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Thema: Orginal Heckschürze abändern (GFK)

  1. #21
    Senior
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    Ich frage mich, warum ich den §43 StVZO hier gepostet habe?

    Fakt ist, es muss vorn und hinten ein Haken vorhanden sein. Wenns Euer Tüver nicht sehen will, Glück gehabt. Das Gesetz fordert es aber.

  2. #22
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    Zitat Zitat von Pöni Beitrag anzeigen
    Ne ABE wirste nicht bekommen. ABE´s sind was für Massenware. Eintragung wird dann ne Einzelabnahme. Alles, was am Auto baulich verändert wird muss vom Tüv abgesegnet werden.

    In Deutschland sind an Kraftfahrzeugen Abschleppösen Pflicht und durch die StVZO §43 „Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen“ geregelt: (...) (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.[1]
    Pöni... lesen! ;-)
    KFZ müssen vorne, Personen-KFZ auch hinten, ausgenommen solche bei denen eine Anhängelast nicht zulässig ist... Keine Anhängerkupplung, keine Anhängelast... ;-)

    Ist ein bissel schwammig formuliert das ganze...

  3. #23
    Senior
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    Bei nem Auto ist ne Anhängelast auch ohne Anhängerkupplung zulässig.

    Wenn ne Anhängerkupplung da ist, ist ja nix anders wie ohne. Die Anhängelast hat ja nix mit nem Hänger zu tun, sondern nur, ob das Auto so gebaut ist, dass es was ziehen kann, ohne sich zu verbiegen.

  4. #24
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von c20xe Lexmaul Ram
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    Mein TÜV hat sich extra erkundigt. Und er meinte Es wäre beim Corsa hinten Keine Pflicht. Wichtig sei, dass der Wagen im Notfall abgeschleppt werden kann. Man ist nicht verpflichtet jemanden abschleppen zu können. Das haben bis jetzt alle Tüver hier mit allen Stoßstangen so gehandhabt.

  5. #25
    Senior
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    Ok, dann lassen wir das mal so stehen. So hatte ich am Anfang auch gedacht, nur dann hab ich den §43 gefunden. Ein Rechtsverdreher könnte es ja dann auch wieder als unterlassene Hilfeleistung auslegen.

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