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Thema: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

  1. #1

    Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Und zwar gibt es irgendwo einen Paragraphen oder Anweisung wie der Tüv die Freigängigkeit der Räder bei tiefergelegten Fahrzeugen prüfen muss?
    MUSS ein Verschränkungstest gemacht werden? Wenn ja, wie ist dieser korekt auszuführen? (mit wippenden Personen im Kofferraum usw...)
    Oder genügen wippenden Personen im Kofferraum wenn das Fahrzeug mit allen vieren am Boden steht?
    Oder liegt es vll sogar am ermessen des Prüfers?

    Wäre spitze wenn ihr mir weiterhelfen könntet, wäre sehr wichtig.

    mfg Andy

  2. #2
    FaTaL-X
    Gast
    Servus,

    Normen gibt es da nicht. Korrekt wäre es, das Fahrzeug auf die Bühne zu heben, vorn links und hinten rechts ne Stahlfelge drunter, Fahrzeug runterlassen und schauen, ob genügend Platz is und ob die Freigängigkeit gegeben ist.

    Wird in den meisten Fällen so gemacht.
    Liegt jedoch auch im Ermessen des Prüfers.

  3. #3
    ja so kenne ich das auch.
    Und wäre es nach diesem verfahren verlaufen wäre auch alles opti, aber bei mir hat sich dann noch der cop (90kg) in kofferraum gesessen und ist gewippt und dann ist der reifen am radhaus aufgesessen.
    -> stilllegung und unmengen an kosten, punkte und und und...

    habe demnächst gerichtsverhandlung deswegen und hätte gerne was in der hand.
    das nächste ist ja das ich so schon 2 jahre fahre und auch bei HU usw nichts beanstandet worden ist. am fahrwerk wurde seitdem auch nicht verändert.
    selbst der tüv welche dann die polizeiliche mängelliste bearbeitet hat, sagte da schleift nix und die freigängigkeit ist gewährleistet. dieser hat auch keinen verschränkungstest gemacht sondern hat eben 3-4 personen in kofferraum wippen lassen

  4. #4
    Wenn man es ganz genau nehmen würde, müsste man die Verschränkugstest machen und dir dann noch 200kg oder so in den Kofferraum packen, weil du auch im Urlaub mit einem vollbesetzem Auto und Gepäck nicht aufsetzen darfst. Grundlegend würde ich sagen, wirst da wenig ausrichten können.

    Aber ich bin mal gespannt ob noch was anderes hier geschrieben wird.

    Gruß Frank

  5. #5
    also mit urlaubfahren usw ist nicht, da er ein 2 sitzer ist und einen überrollbügel hat und somit leichter ist als original

  6. #6
    Blitzableiter
    Gast
    Hallo

    Interessiert keinen wenn noch die volle Zuladung laut Papiere möglich wäre.

    Eigentlich ärgere ich mich immer wenn der Prüfer bei Eintragungen an Kd. Fahrzeugen bis zum zerbersten verwindet.

    Auf der anderen Seite hab ich schon genug Autos mit zerstörten Reifen gesehen weil es nicht passte.

    Gruß

    Thomas

  7. #7
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    Avatar von ice tiger
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    Solange du noch nen zulässigen Restferderweg hast, einfach Begrenzer reinklipsen...
    Dann kann der Wagen auch nur noch bis zum Begrenzer einfedern...
    Dann können sich von mir aus 4 Cops à 100kg darein setzen und den Dämpfer kaputt wippen....jedenfalls würde das Rad nicht die Kante des Radhauses berühren...

    Geht das nicht?

    Übrigens...
    Wenn ich das richtig verstehe, hat sich ein Cop bei einer Kontrolle, bei dir in den Kofferraum gesetzt und "rumgewippt", was ihm wiederum dazu ausreichte, das Auto stillzulegen??

    Ich hab nur ein Frage...
    War der Cop auch ein Sachverständiger?
    Oder hast du von ihm nur ne Mängelkarte bekommen und der Tüv hat das Auto stillgelegt?

    Ich könnte jetzt wieder ne Disskusion anfangen...aber das lass ich lieber...

    Also ganz ehrlich....Wenn sich Dämpfer und Federn so sehr gesetzt haben, dass das Fahrwerk technisch einfach kaputt ist, verstehe ich den Einwand des Cops...aber es hört sich mal wieder nicht so an...

    Wenn alle Normen wie Lichtaustrittskante, Restfederweg und gar die Richtlinie über die Mindestbodenfreihiet gegeben sind UNd die Kiste im Normalbetrieb nicht an den Rädern schleift (das müsste man ja auch an den Reifen sehen)...dann würde ich mir rechtlich gar keine Platte machen!

