BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
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Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
herr unschuldig
so langsam beginne ich daran zu zweifeln dass du meine postings aufmerksam liest. ich weiße noch einmal bestimmt darauf hin, dass man sehr wohl mit einer tieferlegung um zB 70mm in einem tigra eine scheinwerferhöhe von 50cm einhalten kann, wenn man diese tieferlegung durch dementsprechend im radius größere rad/reifen kombination ausgleicht.
als einfaches beispiel nehmen wir man eine tieferlegung um 50mm.
dabei senkt sich die scheinwerferunterkante um 5cm. ziehst du jetzt gleichzeitig im durchmesser 4" größere felgen auf, hat man diese 5cm wieder ausgeglichen. bei reifen mit entsprechend greicher höhe
ich hoffe du hast meine ausführungen jetzt verstanden und zweifelst nicht mehr an der gültigkeit des gutachtens. allerdings muss ich dir zustimmen dass diese regelung typisch deutsch ist und damit wie so vieles in diesem unsrem forum überreglementiert
so langsam beginne ich daran zu zweifeln dass du meine postings aufmerksam liest. ich weiße noch einmal bestimmt darauf hin, dass man sehr wohl mit einer tieferlegung um zB 70mm in einem tigra eine scheinwerferhöhe von 50cm einhalten kann, wenn man diese tieferlegung durch dementsprechend im radius größere rad/reifen kombination ausgleicht.
als einfaches beispiel nehmen wir man eine tieferlegung um 50mm.
dabei senkt sich die scheinwerferunterkante um 5cm. ziehst du jetzt gleichzeitig im durchmesser 4" größere felgen auf, hat man diese 5cm wieder ausgeglichen. bei reifen mit entsprechend greicher höhe
ich hoffe du hast meine ausführungen jetzt verstanden und zweifelst nicht mehr an der gültigkeit des gutachtens. allerdings muss ich dir zustimmen dass diese regelung typisch deutsch ist und damit wie so vieles in diesem unsrem forum überreglementiert
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
zudem kannst du ja auch das fahrwerk mit ner 50er tieferlegung einbauen und mit federwegsbegrenzern auf zb 40 mm beschränken...... dann aknnst auch bei der 50cm grenze bleiben und dei federn sind zulässig.....
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Hiho,
tja, es gab schon interessantere Themen hier. Frage: Auf welche Kante bezieht sich der Paragraph? Scheinwerfer oder Reflektor? Sind, wie gesagt wurde 2 verschiedene.
@noam: Welch Wortwahl! Nimmst du Drogen?!
Aber in meinem Gutachten, soweit ich das jetzt weiß, bezieht sich auf eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus um xx mm. Ausserdem als Prüfgrundlage des Gutachtens imho Serien Rad/Reifenkombis. So, wie erreiche eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbau's, wenn ich im Gegenzug, um über 50cm zu bleiben, gr. Reifen aufziehen muß, wer tut das schon, wie sieht das aus, hast du das an deinem BMW, um dem entgegenzuwirken um dann doch keine effektive Tieferlegung mehr zu haben? Und wie gesagt, imho bezieht sich das Gutachten auf Serienzustand. Und wenn beim Tigra 50-51 cm sind, wie kann man dann noch tieferlegen im Serienzustand wenn dann schon die Höhe nicht mehr eingehalten wird?. Und was ist wenn du ne Werkstieferlegeung hast? (Gibs sowas bei Ti?)
@corsaconni: Hast du an der Rad/Reifen/Federkombi irgendwas verändert seit der Prüfung? Und es sollte ja auch zur Prüfung dieser Höhencheck erfolgen wenn es doch wie noam sagt: "nur ist diese klausel mit den 50cm als eintragungsvoraussetzung anzusehen und von daher einzuhalten." So und wenn es heute nicht gestimmt hat, kann es damals auch nicht gestimmt haben. Also hat der Prüfer nicht korrekt geprüft und etwas nicht rechtmäßiges eingetragen. Also kannst ihn zivilrechtlich belangen. Wenn die Gewindelängen notiert wurden oder ähnliches.
