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falscher bereich...verschoben.
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Rücksitzbank austragen ist keine große Sache.
Grundsätzlich gilt: Das was im Auto drin ist, muss eingetragen sein.
Das was nicht mehr drin ist, muss ausgetragen werden.
Dementsprechend darfst du zb nicht die Rückbank rausholen und nur für den Tüv wieder reinsetzen.
Zum austragen must du dem Tüv-Futzi nur vorzeigen, daß eine Rückrüstung sprich wieder einsetzen der Rückbank unmöglich ist. Dies erreichst du zb in dem du die Schrauben für Haltegurte und CO wieder in die Gewinde reindrehst und mit einem Schweißpunkt fixierst.
Um ganz sicher zugehen empfiehlt sich der Weg zum Beamten des Vertrauens, was er genau haben will bzw ob er auch mit weniger zufrieden ist.
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Bedenke dass wenn du einen tigra hast, es schwierig wird die rücksitzbank wieder einzutragen. du musst dann die aktuelle norm erfüllen, brauchst daher später kopstützen.
grüße dich
edit: n tigra hat keine seitenairbags fällt mir grad auf ;-)
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folgendes Szenario bei dem Thread Öffner:
er will sich die Sitze einbauen, die Sitze können jedoch nicht mit Gurtstraffern versehen werden.
Also MÜSSEN Gurtstraffer + Seitenairbags bei der Dekra (Ostdeutschland) ausgetragen werden.
Da er wegen den Fehlenden Gurtstraffern keine normalen Gurte mehr nehmen kann sollen die Schroth zu den Standart Gurten gemacht werden. Die Dekra will den Corsa (3trg) dazu als 2 Sitzer umschreiben.
Jetzt wäre es Interessant ob die Rücksitzbank drin bleiben kann, oder raus muß, oder was da genau gemacht werden muß.
Ich selbst hab da keine Ahnung ob die drin bleiben kann. Aber zumindest muß ich der Dekra hier gestehen das die ziehmlich Kulant zu sein scheinen, da die wohl keinen Bericht vom Ausbau der Seitenairbags haben wollen und auch die Sitze keine Gutachten besitzen.
Gibt sicher nur wenige die sowas eintragen.
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