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Logisch würd ohne Nummernschild besser aussehen!!
Allerdings sieht es noch schlechter aus wenn das das Nummernschild so schlecht und billig irgendwo rangeschraubt wird!
Solang das Nummerschild die vorgeschriebene Höhe hat und beleuchtet ist sollte das passen
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soo ich hab mal an die dekra geschrieben wie das aussieht mit der anbringung des kennzeichens, und es kam folgende antwort
Sehr geehrter Herr Xxx,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Die Anbringung der Kennzeichen, ist in §10 der seit 01.03.2007 gültigen
Fahrzeugzulassungsverordnung ("FZV") geregelt:
Dort heißt es:
"(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad
gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger
als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit
des Fahrzeugs nicht verringern.
Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30
Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung
lesbar sein.
Die FZV finden Sie im Internet unter anderem bei
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
in der dort genannten EG-Richtlinie 70/222/EWG steht:
"2.4 Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn
Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der
Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m; der Abstand zwischen dem oberen
Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m
betragen. Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden,
so darf der Abstand größer sein als 1,20 m; er muß dann aber so nahe an
diesem Wert liegen, wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist,
und darf keinesfalls 2 m überschreiten.
2.5 Geometrische Sichtbedingungen
Es muß möglich sein, das Kennzeichen in dem gesamten Raum zu erkennen,
der von folgenden vier Ebenen begrenzt wird: zwei senkrechten
Ebenen durch die beiden seitlichen Ränder des Kennzeichens, die mit
der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 30° nach außen
bilden, einer Ebene durch den oberen Rand des Kennzeichens, die mit
der waagerechten Ebene einen Winkel von 15° nach oben bildet, und
einer waagerechten Ebene durch den unteren Rand des Kennzeichens
(liegt jedoch der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,20 m über der
Fahrbahn, so muß die letztgenannte Ebene mit der waagerechten Ebene
einen Winkel von 15° nach unten bilden).
2.6 Bestimmung des Abstands des Kennzeichens von der Fahrbahn
Die unter 2.3, 2.4 und 2.5 genannten Abstände werden am leeren Fahrzeug
gemessen."
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
wieso heißt es denn im ersten abschnitt 20mm über der fahrbahn und im 2ten plötzlich 30mm?weil bei den 30mm steht nix von vorderen oder hinteren kz?!
gruß
ps. man muss sagen der support is echt klasse bei denen antowrt war sonntag geschickt und heute da
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" 1.3.1.) § 26c Abs. 1:
„Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von Fahrzeugen der Klassen M, N und O muss
dem Anhang der RL 70/222/EWG, ABl. Nr. L 076 vom 6.4.1970, entsprechen.“
(Auszug aus der Richtlinie 70/222/EWG, Anhang:
- Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeuges liegen.
- Der linke Rand des Kennzeichens darf über die maximale Fahrzeugbreite nicht hinausragen.
- Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen
bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen
auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben
gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis
zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zula ssungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand
des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.
- Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m
betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als
1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten
werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und
darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 15°
Nach unten : 0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt) "
des is der auszug, den du brauchst. hoff ich doch ma
edit nennt die quelle: http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe...Anbringung.pdf
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soo ich habs kennzeichen jetz einfach ma probeweise hingebaut wie ich gemeint hatte, so sind es genau 30cm bis zum boden (mit bodenfreiheit des hecks eingerechnet)
http://i42.tinypic.com/i53a1l.jpg
http://i39.tinypic.com/2m5aq7l.jpg
http://i41.tinypic.com/5wvvwm.jpg
http://i41.tinypic.com/345kj7p.jpg
jetz würd ich gern ma wissen ob das okay so ist?
also vom winkel her.. sind locker mal 20° aber von weiten is es gut lesbar.
dürfte doch dann okay so sein oder?
gruß
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Vom TÜV her müßt es gehen, auch wenns n bissl nach untengeneigt is!
Aber die Optik....machst wenigsten oben die alte Kennzeichenbeleuchtung glatt, oder bleibt die auch dran???
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Ich habe da auch gleich mal eine Frage zu und zwar möchte ich mir vom Schrotti auch eine Stoßstange mit Kennzeichenmulde, sowie Kennzeichenbeleuchutng holen.
Da ich meine Heckklappe cleanen möchte, muss das Nummernschild ja in die Stoßstange wandern.
Muss ich das ganze dann eigentlich noch vom TÜV absegnen lassen? Es handelt sich um eine Vor-Facelift Stoßstange! Wenn ja, wie teuer ist die Abnahme ca.?
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Senior
Lebt im ForumLebt im Forum
also wir haben bei mein bruder beim astra g caravan und 2 kumpels astra f caravan und vectra b auch die nummernschilder in die stoßstange versetzt und der tüver hat nie was gesagt dazu
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bei mir ist es eingetragen, dass das Kennzeichen nach unter versetzt wurde, also in die Stoßstange. Aber ob das jetzt pflicht ist oder nicht, das weis ich nicht.
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Senior
Lebt im ForumLebt im Forum
solang das beleuchtet is und die vorgegebenen maße einhält zur straße hin usw. wird da wohl keiner was sagen denk ich ma
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So, also ich war grad bei meinem TÜV "vor der Haustür" und der Prüfer (der macht allerdings keine Abnahmen von Umbauten; Der "Abnehmer" war nicht da) meinte, man müsse das abnehmen lassen, weil eine Verrsänderung an der Lichtanlange vorgenommen wurde, da müsse man wohl alles nachmessen und so.
Nur ich glaube (trotz dreimaligem Erklären), dass der nicht so recht verstanden hat, was ich vor habe!
Wieviel hast du (Chris) für die Abnahme denn bezahlt und was wurde geprüft?
Achja, wie laminier ich die neue Mulde denn ein? Einfach mit GFK oder hält das nicht so gut auf Dauer?
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