Ahoi ausm Urlaub, obwohl eben dort, haett ich da mal\\\'n paar Fragen TUEV-bezogen; weil ich kann hier recht guenstig Material für etwas kriegen, was mir vage (!) schon ein bisserl laenger im Kopf rumspukt... und brauch daher ein paar Infos.

Okay, momentan ist mir nur klar, daß das einzige, was vom TUEV nicht wirklich reglementiert ist, die Laenge des Schalthebels ist. Wie sieht es aber aus mit (Achtung, jetzt kommts. Nicht schreien! Ich hab ein Konzept im Kopf, das will raus...):


Innenraum:

1. Trinkhoernern, die zu Tuergriffen umgearbeitet wurden (Innenraum), sofern sie fest - und damit meine ich \"so fest wie die normalen Serien-Tuergriffe\" - mit der Tuer verankert (einlaminiert / geschraubt) sind?
(wer nicht weiß, was ein \"Trinkhorn\" ist, er-bilder-googelt sich das bitte)

2. Denselben Trinkhoernern, aufgeschnitten und seitlich zusammengesetzt, als Einfassung für den Innenrueckspiegel?
(Gibts da irgendeine Reglementierung, wie *spitz* Dinge im Auto sein duerfen, die *nicht* direkt auf den Fahrer zeigen?)

3. Verzierungen an A-B- und C-Saeule, die etwas groesser sind als die Serie, auflaminiert auf die Originalteile? Ich schreib hier grade nicht von \"die Sicht versperrend\", sondern von \"anders geformt, 2-3cm groesser in alle Richtungen\".
Das ganze sollte auf GFK-Basis angefertigt werden; auflaminiert auf die Originalteile.

4. Formaenderungen des Armaturenbretts // der Tuer- und hinteren Seitenverkleidungen in aehnlicher Weise wie in 3. angefuehrt?
(Sollte m. E. nach kein Problem darstellen, wenn ich die einlaminierten TFTs einiger User im A-Brett so beschaue...)

5. Gibts irgendeine Reglementierung dafür, wieviel Metall (Nieten - *stumpfe* Nieten!) ein Sitzbezug enthalten darf, sofern diese die eigentliche Form und Funktionsfaehigkeit dieses Sitzes nicht veraendern?

6. Gibts Reglementierungen darueber, welche Form und welches Material Fensterkurbeln haben duerfen?
Wenn ja, waere es erlaubt, die Form einer Serienfensterkurbel durch GFK zu veraendern?


Außen:

1. Wie reagiert der TUEV, wenn ich kleine Metallplaettchen (aka \"Ziernieten\"; 2-3cm Durchmesser; ca. 5mm stark) in meine Stossstangen, Tuergriffe und / oder (am Plastikteil) in meine Aussenspiegel fest einniete, sofern bei keinem dieser Teile die eigentliche Funktion eingeschraenkt / veraendert wird?
(Zaehlt \"der Wagen wird dann aber mit den Plaettchen 1cm länger\" eigentlich als bauliche Veraenderung...?)

2. Gibts eigentlich irgendwelche Reglementierungen für Cutouts in Metall und mit was diese unterlegt sind?


Oehm... joa, ich glaub, das waers für den Moment, was ich so an Fragen habe...
kann ja noch nachschieben, wenn mir noch was einfaellt...

Sorry fuer die anfaenglich doofe Formatierung diese Beitrages; ich hoffe, ich hab es jetzt im Griff. Der Rechner hier ist superdoof.