Und so würde ich im Fall von TigraFan auch angehen.
Der Tüv hat geschlampt.
Ich habe fertig
CF
tja, es gab schon interessantere Themen hier. Frage: Auf welche Kante bezieht sich der Paragraph? Scheinwerfer oder Reflektor? Sind, wie gesagt wurde 2 verschiedene.
@noam: Welch Wortwahl! Nimmst du Drogen?!
Aber in meinem Gutachten, soweit ich das jetzt weiß, bezieht sich auf eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus um xx mm. Ausserdem als Prüfgrundlage des Gutachtens imho Serien Rad/Reifenkombis. So, wie erreiche eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbau's, wenn ich im Gegenzug, um über 50cm zu bleiben, gr. Reifen aufziehen muß, wer tut das schon, wie sieht das aus, hast du das an deinem BMW, um dem entgegenzuwirken um dann doch keine effektive Tieferlegung mehr zu haben? Und wie gesagt, imho bezieht sich das Gutachten auf Serienzustand. Und wenn beim Tigra 50-51 cm sind, wie kann man dann noch tieferlegen im Serienzustand wenn dann schon die Höhe nicht mehr eingehalten wird?. Und was ist wenn du ne Werkstieferlegeung hast? (Gibs sowas bei Ti?)
@corsaconni: Hast du an der Rad/Reifen/Federkombi irgendwas verändert seit der Prüfung? Und es sollte ja auch zur Prüfung dieser Höhencheck erfolgen wenn es doch wie noam sagt: "nur ist diese klausel mit den 50cm als eintragungsvoraussetzung anzusehen und von daher einzuhalten." So und wenn es heute nicht gestimmt hat, kann es damals auch nicht gestimmt haben. Also hat der Prüfer nicht korrekt geprüft und etwas nicht rechtmäßiges eingetragen. Also kannst ihn zivilrechtlich belangen. Wenn die Gewindelängen notiert wurden oder ähnliches.
Und so würde ich im Fall von TigraFan auch angehen.
Der Tüv hat geschlampt.
Ich habe fertig
CF
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
kann corsafreak nur zustimmen!
man sollte auch nicht vergessen das im gutachten vom fahrwerk drin steht das die 5cm eingehalten werden müssen
hatte die sports-version nich auch ein anderes fahrwerk?
man sollte auch nicht vergessen das im gutachten vom fahrwerk drin steht das die 5cm eingehalten werden müssen
hatte die sports-version nich auch ein anderes fahrwerk?
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
die frage nach dem konsum von betäubungsmitteln muss ich verneinen.
beim tigra gab es definitiv keine werkstieferlegung, aber er bestand die möglichkeit geen zahlung eines aufpreises ab werk ein 30/30 fahrwerk der firma irmscher verbauen zu lassen
beim tigra gab es definitiv keine werkstieferlegung, aber er bestand die möglichkeit geen zahlung eines aufpreises ab werk ein 30/30 fahrwerk der firma irmscher verbauen zu lassen
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Imho hatte der Sports 30er Irmscher Federn drin! Und damit wäre der Tigra knapp bei 51 cm Spiegelkante Reflektor.
Alles weitere wurde schon von mir schon an anderer Stelle gepostet.
Siehe z. B. hier!
Hier steht ja auch einiges zu Übergangsregelungen (§72) und Ausnahmeregelungen. Man sollte den deutschen TÜV in Schutz nehmen... die Regelung der Scheinwerferhöhe ist absolut nicht auf deren Mist gewachsen, sondern geht sowohl auf die EG-RL 76/756/EWG und die ECE-R 48 zurück.... und war somit in die STVZO dringlich aufzunehmen. Es ist nicht die deutsche Bürokratie (die weiß Gott schlimm genug ist), die alles so kompliziert macht, sondern oftmals die Umsetzung und Harmonisierung europ. Rechts.
