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Thema: Audiovox Probleme =/

  1. #1
    Chris87
    Gast

    Audiovox Probleme =/

    Nabend Leute...
    Nen Kumpel von mir hat mir sein Audiovox Radio gegeben
    Dieses hier:
    http://cgi.ebay.de/Audiovox-VME-9310...QQcmdZViewItem

    Hab nun 2 Probleme mit dem Radio:

    Im Stand kann ich Musik hören, aber sobald ich den Motor anmache Springt das Radio auf mute und dan blinkt son roter Telefonhöhrer auf.. Bekomm das auch nicht mehr weg.
    Mache ich den Motor aus, geht die Musik wieder =/ Komisch.
    (Dieses Problem hatte mein Kumpel nicht)

    Mein zweites Problem, welches mein Kumpel mit dem Radio auch hatte..
    Man hört Musik und auf einmal geht Musik aus und aus den Boxen rauscht es nur noch... Muss dann die CD raus und wieder reinstecken damit ich wieder Musik hören kann.

    Könnt ihr mir da weiterhelfen, oder is das Radio kaputt ?

    lg Chris

  2. #2
    Chris87
    Gast
    Kann das sein, dass das Radio sich auf dem Telefon Freisprecheinrichtig schaltet wenn ich den Motor anmache?
    Das da n Pin falsch liegt? Und es darum immer auf mute geht beim anmachen des Motors?

  3. #3
    Senior
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    4.600
    ja, das wird es sein. ist glaube ich das rosa kabel im kabelbaum deines radios, sofern die farben auch genormt sind bei audiovox

  4. #4
    Chris87
    Gast
    So.. das war n braunes Kabel... hab das nun einfach durchgekniffen und nun kann ich auch musik hören, während ich fahre.

    Dieses Kabel, welches eigentlich an die Handbremse soll, kann ich ja einfach an Masse legen, damit ich auch während der Fahrt DvD gucken kann, oder?

    lg Chris

  5. #5
    Senior
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    1.044
    können ja, dürfen nein.

    du wirst doch während der fahr tnciht etwa dvds gucken wollen?^^

  6. #6
    Chris87
    Gast

    Ich nehm das radio eh nicht... wenn man leiser machen will, gehts lauter oder leise... so wies lust hast...
    Ab und zu fängt es einfach zu rauschen....
    Blödes Teil... :/

    Kann geclosed werden, danke!

  7. #7
    Senior
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    Wo steht denn geschrieben das man während der Fahrt nicht schauen darf? Das ist eine Falschaussage.

  8. #8
    itchybee
    Gast
    Das ist eine Falschaussage.
    ist es nicht...

    StVO §23 Absatz1:

    "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden..."


    Zwar ist weder die DVD noch die TV Wiedergabe explizit aufgeführt, jedoch handelt man in dem Fall trotzdem fahrlässig und somit rechtswidrig.
    Telefonieren ist ja grundsätzlich auch nicht verboten, nur braucht man eine geeignete Freisprecheinrichtung, durch die man nicht vom führen des Fahrzeugs abgelenkt wird. Beim DVD oder TV ist dies nur schwer möglich
    Auch im Stau ist es erst dann "legal", wenn man dem Motor abstellt.

    Generell wird man im Falle einer Kontrolle, Ärger mit den Menschen in Grün bekommen. nicht umsonst sind sämmtliche "AbWerk" NaviTVs so gesichert, dass man erst bei abgeschaltetem Motor schauen kann.
    Zwar könnte man Argumentieren, dass der TV / DVD-Player für den Beifahrer gedacht ist, allerdings wird man vor jedem normal agierenden Gericht sein Problem haben, wenn der Bildschirm in Sichtbereich des Fahrers liegt.

    Baut man einen Unfall (ob schuld oder nicht) und es stellt sich heraus dass der TV / DVD an war hat man ein ganz böses Problem, da jede Versicherung diese Handlung, berechtigt, als grob Fahrlässig ausweisen wird und somit der Versicherungsschutz entfällt.

    Dann gibts da auch noch einen lustigen Link, wo einer an's Verkehrsministerium geschieben hat...

  9. #9
    Senior
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    3.124
    Genau da irrst du dich Itchy.
    Das ist so universell gehalten das niemand das DVD schauen mit einbeziehen kann.
    Wär man pingelig könnte man sagen das ein mobiles Navi in der Scheibe z.b. auch eine Sichtbehinderung ist. Trotzdem ist es nicht verboten.
    Die Tatsache das die meisten Hersteller das während der Fahrt bei den Ab Werk Systemen abschalten rührt daher das in jedem anderen Massenautomarkt das explizit per Gesetz verboten ist. Deutschland hat das also als Alleinstellungsmerkmal.
    Es ist nicht erlaubt aber eben auch nicht verboten. So müsste man korrekt sagen.