    Wie ein Verwindungstest gemacht wird, ist nunmal Ermessensache...das kannst du als Fahrzeughalter nicht beeinflussen...Wenn Tüv-Prüfer A das so für aussreichend ansieht und Tüv-Prüfer B meint...Nö da müssten noch 2 Kohlensäcke mehr reinpassen und es werden nicht 1 Stahlfelge sondern 2 pro Seite drunter gelegt...Dann kann das nicht dein Bier sein...
    Also irgendwo hört die Korrinten-Ka*kerei doch echt auf...


    mfg

  8. #8
    ne das hast du falsch verstanden.

    also aufgehalten hat mich die polizei da er zu laut war. daraufhin musste ich mit zur polizeiwache und dort haben sie dann das auto beschlagnahmt. am selben tag paar stunden später kam der sachverständige welcher dann das auto unter die lupe nahm. aufgrunddesssen das damals bei der umstellung auf den neuen fahrzeugbrief auch in meinen schein vergessen worden ist die gewindehöhe (restgewinde und co) mit zu übertragen haben sie auch das fahrwerk überprüft.
    da hat der sachverständige dann gesehen das er hinten rechts (nur rechts???) am radkasten aufsetzt wenn der cop hinten wippt.
    -> stilllegung und ich musste die winterreifen montieren um das fhz wieder nach hause fahren zu können.

    ich zuhause wieder die sommerreifen montiert und zum tüv gefahren. dieser hat mir gesagt das alles passt und die reifenfreiheit ausreichend ist. dieser hat aber keinen verschränkungstest gemacht sondern hat 4 pers hinten wippen lassen.

    in einem anderen forum ist gesagt worden das man solche verschränkungstests eigentlciu nur bei fhz macht welche rundum einzelradaufhängung haben. aber da meiner verbundlenkerachse hat wandert beim verschränkungstest logischer weise das rad nach innen und schlägt an....
    so hat das sein tüv-prüfer mal erklärt.---wieder eine andere version---

    ich verstehe schon auch den sachverständigen der polizei. er will ja schließlich ruhig schlafen können und nicht bammel haben das ich mich überschlage aufgrunddessen das der reifen schleifen könnte.
    aber ich finde es sei mal dahingestellt ob ich diese last jemals auf rad schaffe...
    bzw die hersteller des fahrzeugs werden sich doch auch was gedacht haben warum man NUR 700kg hinten beladen darf. vll weil bei allem was drüber ist das rad hinten schleifen könnte oder was auch immer...
    aber beim verschränkungstest wirken schon allein auf ein rad hinten MINDESTENS 400kg -> achlast bei 800kg. aber ich glaube so kann man das nicht sagen... denkfehler...

    aber ich finde es nur noch scheisse das ich aufgrund dessen das es anscheinend keine feste regel gibt wie man das prüft ich ein haufen kohle zahlen darf und ständig der leidtragende bin...
    rein theoretisch könnte die polizei mein fhz wieder still legen da am fahrwerk nachwievor nichts verändert worden ist.
    dann bin ich wiederholungstäter und dann wird es wohl teuerer als 300€ und 3 Punkte werden.

  9. #9
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    Avatar von ice tiger
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    Ähm...Der Sachverständige hat dir die Kiste sofort stillgelegt?
    Also Moment mal...Wenn dann wäre wohl ne Mängelkarte angebrachter gewesen...
    Dieses Prüferpa*k würde ich...nee das sag ich jetzt lieber nicht...

    Vielleicht hätte/würde ein Dämpferwechsel ja der ganzen Sache schon Abhilfe schaffen, oder Federwegsbegrenzer!?

    Wenn du seit 2 Jahren schon so unterwegs bist, und der Reifen schleifen sollte, dann müsste das ja am Reifen zu erkennen sein!! Und zwar deutlich!

    Wenn ich lese, dass da nur rumgewippt wurde und auf Grund dessen irgendne Vermutung aufgestellt wurde...da könnt ich platzen...
    Ich kenn deine Situation...Ich war schon in einer Ähnlichen...
    Ich bin allerdings erfolgreich vor Gericht gezogen!
    Das wünsch ich dir auch!

    Ich kann auch ein Serienfahrwerk dazu bringen, dass beim Wippen, der Reifen an die Kante kommt...So eine Grütze!
    Sind deine Radläufe gebördelt? Dem Tüv kann es THEORETISCH völlig Wurscht sein, ob was bei ner Bodenwelle am Radhaus schleif oder nicht, solange die Kanten gebördelt und/oder ausreichend gezogen sind...Ist doch Sache des Fahrzeughalters, wie oft er seine Reifen tauscht...


    edit: Du warst doch beim Tüv und der hat dir gesagt, dass die Freigängigkeit ausreichend ist...Hätte der dir das nicht irgendwie gutachterlich bestätigen können??

    mfg

  10. #10
    aber ich hätte ja , rein theoretisch, in der zeit wo ich das auto wieder zuhause hatte, federwegbegrenzer oder ähnliches machen können, das es wieder passt.
    hab ich aber nicht... aber das kann ich ja schlecht beweisen...
    und ja...federwegbegrenzer hätte schon genügt. aber wenn doch der tüv-prüfer sagt das alles passt...warum sollte ich? desweiteren bleib ich ja nachwievor an meinen 300€ und 3 Punkte sitzen.

    der tüv prüfer welcher mir das dann abgenommen hat (also welcher die mängelliste bearbeitet hat) hatte ja amtl befugnisse oder wie das dort heisst...
    glaub das ist nochmal mehr wie ien "normaler" tüv prüfer.

    der sachverständige hat mir die kiste stillgelegt nachdem er gesehen hat das hinten das rad am radhaus anschlägt. ich habe auch gesagt ob er mir denn keine mängelliste oder ähnliches geben kann. daraufhin hat er gesagt, nein, da wenn mir jetzt etwas passiert auf den nach hause weg dann ist er dran und ich stelle damit eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer da.

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