nfs2k hat geschrieben:wenn ich angehalten werde und mein fahrwerk ist eingetragen für die höhe was es vor ort hat und die wollen mir ans bein pissen schalt ich den rechtschutz ein !
yoyo .. wenn's eingetragen ist .. aber wenn du die auflagen nicht einhälst und du unter 50cm bist dann hilft dir auch kein anwalt.
weil der halter is für den zustand und die verkehrssicherheit verantwortlich .. und unter 50cm entspricht nicht der stvo und somit isses illegal
aber is ja schwachsinn dich zu belehren .. weißt es ja sowieso besser .. viel glück bei ner kontrolle mit zollstock
aber dann nachher net nen thread mit geheule aufmachen !