So, ich war mit der Berufsschule letzten Dienstag beim TÜV gewesen und da wurden wir ein bissl aufgeklärt. Allein als ich auf den Hof gefahren bin, hatten die sofort einige Dinge gesehen die denen nicht gefallen haben, aber jetz zu dem Frage/Antwort - Spiel!!!
1. Welche Scheiben darf ich im Fahrzeug tönen?
Es darf alles getönt werden, was 180° hinterm Fahrer liegt. Dabei is aber darauf zu ahcten, das zwei Aussenspiegel vorhanden sind (was bei unsern Autos ja zu 99% gegeben ist) und das vorne keine Folien verklebt werden dürfen.
Fluten ist trotz angegebenen Eintragungen etc. bei diversen Firmen illegal. Durch einen nachträgliche Beschichtung der Scheiben erlischt die EG-Zulassung bzw. die Typgenehmigung der Scheiben und somit ist trotz Eintragung die BE fürs Auto erloschen.
2. Wie tief darf ich mein Auto in Richtung Straße legen?
SO TIEF WIE MAN WILL!!! Das hat der mir wirklich gesagt. Es gibt ja bekanntlich keine gesetzliche Regelung, was die Mindestbodenfreiheit betrifft. Er sagte, es gibt einzig und allein ein Gutachten vom Landesgericht, was besagt, dass man über Köllner Teller (ca. 10 cm) rüber kommen sollte/müsse. Packt man dies nicht und macht was kaputt, muss man den Schaden selber tragen. Soviel dazu. Dieses Gutachten werde ich mir noch zukommen lassen von diesem Herren.
Es kann also theoretisch niemand etwas sagen, wenn ihr kurz vorm schleifen seid -> so seine Aussage!
3. Was wird eingetragen und warum gibts so oft Probleme?
Also was mir total neu war und sicherlich für euch auch alle neu ist, ist:
"Bei fahrzeugen mit EZ nach dem 1.1.1994 dürfen nur noch Sachen eingetragen werden, für die ein Teilegutachten bzw. ne ABE vorliegt! (wobei sich die ABE ja erübrigt!) Oder en e-Prüfzeichen, das ja wie ne ABE.
Genau, alles was kein Teilegutachten hat, also nur ne Bestätigung, Materialgutachten, Festigkeitsgutachten oder garnix, darf nicht eingetragen werden bei diesen betreffenden Fahrzeugen. Macht es der Prüfer dennoch, so geht das auf seine Kappe und es kann immer angefechtet werden. Also achtet beim Teilekauf auf mindestens ein Teilegutachten!!!
4. Wie müssen Felgen/Reifen abgedeckt sein?
Also laut Gesetz muss alles abgedeckt sein, was 15mm oberhalb der Radnabe liegt - also nix mehr mit nur Lauffläche. Dazu kommt das EG - Recht, wonach alles abgedeckt sein muss, was von der Mitte aus 30° nach hinten und 50° nach vorne geht - das sind also die berühmten 80°.
Nun wisst ihr, was ihr machen müsst um alles Wasserdicht machen zu können. Dazu kommt noch Punkt 3 -> min. Teilegutachten! :-)
5. Anbau von Markeninternen Teilen, anderer Modelle!!!
Hier ist Vorsicht gegeben, wobei ich erst vorhin in nem Thread von GSi Hutzen war. Die MÜSSEN eingetragen werden! Alles was von anderen Modellen kommt (dazu zählt sogar nen LCD) und nicht in der Typisierung vom jeweiligen betroffenen Fahrzeug auftaucht, muss von nem Sachverständigen abgenommen und eingetragen werden. Tauchen die Sachen in der Typisierung / EG-Zulassung des Fahrzeuges auf, is egal was ihr macht.
6. Beleuchtungen im KFZ?
Wenn ihr euch LED's einbaut, juckt das keinen - is zulässig. Ihr dürft alles im Innenraum machen, was keine Aussenwirkung hat. Das heißt, wenn ihr euch Neonröhren einbaut und diese kiene Aussenwirkung haben, dann is es ok.
7. Motorumbau
Machen könnt ihr alles, aber obs ok is is ne andere Sache. Für die gängigen Umbauten gibts ja schon teilweise Gutachten und alles was benötigt wird. Habt ihr was spezielles vor, dann erkundigt euch erst. Durch solch nen Umbau verändert sich die Abgasnorm, dies ist wiederrum nicht in der Typisierung enthalten und somit war alles fürn A****. Also: Vor exotischen Umbauten erst mim TÜV abklären.
8. Offene Luftfilter
Alles trotz Gutachten etc. an der Grenze von gut und böse. Laut ihm alles illegal - und warum???
