ob es erlaubt is oder ob ich es eintragen muss da steht



    allgemeine betriebserlaubnis :nummer der abe 46735

    auf der anderen seite steht

    Abweichend von den Bestimmungen des paragraph 27 stvzo (berechtigung der fahrzeugpapiere) ist es bei verwendung einer im gutachten aufgeführten reifen-oder felgengrösse ,sofern diese nicht bereits in den fahrezeugpapieren genannt sind,nicht erforderlich ,eine berechtigung der fahrezeugpapiere durch die verwaltungsbehörde (zulassungsbehörde) zu veranlassen

    versteh ich das so richtig das es erlaubt is ohne das ich zum tüv eintragen lasse muss??

  2. #2
    kieler-corsa
    Gast
    sollte zb. in deinem schein und brief ein rad-reifenkombi wie zb alurad 7x15 et35 mit 195/50r15 eingetragen sein dann kannst du jedes rad in der gleichen größe und et mit der gleichen reifengröße an deinen wagen verbauen ohne das eintragen zu lassen weil is ja schon eingetragen....

  3. #3
    Chakuza3000
    Gast
    ne steht ja nix drin aber da steht ja wenn das nicht der fall ist das man es auch nich eintragen muss....

  4. #4
    kieler-corsa
    Gast
    wenn du serienfahrwerk hast und keine spurverbreiterungen nutz kannst du die räder ohne abnahme fahren

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