
nur das es nciht eingetragen werden darf ich weisse nochmal auf das beispiel mit den Angeleyes und den britischen SW mit E-zeichen hin

Moderatoren: TBX, Capu, Zero, blackdevil2k1
wenn ich im Gesetz lese, dass ein Teil mit E-Kennzeichnung zugelassen ist und dort nichts weiter von benötigten Papieren steht, dann heißt das, das man keine braucht. Ich habe durch mein Studium schon seit über einem Jahr mit Gesetzestexten zu tun und habe mittlerweile verstanden damit umzugehenVeNoM hat geschrieben: du hast aber auch net eine klare aussage das man keinen wisch braucht gefunden![]()
VeNoM hat geschrieben: nur das es nciht eingetragen werden darf ich weisse nochmal auf das beispiel mit den Angeleyes und den britischen SW mit E-zeichen hin![]()
dann stellen sich bei mir die Haare auf weil dann ists leider zuspät !!! und das kann nicht nur teuer werden und danach wirds passieren wie bei vielen anderen auch die was net eingetragen hatten oder mitm abe für fürn lenkrad rumfahren wo se net gelesen haben das es nur für serienreifen ist, da gehts dann einfach im offtopic los mit der heulerei und und und ... sowas ist dann aberleider nichtmehr zu bemitleiden sondern da gehört normal nocheins nachgeschoben ! vorallem wenns um Unfälle geht denn soll ja oft vorkommen das da andere Verkehrsteilnehmer mit beteiligt sind.Ich fahr meine Scheinwerfer die ich erst letzt Woche eingebaut hab (und hab einstellen lassen weiter) zumindest solange bis jemand von einem Gutachter oder sonst wem oder von mir aus noch einem existierenden Fall erzahlen kann wo jemand schuld oder mitschuld bei einem Unfall bekommen hat weil die E-Nr. gefälscht war.