Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
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Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
Hallo Jungs,
Ich habe ja letzte Woche diese tollen neuen KFZ-Zulassungen bekommen. Teil I und Teil II und da stehen ja nun nur noch die kleinsten Reifen im Schein und nicht mehr alle die erlaubt sind. Auch dieser ganze Krempel zu den Nummern der Bereifung und die zusätzlichen Infos der Alufelgen ist weg.
Habe ihm ADAC gelesen, das sich mit den neuen Papieren nun grundlegens geändert hat und zwar muss ab dem 1.10. die Polizei einem nachweisen, das die angebauten Reifen nicht erlaubt sind. Früher musste man ja als Autofahrer der Polizei beweisen, das es erlaubt ist, indem die Teile im Schein standen bzw. ABE, TÜV Gutachten und so weiter.
Heisst das jetzt eigentlich im Prinzip, das ich mir Alufelgen kaufen kann mit ABE, Reifen aufziehe, die ABE im Auto habe und damit fahren darf?
Ich meine eintragen ist ja nicht nötig, wenn die Frau beim KFZ-Amt meine Liste der Reifengrössen aufs heftigste gekürzt hat.
Wie sieht es also jetzt damit aus?
Ich habe ja letzte Woche diese tollen neuen KFZ-Zulassungen bekommen. Teil I und Teil II und da stehen ja nun nur noch die kleinsten Reifen im Schein und nicht mehr alle die erlaubt sind. Auch dieser ganze Krempel zu den Nummern der Bereifung und die zusätzlichen Infos der Alufelgen ist weg.
Habe ihm ADAC gelesen, das sich mit den neuen Papieren nun grundlegens geändert hat und zwar muss ab dem 1.10. die Polizei einem nachweisen, das die angebauten Reifen nicht erlaubt sind. Früher musste man ja als Autofahrer der Polizei beweisen, das es erlaubt ist, indem die Teile im Schein standen bzw. ABE, TÜV Gutachten und so weiter.
Heisst das jetzt eigentlich im Prinzip, das ich mir Alufelgen kaufen kann mit ABE, Reifen aufziehe, die ABE im Auto habe und damit fahren darf?
Ich meine eintragen ist ja nicht nötig, wenn die Frau beim KFZ-Amt meine Liste der Reifengrössen aufs heftigste gekürzt hat.
Wie sieht es also jetzt damit aus?
- little_tigi
- Senior
- Beiträge: 2133
- Registriert: Fr 9. Mai 2003, 15:23
- Wohnort: Weiterstadt
Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
Also kurz gesagt:
Es werden nur die gängigsten Reifen in den neuen Teil I und II übernommen ud alles andre was vorher drinstand darf ebenfalls gefahren werden. Also kurzum egal was drin steht, alles was in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs drin steht. Die Polizei muss also nachweisen ob dus fahren darfst oder nicht.
Seit dem es die neuen Teile da gibt, muss dir auch jeder Opel Händler ne Reifenfreigabe geben, damit du weißt was de fahren darfst!
Wenn de dir jetz Flegen mit ABE kaufst is es so wie vorher, musst ja noch nie eingetragen werden. Wenn de jetz felgen druffmachst, die eingetragen werden müssen, weiß ich nicht wies läuft, aber theoretisch müssten die dir diese dann oben reinschreiben, weil alles andre findet man ja in der besagten EG-Typgenehmigung.
Hoffe geholfen haben zu können! Aber wieso hast en dir deinen alten Brief nicht mitgeben lassen? Müssen se entwertet rausrücken, wenn du nach verlangst.
Es werden nur die gängigsten Reifen in den neuen Teil I und II übernommen ud alles andre was vorher drinstand darf ebenfalls gefahren werden. Also kurzum egal was drin steht, alles was in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs drin steht. Die Polizei muss also nachweisen ob dus fahren darfst oder nicht.
Seit dem es die neuen Teile da gibt, muss dir auch jeder Opel Händler ne Reifenfreigabe geben, damit du weißt was de fahren darfst!
Wenn de dir jetz Flegen mit ABE kaufst is es so wie vorher, musst ja noch nie eingetragen werden. Wenn de jetz felgen druffmachst, die eingetragen werden müssen, weiß ich nicht wies läuft, aber theoretisch müssten die dir diese dann oben reinschreiben, weil alles andre findet man ja in der besagten EG-Typgenehmigung.
Hoffe geholfen haben zu können! Aber wieso hast en dir deinen alten Brief nicht mitgeben lassen? Müssen se entwertet rausrücken, wenn du nach verlangst.
Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
also muss echt ma eins sagen so ein schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr erlebt.....nur noch gerenne wegen scheiss felgen z.b...
Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
hy
ich war auch gestern bei der zulassungsstelle. die haben mir auch den teil I und II gemacht. sie haben mir aber den entwerteten brief gleich wieder mitgegeben. sie haben mir gesagt, wegen den größeren reifen, ich solle den brief halt im auto lassen. hab aber sowieso eine kopie vom brief dabei.
auch die spurverbreiterung ist nicht eingetragen. aber in meinem alten brief ist sie ja drin. also brauche ich mir da keine gedanken zu machen.
gruß susanne
ich war auch gestern bei der zulassungsstelle. die haben mir auch den teil I und II gemacht. sie haben mir aber den entwerteten brief gleich wieder mitgegeben. sie haben mir gesagt, wegen den größeren reifen, ich solle den brief halt im auto lassen. hab aber sowieso eine kopie vom brief dabei.
auch die spurverbreiterung ist nicht eingetragen. aber in meinem alten brief ist sie ja drin. also brauche ich mir da keine gedanken zu machen.
gruß susanne
Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
Aber was soll das den für ein Scheiss sein, das wir Teil I und II bekommen und wir jetzt alle mit Kopien unseres alten Briefes durch die Gegend fahren müssen????
