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Thema: Kack Wlan fummelei. Brauche Hilfe

  1. #1

    Kack Wlan fummelei. Brauche Hilfe

    Hi leute habe hier mal ein lustiges problem und zwar.
    Also ich habe hier ein altes laptop bekommen und jetzt wollte ich damit wlan haben.
    Also ich alles installiert alles tutti, so jetzt suche ich ein wlan router den ich mich verbinden will.
    So jetzt verbinde ich geht dann auch.
    So alles schön und gut.
    Jetzt ist das problem das unten die verbindung angezeigt wird mit hervoragend gut undso weite. so jetzt sieht man ja unten dieses zeichen und das doofe dingen sucht immer eine netztwerk beziehung dings bums.
    der sucht immer die ganze zeit.
    aber ich komme nicht rein. was kann ich ich einstellen und verändern. damit ich rein komme.

    System windows xp, wlan ist über ein hama stick.
    der laptop hat usb 1.0 der stick 2.0. aber ich glaube daran liegt es nicht.

    Hoffe jemand kann mir jetzt dabei helfen.
    Und ich hoffe mein man kann es lessen.

  2. #2
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    Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Avatar von Raser16V
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    Ich denk mal der versucht eine IP Adresse zu bekommen, entweder hast du was am Router falsch eingestellt oder auf dem laptop wurde die Einstellung, "Netzwerkadresse automatisch beziehen" geändert auf "Netzwerkadresse vergeben".

    Wobei ich eher auf 2teres tippe.

    MFG Bernd

  3. #3
    Schau mal beim Router nach ob da irgendwo steht ip automatisch vergeben, wenn ja, dann sollte das auch bei deinem wlan vom laptop ausgewählt sein.

  4. #4
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    Avatar von Fasemann
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    macadressenfilter ?

    SSID sichtbar ?

    Ist der Stick WPA(II) fähig ?

    wenn gar nichts geht erstmal verschluesselung raus und testen und dann erst wep/ wpa/ wpaII und zum schluss macfilter und dhcp aus. je nachdem in welcher gegend du wohnst kann mann auch was weglassen. Bei meinem Opa habe ich KEINE Verschluesselung, der hat den Router nur an wenn er im Netz ist und wohnt am Ende der Sackgasse vorm Wald, da haben einfach alle Enkel mal ihren Laptop angemeldet, danach Macsperre an und fertig.

  5. #5
    Zitat Zitat von Fasemann Beitrag anzeigen
    macadressenfilter ?

    SSID sichtbar ?

    Ist der Stick WPA(II) fähig ?

    Wenn das WLan die IP-Adresse beziehen will, dann kann man davon ausgehen, dass die Anmeldung schon zum 1. Teil geklappt hat. Somit fällt diese Vermutung weg.

    Ich geh davon aus, dass es an der Vergabe der IP hängt, am besten wäre wenn der Router automatisch die IP vergibt und der WLan Stick darauf eingestellt ist.

  6. #6
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    Avatar von Fasemann
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    @ oberschlaumeier mit zitronenfarbener Rostschuessel :

    Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.

    Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten.

    Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.

    Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß § 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe. Hierunter fallen nach Ansicht des Gerichts auch IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Durch Zugriff auf den Router habe der Angeklagte personenbezogene Daten in Form einer IP-Adresse abgerufen. Diese Handlung sei zudem in Bereicherungsabsicht geschehen, denn es war das Ziel des Angeklagten, über das offene Funknetz kostenfrei auf das Web zuzugreifen. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte möglicherweise über keine Flatrate verfügte und seinen Internetanschluss nach Volumen oder Zeit abrechnen musste.

    Da die Rechtslage für derartige Fälle "bislang ungeklärt war", sprach das Gericht nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Um den Angeklagten "in Zukunft vom so genannten Schwarzsurfen abzuhalten", sah das Gericht im Wiederholungsfall eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 Euro vor. Weiterhin wurde die Einziehung des Laptop als "Tatwerkzeug" angeordnet. (Joerg Heidrich) / (jk/c't)

  7. #7
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von Iceman
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    Hallo, was geht denn hier ab ?

    Wenn der Ersteller was sinnvolles dazu beitragen kann, PN an mich zum öffnen des Threads, ansonsten bleibt es hier geschlossen, bringt ja sonst eh nichts..

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