Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

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Tigra 491 GT

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Tigra 491 GT »

Ja wie sieht es mit nem anderen Fahrwerk aus? Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrwerk nen FK 60/40 ist. Gibt es günstige Fahrwerke bei denen die Scheinwerferauflagen erfüllt werden? Mit welchen folgekosten ist bei einem Fahrwerk zu rechen? Was kostet ein einbau?
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TeenTigra

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von TeenTigra »

30/30 Fahrwerk wäre streng genommen nen legales Fahrwerk.

Einbau von 150-400€ (alles shcon gesehen) danach noch Spur Einstellen(40€) und dann Tüv (40€)und halt das Fahrwerk selber.
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Tigr4ndi

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Tigr4ndi »

So, kurze Zwischenbilanz:

War beim MLK (hat mir das Fahrwerk damals eingebaut und eintragen lassen) und er meinte, dass in der STVZO "irgendwo im Kleingedruckten" was von 5cm Toleranz steht. :? Er will diesen Auszug jetzt beim TÜV KL anfordern und mir dann faxen. Warte jetzt gespannt darauf....
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Anonymous

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Anonymous »

ich weiß ja nich obs shcon jemand geschrieben hat, ich will das hier nich alles durchlesen, aber ich bin auch grad durchn tüv gekomm! hab 48cm

die polizei bei uns legt auch fahrzeuge still weil sie unter 50 cm liegen, aber ich habe ein TÜV schreiben heime, wo drin steht ddas es 47,5 cm sind! hat der tüv-prüfer mitgegeben!
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BournOut

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von BournOut »

auch wenn der tüv dir 47,5 einträgt kann die rennleidung dein wagen wegen regelverstoß stillegen.
dann sagt die rennleitung das du ne mängelkarte (oder gar stilllegung) bekommst und eine frist hast bis du deinen wagen bei den vorzeigen musst und da muss alls wieder gesetztesgerecht sein.
du kannst dir auch UBB eintragen lassen wenn du n verdammt guten tüvler kennst der seinen job nichtmehr braucht. wenn die bullen es sehen bekomsmt trotzdem n gratis arschfick!
unter 50 ist unter 50 da ist es egal ob eingetragen oder nicht.
Es bleibt trotzdem "illegal"

ich will kein moralapostel sein ich wolts nur ma anmerken nicht das du dich wunderst wenn die bullen dich mal anhalten
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Dr. Mace

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Dr. Mace »

AscoMania hat geschrieben: Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)
Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.

Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.
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Iceman
Senior
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Iceman »

Das mag zwar nur ein Empfehlung sein, aber wenn die Maße nicht eingehalten werden, wird´s zu 90% vom Prüfer auch nicht eingetragen, habe das selbst mit den MS Schwellern erlebt, die sind da auch schon hart an der Grenze..
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Dr. Mace

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Dr. Mace »

Iceman hat geschrieben:Das mag zwar nur ein Empfehlung sein, aber wenn die Maße nicht eingehalten werden, wird´s zu 90% vom Prüfer auch nicht eingetragen, habe das selbst mit den MS Schwellern erlebt, die sind da auch schon hart an der Grenze..
Siehe mein Userpic :arrow: Eingetragen
Wenn es 90% der Tüver nicht eintragen würden, würde keiner mit nem 60/40 FW + orgi Front mit Lippe rumfahren...
Nein, es war kein kulanter Prüfer. Er hat meine Eltern 3 mal bei ihm antanzen (mit deren Auto :wink: ) lassen, wegen HU :arrow: 3 mal keine Plakette.
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Bnez

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Bnez »

Dr. Mace hat geschrieben:
AscoMania hat geschrieben: Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)
Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.

Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.

Also, meines Wissens steht als EMPFEHLUNG nur, dass die Bodenhöhe ausreichend sein sollte. DIE CM Angaben zu den Teilen sind doch durch das Gesetz in der STVO verankert, und das sind dann auch keine Empfehlungen :wink:
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AscoMania

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von AscoMania »

Bnez hat geschrieben:
Dr. Mace hat geschrieben:
AscoMania hat geschrieben: Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)
Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.

Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.

Also, meines Wissens steht als EMPFEHLUNG nur, dass die Bodenhöhe ausreichend sein sollte. DIE CM Angaben zu den Teilen sind doch durch das Gesetz in der STVO verankert, und das sind dann auch keine Empfehlungen :wink:
Ich werd heute Abend nochmal im Gutachten schauen und geb morgen nochmal Bescheid wie´s genau formuliert ist!
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