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Thema: Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?

  1. #1
    Obinobi
    Gast

    Question Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?

    Hi, hab eine Frage...
    Will am Sonntag ein Wagen abholen, mit anhänger!

    Jetzt hab ich gehört, das es Sonntags Verboten ist ein PKW mit Anhänger auf eine Autobahn zu fahren??
    Kann es nicht glauben??
    Google spuckt auch nix raus..

    Weißt einer von euch was ???


    Gruss

  2. #2
    Tubberl16V
    Gast
    Ich glaub privat darfst so viel mit`m Hänger rumgurken wie du willst. Das Sonntagsfahrverbot gilt meiner Meinung nach nur für Gewerbliche Transporte...

  3. #3
    AirArt
    Gast
    Meines Wissens nach verboten, sobald du über 3,5t kommst...

  4. #4
    Obinobi
    Gast
    Zitat Zitat von AirArt Beitrag anzeigen
    Meines Wissens nach verboten, sobald du über 3,5t kommst...
    Sicher??

    Kann man das wo nachlesen??
    ich find einfach nix... kann doch nicht sein.. hm

  5. #5
    Tubberl16V
    Gast
    Aber doch nicht privat, oder?!

    Was is z.B. mit Wohnmobilen oder Wohnwägen? Die dürften dann auch nicht fahren.

  6. #6
    AirArt
    Gast
    ok...es waren 7,5t *gg*

    2 sec gegooglet, Stichwort Sonntagsfahrverbot:

    §30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

    Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

    Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

  7. #7
    wenn das Zugfahrzeug nicht als LKW zugelassen ist kannste da so viel dran hängen, wie du willst.

    Also solange das Zugfahrzeug auch als PKW zugelassen ist gibts keine Probleme.

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