Sportsitz/Kindersitz

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Nori
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Sportsitz/Kindersitz

Beitrag von Nori »

Hallo,
ich hab vor mir Sportsitze zu kaufen allerdings brauch ich welche auf die ein Kindersitz darf. Hab a scho an ein paar Hersteller emails geschickt aber die Antworten nicht. Könntet ihr mal in eure Gutachten schauen ob es bei euren Sportsitzen erlaubt ist oder nicht.
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Nori
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Re: Sportsitz/Kindersitz

Beitrag von Nori »

Steht da nix drüber in euren Gutachten?
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Neo1978

Re: Sportsitz/Kindersitz

Beitrag von Neo1978 »

Möchte in meinem Tigra auch gerne sportsitze einbauen. Aber welche zum klappen. Weiß da keiner etwas wie es dann mit einem Kindersitz aussieht? Klar ist das er mit dem serien gurt befestigr werden muss. ist nur die frsge ob es erlaubt ist oder nicht. bzw. bei welchem gehts.
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Nori
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Re: Sportsitz/Kindersitz

Beitrag von Nori »

kannste knicken is nicht erlaubt. Die Kindersitze passen a net in Sportsitze weil die zu eng sind
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Neo1978

Re: Sportsitz/Kindersitz

Beitrag von Neo1978 »

nagut dann muss er dann wohl wieder hinten sitzen müssen. Weiß einer ab wieviel jahren man in einem sportsitz(nicht vollschale) mit hosenträgern sitzen darf. bzw ab welcher größeICh glaube bei normalen sitzen ist es ab 8 oder so.
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Der_Bachelor

Re: Sportsitz/Kindersitz

Beitrag von Der_Bachelor »

Zum 1. April 1993 wurden die Bestimmungen zur Beförderung von Kindern in Pkws geändert:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Kinder, die kleiner als 150 Zentimeter sind (auch wenn sie älter als 12 sind!), dürfen in Kraftfahrzeugen mit Sicherheitsgurten nur befördert werden, wenn "Rückhaltevorrichtungen" für Kinder eingebaut sind, die die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.

Was im Juristendeutsch "Rückhaltevorrichtung" heisst, ist bekannter als Kindersitz.

Zum 1. Januar 1998 wurde diese Vorschrift auch auf Taxen und Mietwagen ausgedehnt.

Die Rückhaltevorrichtungen für Kinder werden derzeit (Stand Oktober 2000) in 4 Klassen eingeteilt. Benutzt werden sollten nur Kindersitze, die eine ECE Nr.44-Kennzeichnung haben.
Klasse 0 Körpergewicht weniger als 10 kg, Alter bis ca. 9 Monate
Klasse 1 Körpergewicht unter 13 kg, Alter bis ca. 2 Jahre
Klasse 2 Körpergewicht von 9 bis 18 kg, Alter bis ca. 4 Jahre
Klasse 3 Körpergewicht von 22 bis 26 kg, Alter von 4 bis ca. 12 Jahre
Hat das Fahrzeug auf der Beifahrerseite einen Airbag, dürfen auf dem Beifahrersitz keine Kindersitze der Klasse 0 (Reboard-Kindersitze, Kleinkind sitzt gegen die Fahrtrichtung) benutzt werden. Auf deutsch heißt das: der Kindersitz für Kleinkinder bis 9 Monate gehört dann immer auf den Rücksitz!

Wichtig: Kindersitze werden oft aus dem Auto ausgebaut, das Kind wird mitsamt dem Sitz getragen. Den Kindersitz auf dem Beifahrersitz abstellen, erst einmal das übrige Gepäck holen, ist immer eine Gefahr, wenn das Auto einen Beifahrer-Airbag hat!

Das Kfz mit Beifahrer-Airbag muss außerdem deutlich sichtbar (am Türholm, Armaturenbrett oder Beifahrerfenster) einen genormten Aufkleber haben, der darauf hinweist, dass diese Kindersitze hier nicht montiert werden dürfen.

Inzwischen bieten einige Pkw-Hersteller Fahrzeuge an, bei denen der Beifahrer-Airbag zeitweise außer Funktion gesetzt werden kann, dann dürfen auch die Kindersitze der Klasse 0 montiert werden. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich also beim Hersteller.

Kauftipps für Kindersitze sind schwierig, die Modelle wechseln häufig. Achten Sie auf Tests der Stiftung Warentest! Bei den Tests in den Jahren 2000 und 2001 fielen die meisten Kindersitze durch!
Wo dürfen Kinder im Pkw sitzen?
Die Vorschriften sind kaum bekannt. Viele Eltern glauben, dass Kinder nur auf den Rücksitzen sitzen dürfen bzw. nur dort Kindersitze angebracht werden dürfen. Das generelle Verbot, Kinder unter 12 Jahren auf den Vordersitzen zu befördern, besteht nicht mehr. Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn auf den Rücksitzen keine Befestigungsmöglichkeit für Kindersitze vorhanden ist beziehungsweise, wenn mehr als zwei Kinder unter 12 Jahren befördert werden und der Platz auf den Rücksitzen nicht ausreicht.
Wo dürfen Babyschalen angebracht werden?
Babyschalen, die gegen die Fahrtrichtung montiert werden, dürfen nur dann auf dem Beifahrersitz angebracht werden, wenn das Fahrzeug keinen Airbag hat. Bei Fahrzeugen mit Airbag muss die Babyschale auf dem Rücksitz montiert werden.

Generell ist aber davon ab zu raten, Babyschalen auch in Autos ohne Beifahrerairbag auf dem Vordersitz zu montieren. Babys und Kleinkinder sind auf dem Rücksitz immer besser geschützt.
Die richtige Größe des Kindersitzes...
... spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz vor Verletzungen im Falle eines Unfalls. Laut Stiftung Warentest sind bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oft drei verschiedene Sitzgrößen nötig, um optimalen Schutz zu gewährleisten.

Es gibt auch "mitwachsende" Kindersitze. Unter den aktuell im Juni 2004 von der Stiftung Warentest getesteten Kindersitzen erreichte jedoch kein "mitwachsender" Kindersitz die Note gut.
Kein Schutz bei falscher Montage
Die Sicherheit des Kindes hängt nicht nur von der Qualität des Kinderschitzes oder der Babyschale ab. Auch Kindersitze mit den besten Testergebnissen bieten keinen ausreichenden Schutz, wenn sie falsch montiert sind.

Bei der Montage der Babyschalen und Kindersitze sind die jeweiligen Einbauanleitungen genau zu beachten. Die Automobolverbände weisen immer wieder darauf hin, daß viele Eltern die Kindersitze nicht richtig einbauen oder unzureichend befestigen.
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