Die Kennzeichenbeleuchtung muss in deinem Fall von beiden Seiten erfolgen, da Vorschrift laut StVZO:Freediver hat geschrieben:Hi,
dass CSR Heck hat ne ABE.
Okay, das mit E-Prüfzeichen ist eh egal, da ich die Orginale Beleuchtung von der Seite einsetzen werde.
Muss es unbedingt von beiden Seiten sein?
Gruß
Andy
http://www.ApneaX.de
"Entweder zwei seitliche Beleuchtungen á 5W oder eine mittige Beleuchtung á 10W - alles andre ist nicht zulässig!"