Durch nen offenen Lufi verändern sich die Abgase, was bis zu schlechteren Abgasnorm führen kann. Von daher darf man sowas nicht verbauen, was auch ne Erklärung dafür wäre, warum Racimex das fürn K&N zurückgezogen hat.
So, ich glaub zwar es war nochwas, aber ich weiß es net mehr. Wenn mir nochwas einfällt, dann werd ich es noch hinzufügen!
Achso, bevor es wieder zu unnötigen Diskussionen kommt, die Antworten sind alle von nem Ausbilder vom Technischen Überwachungsverein Hessen (TÜH). Er ist also Ausbilder für Prüfer und gleichzeitig auch einer. Der Herr is mehr als fit auf seinem Gebiet, der kennt das komplette EG-Recht mit Paragraphen auswendig. Der weiß auf alles ne Antwort.
Das gute an dem Besuch war, der hat uns seine Hilfe angeboten, wenn mal TÜV relevante Sachen auftreten - auch wenns Probs mit Gutachten gibt. Er meinte der TÜV bekommt demnächst ne Datenbank - is grad in der Testphase - in der alle Gutachten sämtlicher Hersteller auftauchen. Also alle seinfach zum nachlesen. Soweit so gut, hoffe ich hab euch nicht alles mit diesen Antworten vermiest.
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Sorry, aber da muss ich mal was zerrupfen ]1. Welche Scheiben darf ich im Fahrzeug tönen?little_tigi hat geschrieben:So, ich war mit der Berufsschule letzten Dienstag beim TÜV gewesen und da wurden wir ein bissl aufgeklärt. Allein als ich auf den Hof gefahren bin, hatten die sofort einige Dinge gesehen die denen nicht gefallen haben, aber jetz zu dem Frage/Antwort - Spiel!!!.
Es darf alles getönt werden, was 180° hinterm Fahrer liegt. Dabei is aber darauf zu ahcten, das zwei Aussenspiegel vorhanden sind (was bei unsern Autos ja zu 99% gegeben ist) und das vorne keine Folien verklebt werden dürfen.
Fluten ist trotz angegebenen Eintragungen etc. bei diversen Firmen illegal. Durch einen nachträgliche Beschichtung der Scheiben erlischt die EG-Zulassung bzw. die Typgenehmigung der Scheiben und somit ist trotz Eintragung die BE fürs Auto erloschen.[/quote]
Hat er Ausnahmslos recht ! Wobei der TÜV Hessen sowieso nicht gerne irgendwas mit getunten Autos zu tun haben möchte - erleben wir täglich ;o)
Absolut falsch, da dur nicht so tief darfst wie du willst. Du musst die SW Unterkante, die Blinker Unterkante, die Kennzeichen Unterkante vorne - die Leuchten Unterkante und die Kennzeichenkante hinten auf jeden Fall einhalten und das ist in der STVZO auch fest verankert. Ein Gesetz für diese Mindestbodenfreiheit gibt es zwar nicht, aber die anderen Sachen regeln das automatisch mit. Dann gibt es noch das TÜV Blatt 751 dies regelt nach der aktuellen EU Regelung eine Mindestbodenfreiheit von 8cm bei feststehenden und 7 cm bei flexiblen Teilen. Das Urteil mit den 10cm ist nicht haltbar, da dies bereits Serienhersteller unterschreiten.little_tigi hat geschrieben:2. Wie tief darf ich mein Auto in Richtung Straße legen?
SO TIEF WIE MAN WILL!!! Das hat der mir wirklich gesagt. Es gibt ja bekanntlich keine gesetzliche Regelung, was die Mindestbodenfreiheit betrifft. Er sagte, es gibt einzig und allein ein Gutachten vom Landesgericht, was besagt, dass man über Köllner Teller (ca. 10 cm) rüber kommen sollte/müsse. Packt man dies nicht und macht was kaputt, muss man den Schaden selber tragen. Soviel dazu. Dieses Gutachten werde ich mir noch zukommen lassen von diesem Herren.
Es kann also theoretisch niemand etwas sagen, wenn ihr kurz vorm schleifen seid -> so seine Aussage!
Ist absoluter Schwachsinn, da wenn du irgendwas in Kombination einträgst ( zb. Fahrwerk und Felgen ) grundsätzlich ein §21 von nöten wird, da alle Gutachten nur in Bezug auf Serienfahrzeuge geprüft wurden.little_tigi hat geschrieben:3. Was wird eingetragen und warum gibts so oft Probleme?