Das kann doch nicht Sinn der Sache sein, oder?
Abgesehen davon, wenn die Polizei früher einen kopierten Fahrzeugschein nicht anerkannt hat, warum sollte sie den jetzt Kopien von entwerteten Fahrzeugbriefen akzeptieren???
Das kann doch nicht Sinn der Sache sein, oder?
Abgesehen davon, wenn die Polizei früher einen kopierten Fahrzeugschein nicht anerkannt hat, warum sollte sie den jetzt Kopien von entwerteten Fahrzeugbriefen akzeptieren???
Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
uns auf der Firma hat man gesagt ... es kann noch zu eintragungen kommen in den Teil 1 genauso wie im ehemaligen fahrzeugschein ... zum beispiel rad reifen kombis mit lenkrad etc pp ...
sollte dies nicht sein bist du als KFZ Führer verantwortlih die TüV EintragungsProtokolle mitzuführen, die du ja vom Prüfer bekommst ... das reicht in verbindung mit den jeweiligen gutachten des jeweiligen Zubehörs
sollte dies nicht sein bist du als KFZ Führer verantwortlih die TüV EintragungsProtokolle mitzuführen, die du ja vom Prüfer bekommst ... das reicht in verbindung mit den jeweiligen gutachten des jeweiligen Zubehörs

Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
also ich möchte mir nächste woche per einzelabnahme eine neue rad-/reifenkombi abnehmen lassen, die nich unter die freigegebenen größen fällt. da ich die karre finanziert hab und somit nur teil 1 hab, stellt sich mir natürlich die frage, ob das ganze dann eintagungspflichtig ist oder ob der wisch, den ich vom prüfer bekomm, im auto mitgeführt reicht. kann mir da jemand weiterhelfen?
Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
dazu sag ich nur: wieso haste die leute aufem amt nicht gefragt ?Corsario95 hat geschrieben:Hallo Jungs,
Ich habe ja letzte Woche diese tollen neuen KFZ-Zulassungen bekommen. Teil I und Teil II und da stehen ja nun nur noch die kleinsten Reifen im Schein und nicht mehr alle die erlaubt sind. Auch dieser ganze Krempel zu den Nummern der Bereifung und die zusätzlichen Infos der Alufelgen ist weg.
ich hab ganz freundlich gefragt wie es aussieht obs da ne möglichkeit besteht und siehe da ich habe alle eintragungen aus dem alten schein auch wieder im neuen stehen...
auf diesem wege kann man sich unnötigen ärger vermeiden.
Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
also!
mein Schwager hat auch ein Auto mit Sonderausstattungen (z.B. schwarze Rückleuchten ... usw) von Werk aus und da hat er auf der Zulassungstelle gesagt das die da alles eintragen sollen was im alten Fahrzeugbrief drin steht! Habe die anstandslos gemacht. So hat er keine Probs wenn er mal kontrolliert werden sollte!
Ich werde das auch so machen wenn ich mein Auto auf mich anmelden werde!
MFG MKCB
mein Schwager hat auch ein Auto mit Sonderausstattungen (z.B. schwarze Rückleuchten ... usw) von Werk aus und da hat er auf der Zulassungstelle gesagt das die da alles eintragen sollen was im alten Fahrzeugbrief drin steht! Habe die anstandslos gemacht. So hat er keine Probs wenn er mal kontrolliert werden sollte!
Ich werde das auch so machen wenn ich mein Auto auf mich anmelden werde!
MFG MKCB
Re: Neue Fahrzeugpapiere und die Reifenfrage???
Was hat sich geändert?
§19 Abnahme wird nicht mehr im Schein eingetragen. Dieses musste früher allerdings auch nicht erfolgen. Es stand jedesmal drunter: Sinngemäß bei der nächsten Bearbeitung der Papiere usw.
Was ich allerdings nicht versteh, ist das, warum grad diejenigen die am eifrigsten waren und alles Eintragen lassen haben am meisten bestraft werden, denn bei denen wurd das gutachten eingezogen bei anderen nicht.
Falls ich doch früher oder später nen neuen Schein bekommen werde, werde ich nix entwertetes mit mir rumschleppen.
Falls die Polizei das anzweifelt können die gerne bei der Zulassungstelle anrufen, oder mit mir nach Haus fahren um sich den entwerteten Schein angucken...
Ausserdem vertseh ich immernoch nicht, warum was entwertetes was bringen soll, das ist ja so als wenn ich mit der DM bezahlen würde wollen...
§19 Abnahme wird nicht mehr im Schein eingetragen. Dieses musste früher allerdings auch nicht erfolgen. Es stand jedesmal drunter: Sinngemäß bei der nächsten Bearbeitung der Papiere usw.
Was ich allerdings nicht versteh, ist das, warum grad diejenigen die am eifrigsten waren und alles Eintragen lassen haben am meisten bestraft werden, denn bei denen wurd das gutachten eingezogen bei anderen nicht.
Falls ich doch früher oder später nen neuen Schein bekommen werde, werde ich nix entwertetes mit mir rumschleppen.
Falls die Polizei das anzweifelt können die gerne bei der Zulassungstelle anrufen, oder mit mir nach Haus fahren um sich den entwerteten Schein angucken...
Ausserdem vertseh ich immernoch nicht, warum was entwertetes was bringen soll, das ist ja so als wenn ich mit der DM bezahlen würde wollen...