  10. #10
    itchybee
    Gast
    Du verstehst nicht ganz was ich geschrieben habe - natürlich ist es per Gesetz nicht verboten eine DVD im Auto zu schauen, weil es im StVO so nicht drin steht.
    Gesetze sind in den Allermeisten so geschrieben, dass das die richtende Instanz einen gewissen Handlungs- und Ermessensspielraum hat. Mach ja auch Sinn, denn auch wenn du unterstellst dass die besagte Handlung rechtlich legitiem ist, so gehe ich doch davon aus, dass auch du dir darüber bewusst bist, dass DVD/TV schauen genauso sehr (wenn nicht mehr) vom Fahren ablenkt, als mit dem Handy am Ohr zu telefonieren.

    Der in meiner letzten Antwort zitierte Satz, ist genau einer von der Sorte. Sinngemäß darfst du während der Fahrt keine "Geräte" betreiben, die deine Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen schmälern.
    Ich würde den DVD-Player oder TV zu diesen "Geräten" zählen und jeder Richter vermutlich auch.

    Natürlich konnte der Gesetzgeber 1970 noch nicht wissen dass es 35 Jahre später Autos mit TV Funktion geben wird. Die DVD gab's da ohnehin noch nicht . Doch trotzdem wussten die Leute auch damals schon, daß man zum führen eines Fahrzeugs möglichs die Arme am Lenkrad und die Augen auf der Strasse haben sollte.

    Vor ein paar Jahren erst gab es die allen bekannte Debatte ob es legitiem ist, mit dem Handy am Ohr durch die Gegend zu fahren. Es war noch nicht "verboten", und wurde demzufolge nur in einzelnen Fällen, bei denen es zu Gefährdungssituationen kam, geahndet.

    Kleine Anekdote dazu - just zu der genannten Zeit hatte ich einen kleinen Unfall (Kreislaufkollaps am Steuer). Ich bin gerade, ungebremst mit ca. 50Km/H auf einen ziemlich großen Kiesel gefahren. Zu dem Zeitpunkt hatte ich mein Handy in der Ablage liegen, von wo es in den Beifahrerfußraum geschleudert wurde.
    Da es in angeschaltenem Zustand gefunden wurde, wurde mir von der Staatsanwaltschaft unterstellt, ich hätte ja zu dem Zeitpunkt auch am Handy rumspielen oder Telefonieren können. Nun hab ich nicht - ich hatte damals einfach nur Probleme mit meinem Kreislauf.
    Man bemerke aber die Tatsache, dass es damals noch nicht "verboten" war während der Fahrt zu telefonieren, und trotzdem hatte ich desshalb ernsthafte Problem.

    Damit will ich Sagen, dass die rechtliche Grundlage für die Rechtswiedrigkeit sehr wohl besteht und in entsprechenden Fällen auch angewendet wird. So oder so wird in spätestens ein paar Jahren die genannten Geräte ebenso auf der "schwarzen Liste" stehen, wie jetzt das Handy. Es ist nur so dass momentan kein rechtliche Notwendigkeit besteht das genauer zu regeln. Es hat momentan nunmal nicht jeder einen DVD Player oder TV an Bord, der während der Fahrt funktioniert.
    Dein Irrglaube ist nur der, dass du glaubst, wenn es im Gesetzestext nicht expliziet mit Namen drinsteht, ist es legal.

    Dann währen noch ein paar ganz ander Sachen legal. Aber was rede ich, soll schließlich jeder selber ausprobieren und solange mir oder jemand anderem keiner beim Fernschauen auf der Autobahn reinfährt, ist es mir auch recht egal.


    Nachtrag: hatte ich doch fast was überlesen ...
    Wär man pingelig könnte man sagen das ein mobiles Navi in der Scheibe z.b. auch eine Sichtbehinderung ist. Trotzdem ist es nicht verboten.
    1. Richtig - und genau desshalb wirst du, sofern man es dir nachweisen kann, bei einem erfolgten Gefahrenmoment oder Unfall die Bediehnug des Navis während der Fahr als zumindest Fahrlässig ausgelegt bekommen. Da hab ich auch schon von dem einen oder anderen Urteil gelesen, hab jetzt aber leider keine Verweis. Grundsätzlich ist es eigentlich aj auch so gedacht, dass man das Navi zu Beginn der Fahrt einstellt und sich dann leiten lässt...
    2. Ist ein Navi ein Fahrtassistensgerät, soll also im Idealfall den Fahrer beim sicheren Führen des Fahrzeugs unterstützen. Wenn man sich die, auf deutschen Autobahnen rumgondelnden, Holländer mal vor Augen führt, die nicht wissen welche Abfahrt sie nehmen müssen und schon gerne mal eine Vollbremmsung auf der linken Spur machen, weiß man wofür so Navis gut sind.
    Auch dieser Punkt ist im StVO definiert, aber auch hier müsste ich erst wieder nachlesen. Was jedoch klar sein sollte, ist dass ein TV\DVD keine Assistierende Funktion haben kann.

    In diesem Sinne noch einen Schönen Abend :-)

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