Finde die Reglementierung trotzdem in Ordnung... man sieht ja an den USA wo der Tuning-Wahn hin ausufern würde, wenn man von Seite des Stattes kaum eingreift. Verkehrsgefährlich und verkehrsgefährdend. Das dies natürlich einigen hier, die nur auf Show und Shine - bei möglichst wenig Geldeinsatz - aus sind, manchmal bitter aufstößt, ist vorprogrammiert.
Alles weitere wurde schon von mir schon an anderer Stelle gepostet.
Siehe z. B. hier!
...... 500mm von ebener Fahrbahnfläche bis zum niedrigsten Punkt der Spiegelkante des Abblendlichtes (Fernlicht ist beim Tigi nämlich etwas niedriger). Dabei sind Markierungen auf dem Scheinwerfer, die die Messung erleichtern sollen, nicht bindend Du kannst einige Tipps von anderer Stelle beherzigen (Luft in den Reifen, LWR nach oben, etc.), aber eins ist wichtig: Das korrekte Messergebnis muss wieder reproduzierbar sein!!! Das heißt selbst wenn dir ein Sachverständiger 10mm Toleranz gewährt (von einer allgemeinüblichen Handhabung kannst du da nicht ausgehen - da hat TuningWorld nicht Recht), mußt du bei der nächsten HU oder Kontrolle genau die 500mm bringen, um ungeschoren davonzukommen.
@Corsigra und Tigra 1.6 16V:
Hab dazu ja auch schon öfters etwas gesagt. Fahrzeuge können aus zwei Gründen scheinbar gegen bestehende STVZO-Regelungen verstoßen:
1. Sie unterliegen sogenannten Übergangsregelungen. Hier ist §72 STVZO interessant. Für unseren Fall mit den 500mm ist imho der 01.01.1988 relevant: Fahrzeuge mit EZ davor, dürfen Werte entgegen §50 aufweisen. Muss ich aber auch nochmal genau nachfragen
2. Sie haben eine EG-Betriebserlaubnis erhalten, die zwar aktuellen STVZO-Regelungen widerspricht (z.B. Tiefe bei Porsche, Ferrari oder Nummerschildhöhe bei Peugeot 206 etc.), aer deren BE aufgrund EG-Richtlinie in BRD anzuerkennen ist.
(Hat also nicht mit Zahlungen ans KBA oder den TÜV zu tun. TuningWorld sollte von solchen Äußerungen Abstand nehmen... sind nicht nur unqualifiziert, sondern auch abwertend.)
Solche Fahrzeuge dürfen dann aber nicht mehr weiter tiefergelegt werden, wenn sie dadurch dann unter die 500mm kommen. Denn dann erlischt ja erst einmal die gültige BE (welche auf Basis der EG-BE adaptiert wurde) und muss durch den Sachverständigen neu abgenommen werden.
Wenn also ein Ferrari durch ein Sportfahwerk unter die 500mm kommt bzw. weil er schon drunter war, noch weiter kommen würde, dann ist es nicht eintragungsfähig! Was natürlich in der Realität alles eingetragen wird, wissen wir ja! *g* Ändert aber nichts an der Problematik und der bestehenden Rechtsgrundlage.
Und natürlich machen die Fahrwerkhersteller damit keine Reklame!!! Aber wenn ihr da anruft und nachbohrt, werden die es kaum leugnen können. Den Hersteller wil ich sehen, der euch schriftlich bestätigt, dass ihr mit seinem Fahrwerk (bei Einhaltung aller anderen Vorschriften) unter die 500mm kommen könnt und legal eintragunsgfähig seid! Aber die wollen ja verkaufen... und tun das so ja auch nicht schecht! ......
Hier steht ja auch einiges zu Übergangsregelungen (§72) und Ausnahmeregelungen. Man sollte den deutschen TÜV in Schutz nehmen... die Regelung der Scheinwerferhöhe ist absolut nicht auf deren Mist gewachsen, sondern geht sowohl auf die EG-RL 76/756/EWG und die ECE-R 48 zurück.... und war somit in die STVZO dringlich aufzunehmen. Es ist nicht die deutsche Bürokratie (die weiß Gott schlimm genug ist), die alles so kompliziert macht, sondern oftmals die Umsetzung und Harmonisierung europ. Rechts.
