TÜV Probleme mit Angel Eyes
Re: TÜV Probleme mit Angel Eyes
Die Außenspiegel werden da nicht mit eingeschloßen/berechnet, und ja, die Birnen sind am innersten Punkt der AE angebracht.
Re: TÜV Probleme mit Angel Eyes
Und was hat dir Tuning-World dazu gesagt? Weil die haben doch mal geschrieben, sie bieten Support, wenn jemand Probleme bekommt!
Re: TÜV Probleme mit Angel Eyes
Mag schon sein, aber ich habe die AE leider nicht von denen...
ops:

Re: TÜV Probleme mit Angel Eyes
immer, da es zusammen mit dem Abblendlicht an ist. In Österreich ist es glaub sogar so das man mitlerweile immer Abblendlicht anhaben muss. In Schweden? (halt da oben) ist das auch schon länger so, nennt sich dann TagfahrlichtThe Rock hat geschrieben: wann darf ich denn bei tagestandlicht anhaben?
Re: TÜV Probleme mit Angel Eyes
In Österreich ist es erst am mitte November Pflicht und bei uns seit ca. 1 Woche unverbindlich empfohlen.haifisch18 hat geschrieben:immer, da es zusammen mit dem Abblendlicht an ist. In Österreich ist es glaub sogar so das man mitlerweile immer Abblendlicht anhaben muss. In Schweden? (halt da oben) ist das auch schon länger so, nennt sich dann TagfahrlichtThe Rock hat geschrieben: wann darf ich denn bei tagestandlicht anhaben?
Re: TÜV Probleme mit Angel Eyes
hab das in Österreich durch Zufall im Fernsehn gesehen, wusste nicht genau wann. Wird da momentan wohl auch noch nicht bestraft. Wusste gar nicht das das bei uns jetzt auch ist?
egal, ich hab eh immer licht an
egal, ich hab eh immer licht an
Re: TÜV Probleme mit Angel Eyes
muss man gar nicht in deutschland, ist nur ne empfehlung, das heisst also gar nichts
Re: TÜV Probleme mit Angel Eyes
sofern das Datum nicht neuerlich verschoben wird, ist ab 15.Nov. Lichtpflicht in Österreich.
Entweder mit speziellen Tagfahrlampen (ca. 20% Leistungsreduziert) oder Abblendlicht. Es müssen nur die Vorderen Lampen leuchten. Rückleuchten müssen nicht leuchten.
Nebelleuchten sind AUSDRÜCKLICH VERBOTEN!
Wer kein Licht aufgedreht hat, wird heuer noch nicht gestraft- erst ab nächstem Jahr.
MfG,
Daniel
Entweder mit speziellen Tagfahrlampen (ca. 20% Leistungsreduziert) oder Abblendlicht. Es müssen nur die Vorderen Lampen leuchten. Rückleuchten müssen nicht leuchten.
Nebelleuchten sind AUSDRÜCKLICH VERBOTEN!
Wer kein Licht aufgedreht hat, wird heuer noch nicht gestraft- erst ab nächstem Jahr.
MfG,
Daniel