Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 11

Thema: Versichert bei Probefahrt?

  1. #1
    Tobias
    Gast

    Versichert bei Probefahrt?

    Hi!
    Will meinen Tigra verkaufen und hätte da mal ne Frage an euch:

    Wenn nun nen Typ vorbeikommt und will die Karre Probefahren - wie siehts mit der Versicherung aus?
    Wagen ist Teilkasko versichert. Also wenn ihm dann einer reinfährt isses ja kein problem - aber was wenn er die Karre zu schrott fährt?
    Wie sicher ich mich da ambesten ab?

    Gruß
    Tobias

  2. #2
    christian0812
    Gast
    Es würde über DEINE Versicherung laufen, solange er als Fahrer zulässig ist..manche Versicherungen schlißeen bei Vertragsabschluß bestimmte Gruppen aus, wie zum Beispiel: Geschlecht, Fahrer die jünger als X sind oder sowas..manche machen auch nur auf Namen und alle anderen wären nit versichert..

  3. #3
    Tobias
    Gast
    joa - das ist schon geklärt.
    Fahren dürfte er von meiner Versicherung aus.

    Aber was ist mit dem Schaden am Wagen? Ich mein wenn der mir die Karre schrottet und aussteigt - lala...ich zahl dir nur 1000€ oder so?

  4. #4
    Senior
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    818
    zumal wenn ER die karre Schrott fährt bringt dir die teilkasko auch nichts...

  5. #5
    christian0812
    Gast
    ebend..
    das macht nur bei vollkasko..

    fair wäre dann von ihm, dir den preis zu zahlen, wie du ihn verkaufen wolltest..

    aber sonst würdest DU erstmal auf dem schaden sitzen bleiben und müsstest dir glaub ich von ihm das geld ber gericht oder anwalt wiederholen

  6. #6
    Senior Lebt im ForumLebt im Forum
    Registriert seit
    11.07.05
    Beiträge
    5.180
    ruf bei deiner versicherung an und frag wies damit aussieht was, wie, wenn, wo passiert..

    bringt wohl mehr als wenn hier jeder was anderes schreibt

  7. #7
    Ich würde es vor der Probefahrt sozusagen vertraglich festhalten, dass das Fahrzeug nur Teilkasko versichert ist und der Fahrer im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls die Kosten für den Schaden tragen muss.

  8. #8
    würde ich dir auch raten, schreibe einen Gültigen Vertag vor der probefahrt, lass ihn unterschreiben und dann zeichnest du gegen.. wenn dann was passiert hat er keine chancen wenn du damit vor Gericht ziehst

  9. #9
    Tobias
    Gast
    jo - darum gehts mir - also wer bezahlt mir meinen wagen, wenn der interessierte käufer ihn bei ner probefahrt zu klump fährt.

    Gibs da event. schon nen beispielvertrag oder so?

  10. #10

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •