Hallo, habe einen käfig nur im hinteren berreich also nicht nach vorne.
Habe ein Materialbescheinigung. So meine frage ist jetzt ob ich ihn trotz Bescheinigung eintragen muss? Und ob ich irgendwas polstern muss ?
MFG
Hallo, habe einen käfig nur im hinteren berreich also nicht nach vorne.
Habe ein Materialbescheinigung. So meine frage ist jetzt ob ich ihn trotz Bescheinigung eintragen muss? Und ob ich irgendwas polstern muss ?
MFG
Eintragen mußt du den Bügel auf jeden Fall.
Polstern mußt du nur das,was im ernstafall bei einem Unfall in der Nähe der Köpfe wäre.
Und muss ich beim einbau irgendwas beachten? unterlegplatten oder etc?
das könnte in Bayern u.U. trotz Materialbescheinigung problematisch sein. Hab schon von Tüvprüfer in der Region gehört, die neben dem Materialnachweis auch ein Schweißzertifikat vom Hersteller fordern und trotzdem rumzicken bei der Eintragung.
Aber eintragen muss du ihn. Es langt nicht, die Materialbescheinigung mitzuführen
Die Materialbescheinigung ist im Bereich der StVZO, also im öffentlichen Straßenverkehr, völlig nutzlos. Die brauchst Du, um einen Wagenpass nach DMSB zu bekommen.
Dennoch ist es hilfreich für Sachverständige, die dir den Bügel/Käfig in die Fahrzeugpapiere übernehmen sollen. Solange das ein renommierter Hersteller ist und das Ding anständig eingebaut (Gegenplatten!) und abgepolstert (je nach Bauform) ist, gibt es schon noch Leute, die dir das eintragen... ich zum Beispiel
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[FONT=Arial Narrow][SIZE=2] "Das nachhaltige Wissen darum, dass die freiwillige Selbstbeschränkung auf 250km/h in dieser Klasse letztlich nichts als - Entschuldigung - Bullshit ist, bringt die Macher des M3 zwangsläufig schwer in die Bredouille"[I] (sport auto 12/07)[/I][/SIZE][/FONT]