Also was mir total neu war und sicherlich für euch auch alle neu ist, ist:
"Bei fahrzeugen mit EZ nach dem 1.1.1994 dürfen nur noch Sachen eingetragen werden, für die ein Teilegutachten bzw. ne ABE vorliegt! (wobei sich die ABE ja erübrigt!) Oder en e-Prüfzeichen, das ja wie ne ABE.
Genau, alles was kein Teilegutachten hat, also nur ne Bestätigung, Materialgutachten, Festigkeitsgutachten oder garnix, darf nicht eingetragen werden bei diesen betreffenden Fahrzeugen. Macht es der Prüfer dennoch, so geht das auf seine Kappe und es kann immer angefechtet werden. Also achtet beim Teilekauf auf mindestens ein Teilegutachten!!!
Und mal am Rande : Jede überprüfung nach §21 geht auf Kappe des Prüfers, da er als Dipl. Ing. nunmal für seine Eintragungen verantwortlich gemacht werden kann. Es gibt extra Dipl. Ing.`s, die auch Neu Abnahmen machen dürfen, und da liegt mal gar kein Gutachten vor ! Also absolute Schwachsinns Aussage. Desweiteren kommt das nicht auf das Baujahr an, sondern auf die Art , wie das Fahrzeug zugelassen wurde vom hersteller - hat es eine deutsche Bauartgenehmigung oder eine EU-Genehmigung, je nachdem greifen andere Regeln !
Steht in keinem Gesetz - nur die 30° nach vorne und die 50° nach hinten, dies hat aber nix mit Lauffläche oder nicht zu tun ! Und das mit dem Teilegutachten hab ich oben schon erläutert, ausserdem gibt es bis jetzt noch keinen Zwang, dass ein Hersteller ein Teilegutachten oder eine ABE erstellen muss, eine Festigkeitsprüfung langt dicke aus, da du alles als §21 eintragen lassen kannst.little_tigi hat geschrieben:4. Wie müssen Felgen/Reifen abgedeckt sein?
Also laut Gesetz muss alles abgedeckt sein, was 15mm oberhalb der Radnabe liegt - also nix mehr mit nur Lauffläche. Dazu kommt das EG - Recht, wonach alles abgedeckt sein muss, was von der Mitte aus 30° nach hinten und 50° nach vorne geht - das sind also die berühmten 80°.
Nun wisst ihr, was ihr machen müsst um alles Wasserdicht machen zu können. Dazu kommt noch Punkt 3 -> min. Teilegutachten! :-)
Ist von keinem nachzuvollziehen und solange das Fahrzeug Bauart bedingt gleich ist, kannst du auch hinbauen was du willst, da meist ein Grundmodell angegeben ist und das durch Nachträge zusätzlich für alle Modelle der gleichen Grundart genehmigt wurde.little_tigi hat geschrieben:5. Anbau von Markeninternen Teilen, anderer Modelle!!!
Hier ist Vorsicht gegeben, wobei ich erst vorhin in nem Thread von GSi Hutzen war. Die MÜSSEN eingetragen werden! Alles was von anderen Modellen kommt (dazu zählt sogar nen LCD) und nicht in der Typisierung vom jeweiligen betroffenen Fahrzeug auftaucht, muss von nem Sachverständigen abgenommen und eingetragen werden. Tauchen die Sachen in der Typisierung / EG-Zulassung des Fahrzeuges auf, is egal was ihr macht.
naja, wir erinnern uns an die LKW Fahrer, die vorne in der Scheibe einen beleuchteten Weihnachtsbaum hatten und dieser raus musste, da er irritieren könnte - also da wäre ich bei viel und heller Beleuchtung im Fahrbetrieb recht vorsichtig...little_tigi hat geschrieben:6. Beleuchtungen im KFZ?
Wenn ihr euch LED's einbaut, juckt das keinen - is zulässig. Ihr dürft alles im Innenraum machen, was keine Aussenwirkung hat. Das heißt, wenn ihr euch Neonröhren einbaut und diese kiene Aussenwirkung haben, dann is es ok.
Schon allein diese Aussage, wiederspricht zu Punkt 3, da es nie und nimmer ein Teilegutachten nach §19/3 für einen Motorumbau geben wird, sondern nur eine sogenannte Einzelabnahme nach §21, in der mit einzeln geprüften Gutachten ( Abgasverhalten - Geräuschentwicklung usw ) eine Abnahme gemacht werden kann. Dies sieht man auch an dem Umrüstkatalog, wo man komischerweise Teile von gleichem Modell einbauen muss um den stärkeren Motor eingetragen zu bekommen.little_tigi hat geschrieben:7. Motorumbau
Machen könnt ihr alles, aber obs ok is is ne andere Sache. Für die gängigen Umbauten gibts ja schon teilweise Gutachten und alles was benötigt wird. Habt ihr was spezielles vor, dann erkundigt euch erst. Durch solch nen Umbau verändert sich die Abgasnorm, dies ist wiederrum nicht in der Typisierung enthalten und somit war alles fürn A****. Also: Vor exotischen Umbauten erst mim TÜV abklären.