Finde die Reglementierung trotzdem in Ordnung... man sieht ja an den USA wo der Tuning-Wahn hin ausufern würde, wenn man von Seite des Stattes kaum eingreift. Verkehrsgefährlich und verkehrsgefährdend. Das dies natürlich einigen hier, die nur auf Show und Shine - bei möglichst wenig Geldeinsatz - aus sind, manchmal bitter aufstößt, ist vorprogrammiert.
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Oops, da war der Noam schneller mit dem Irmscher Fahrwerk... hab wohl zu langsam getippt. :lol:
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
@ -Frank-
deinem Tigra würden se doch auch die BE entziehen geh ich mal davon aus ?? Ich denk 70 mm Tieferlegung 16" liegt doch mit sicherheit auch unter der 500 mm Marke? Was machst du dann in dem Momment wenn se dich erwischen würden ?
deinem Tigra würden se doch auch die BE entziehen geh ich mal davon aus ?? Ich denk 70 mm Tieferlegung 16" liegt doch mit sicherheit auch unter der 500 mm Marke? Was machst du dann in dem Momment wenn se dich erwischen würden ?
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
endlich mal einer der´s kappiert!corsafreak hat geschrieben: Aber in meinem Gutachten, soweit ich das jetzt weiß, bezieht sich auf eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus um xx mm. Ausserdem als Prüfgrundlage des Gutachtens imho Serien Rad/Reifenkombis. So, wie erreiche eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbau's, wenn ich im Gegenzug, um über 50cm zu bleiben, gr. Reifen aufziehen muß, wer tut das schon, wie sieht das aus, hast du das an deinem BMW, um dem entgegenzuwirken um dann doch keine effektive Tieferlegung mehr zu haben? Und wie gesagt, imho bezieht sich das Gutachten auf Serienzustand. Und wenn beim Tigra 50-51 cm sind, wie kann man dann noch tieferlegen im Serienzustand wenn dann schon die Höhe nicht mehr eingehalten wird?.
Ich habe fertig
CF
diese gutachten sind alle auf die serienmäßige rad/reifenkombi abgestimmt. das bedeutet, das im gutachten stehen müßte "zuständiger tieferlegungsbereich von z.B. 70mm....nur in verbindung mit Rad/Reifenkombi der größe....." würde dies irgendwo zu finden sein, wäre mit dem gutachten rein theoretisch alles i.o.´
natürlich kenne ich jetzt nicht alle gutachten, aber in meinem (und das ist kein billig-fahrwerk) kann ich so eine bedingung nicht finden !!!
und deshalb bleibe ich dabei....
WIESO ZUM TEUFEL BEKOMMEN DIE HERSTELLER EIN GUTACHTEN FÜR IHRE FAHRWERKE WENN MAN DIESE NACH DER STVZO EIGENTLICH NICHT EINBAUEN DARF???
es geht hier nur ums prinzip !!! bitte nicht zu persönlich nehmen !!!
es stellt sich auch die frage: was an den 50cm zwingend gut sein soll?
wären es jetzt höchstens XXcm könnte ich es ja verstehen (wegen blendgefahr, etc.), aber zu tief kann doch keine gefahr darstellen (natürlich rede ich jetzt nicht von 30-40cm)
die könnten damit höchstens meinen, das ich mein fahrzeug nicht so tief legen soll, damit mich die speditions"sprinter", die mich auf der autobahn versuchen von der linken spur zu verdrängen, nicht so arg blenden 8)
...gibts eigentlich auch ne Scheinwerfer OK???