Also muss ich mich gar nicht erst beim TÜV erkundigen, da ja der Herr xy sagt, dass das nicht machbar ist und trotz Eintragung die BE erlischt.
Die Abgase verändern sich in den meisten Fällen nicht, deshalb gibt es auch Filter mit einem Teilegutachten nach §19/3 - hier wurde oben angesprochenes geprüft ( bei K&N eben teilweise nicht, und deshalb erstmal zurückgezogen - werden aber auch wieder kommen ) und als gut befunden, sonst hätte die Automotive kein Gutachten ausgestellt.little_tigi hat geschrieben:8. Offene Luftfilter
Alles trotz Gutachten etc. an der Grenze von gut und böse. Laut ihm alles illegal - und warum???
Durch nen offenen Lufi verändern sich die Abgase, was bis zu schlechteren Abgasnorm führen kann. Von daher darf man sowas nicht verbauen, was auch ne Erklärung dafür wäre, warum Racimex das fürn K&N zurückgezogen hat.
Theoretisch ändern sich auch bei Anbringung eines Dachgepäckträgers die ABgaswerte, da sich der CW-Wert ändert und somit auch die Abgase.
Zum Abschluss :
Es wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Auch die Umstellungen und die doppelt Belegung der Gesetze und Richtlinien der EU und des alten deutschen Rechtes bringen einige Ungereimtheiten mit sich, welche nunmal von Landkreis zu Landkreis und von TÜV zu TÜV anders gehandhabt werden.
Österreich ist auch in der EU und zieht aber seine eigenen Regelungen durch - da kann auch keiner was dagegen tun.
Auch wird dir jeder 2.te Tüver was anderes erzählen. Da kommt es auch darauf an, was dieser als Ausbildung hat und was er für eine gesunde Einstellung dazu hat. Siehe Dekra und TÜV - Dekra darf in West D keine §21 machen - im Osten schon, beim TÜV ist es umgekehrt.
Auch müssen diverse Teile laut Gesetz gar nicht eingetragen werden - mach das mal nem TÜVer klar - macht keiner, jeder zahlt und lässt alles eintragen, aus Angst, es könnte was zu seinen Ungunsten ausgehen, egal ob berechtigt oder unberechtigt.
Diese tolle Datenbank liegt schon hier und auch beim TÜV vor - das Problem damit ist nur, dass wir bei kurzen durchklicken von 2 Seiten schon 70% Fehler gefunden haben und wenn der TÜV das einträgt, dann Gute Nacht - da stehen Sachen drin - echt grausam.... ein kleines Beispiel : laut der Datenbank darfst du einen 225 / 35 18 auf eine 10 x 18 ziehenlittle_tigi hat geschrieben:So, ich glaub zwar es war nochwas, aber ich weiß es net mehr. Wenn mir nochwas einfällt, dann werd ich es noch hinzufügen!
Achso, bevor es wieder zu unnötigen Diskussionen kommt, die Antworten sind alle von nem Ausbilder vom Technischen Überwachungsverein Hessen (TÜH). Er ist also Ausbilder für Prüfer und gleichzeitig auch einer. Der Herr is mehr als fit auf seinem Gebiet, der kennt das komplette EG-Recht mit Paragraphen auswendig. Der weiß auf alles ne Antwort.
Das gute an dem Besuch war, der hat uns seine Hilfe angeboten, wenn mal TÜV relevante Sachen auftreten - auch wenns Probs mit Gutachten gibt. Er meinte der TÜV bekommt demnächst ne Datenbank - is grad in der Testphase - in der alle Gutachten sämtlicher Hersteller auftauchen. Also alle seinfach zum nachlesen. Soweit so gut, hoffe ich hab euch nicht alles mit diesen Antworten vermiest.

Desweiteren wird diese Datenbank NIE komplett werden, da kein Land dazu verpflichtet ist, Ihre Prüfunterlagen dem KBA vorzulegen und du deshalb fast alle ausser die E1 gestempelten Prüfzeichen nicht in dieser Datenbank vorfinden wirst...
Und nur weil er auf alles ne Antwort weiss, muss die noch lang nicht richtig sein, aber er hat mit seinen Aussagen schonmal klar gemacht - lasst alles eintragen und macht nur das , was ich sage
Re: Antworten auf häufig gestellte Fragen!!!
Besser hätte ich es nicht sagen können...
MfG
AndyD
MfG
AndyD