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
tach zusammen,
in meinen gutachten der fa. weitec steht gar nichts von 50cm sw-unterkannte,nur von freier gw.länge!!!! und das bezieht sich auf eine ca. tieferlegung von ca.30mm bei serienbereifung!also14er und 13er räder kann man gar nicht mehr eintragen,auser mit balonreifen!ich habe sogar die freie gewindelänge vom tüvgutachten eingehalten und mein corsa ist immer noch zu tief!ist irgendwie auch logisch,ich war vor ca. 4 jahren mit meinen nagelneuen fahrwerk beim eintragen,jetzt hatt sich alles um ca. 2cm gesetzt!!selbe einstellung wie immer,nur 2cm zu tief und deshalb kein tüv mehr!mein gutachten der fa. weitec ist immer noch bei der polizei in schwabach,die polizei denkt ich hätte das gutachten evtl. gefälscht! ha ha ha....
ich finde es trotzdem jammerschade das wir alle irgendwo keine rechtssicherheit auf eintragungen haben,und die haben wir nicht!!!aussage vom tüv,wenn ein herr huber das einträgt muß ein herr meier das nicht absegnen und der herr meier darf eintragungen wieder austragen!prima,und wir bezahlen schon wieder!!!!
ich habe versucht auf vielen wegen gegen den tüvprüfer vorzugehen,und was soll ich euch sagen,es hatt geklappt!
jede tüvstelle muß sich selbst finanzieren,wenn keiner mehr hinfährt haben die ein problem!so,bei uns war es so,das es sich rumgesprochen hat das der tüvprüfer einen hass gegen getunte autos hat und somit ist keiner mer dort hingefahren!das ende vom lied ist das sie diesen tüvler versetzt habe,irgendwo hin wo er nicht mehr stöhrt!
wir sind die,die hunderte von euros ausgeben damit alles seine ordnung hatt und das wissen die vom tüv auch!
wir habe jetzt wieder nen neuen tüv-chef der sich über solche eintragungen freut,den sind die 50cm sw-unterkante völlig egal!
prima....,ich werde mir in naher zukunft ein airraid-fahwerk einbauen und dann wars das,für mich zumindest!
in meinen gutachten der fa. weitec steht gar nichts von 50cm sw-unterkannte,nur von freier gw.länge!!!! und das bezieht sich auf eine ca. tieferlegung von ca.30mm bei serienbereifung!also14er und 13er räder kann man gar nicht mehr eintragen,auser mit balonreifen!ich habe sogar die freie gewindelänge vom tüvgutachten eingehalten und mein corsa ist immer noch zu tief!ist irgendwie auch logisch,ich war vor ca. 4 jahren mit meinen nagelneuen fahrwerk beim eintragen,jetzt hatt sich alles um ca. 2cm gesetzt!!selbe einstellung wie immer,nur 2cm zu tief und deshalb kein tüv mehr!mein gutachten der fa. weitec ist immer noch bei der polizei in schwabach,die polizei denkt ich hätte das gutachten evtl. gefälscht! ha ha ha....
ich finde es trotzdem jammerschade das wir alle irgendwo keine rechtssicherheit auf eintragungen haben,und die haben wir nicht!!!aussage vom tüv,wenn ein herr huber das einträgt muß ein herr meier das nicht absegnen und der herr meier darf eintragungen wieder austragen!prima,und wir bezahlen schon wieder!!!!
ich habe versucht auf vielen wegen gegen den tüvprüfer vorzugehen,und was soll ich euch sagen,es hatt geklappt!
jede tüvstelle muß sich selbst finanzieren,wenn keiner mehr hinfährt haben die ein problem!so,bei uns war es so,das es sich rumgesprochen hat das der tüvprüfer einen hass gegen getunte autos hat und somit ist keiner mer dort hingefahren!das ende vom lied ist das sie diesen tüvler versetzt habe,irgendwo hin wo er nicht mehr stöhrt!
wir sind die,die hunderte von euros ausgeben damit alles seine ordnung hatt und das wissen die vom tüv auch!
wir habe jetzt wieder nen neuen tüv-chef der sich über solche eintragungen freut,den sind die 50cm sw-unterkante völlig egal!
prima....,ich werde mir in naher zukunft ein airraid-fahwerk einbauen und dann wars das,für mich zumindest!