Probezeit...

Alles was nirgendwo anders hinpasst.
Benutzeravatar
dilla

Re: Probezeit...

Beitrag von dilla »

Freaker hat geschrieben: Komische sache, aber bei mir im Link steht das "abgefahrene Reifen" ein A Verstoß ist.
Hatte auch erst gedacht, dass es ein A Verstoß ist, aber wenn die Bullen ihm nur einen Punkt aufdrücken wollen, statt 3, macht das auch Sinn mit dem B Verstoß.
Benutzeravatar
autobau

Re: Probezeit...

Beitrag von autobau »

Freund von mir is mit ner Auspuffanlage und nem Fahrwerk das noch nich eingetragen war ((nur teilegutachten dabei, wollte ne woche später eintragen)selber schuld:no :) zur Nachschulung kosten knapp 400 euro ,drei Punkten verdonnert worden und natürlich verlängerrung der Probezeit aber das war ja ein Grober Verstoß wegen erlöschen der Betriebserlaubnis
Benutzeravatar
cato

Re: Probezeit...

Beitrag von cato »

Ja die Seite ist sehr verwirrend... Son scheiß. Wo kann man sich denn jetzt mal genau erkundigen?
Benutzeravatar
blobberio
Senior
Beiträge: 1819
Registriert: Sa 18. Dez 2004, 01:54

Re: Probezeit...

Beitrag von blobberio »

Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.

Da stehts genau anders...
Benutzeravatar
dilla

Re: Probezeit...

Beitrag von dilla »

cato hat geschrieben:Ja die Seite ist sehr verwirrend... Son scheiß. Wo kann man sich denn jetzt mal genau erkundigen?
Wenn dus mit Brief und Siegel wissen willst:

BMVBS: Kontakt

Bist dir sicher, dass sie dir nur 1 Punkt angekündigt haben? Weil auf der Seite vom bmvbs stehen 3 Punkte aus, hab ich grad gesehen. Und wenn DAS stimmt, gibts tatsächlich ne Nachschulung mit Probezeitverlängerung. :(
Benutzeravatar
Freaker

Re: Probezeit...

Beitrag von Freaker »

Ich mein 1 Punkt reicht aber für die Probezeitverlängerung, aber ich schau nochmal.

Edit: Hab grad nochmal nachgeschaut und an den Punkten liegt es nicht. Wichtig ist ob A oder B und es scheint wirklich ein B Verstoß zu sein. Glück gehabt. und jetzt vorsichtig fahren :-))
Benutzeravatar
cato

Re: Probezeit...

Beitrag von cato »

Bereifung und Laufflächen

**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe".
A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Und das vergehen ist:

Nr.: 212 Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß) FaP-Kategorie**) B Also sollte es echt ein "B-Verstoß" sein und ich komme nochmal, mit einem blauen Auge davon!
Benutzeravatar
cato

Re: Probezeit...

Beitrag von cato »

dilla hat geschrieben:Bist dir sicher, dass sie dir nur 1 Punkt angekündigt haben? Weil auf der Seite vom bmvbs stehen 3 Punkte aus, hab ich grad gesehen. Und wenn DAS stimmt, gibts tatsächlich ne Nachschulung mit Probezeitverlängerung. :(
Also der Polizist hat zu mir gesagt, ich würde den Punkt bekommen, wegen der Höhe des Bußgeldes...
Benutzeravatar
dilla

Re: Probezeit...

Beitrag von dilla »

cato hat geschrieben:Also der Polizist hat zu mir gesagt, ich würde den Punkt bekommen, wegen der Höhe des Bußgeldes...
Dann haste Glück gehabt. :) Gab anscheinend ne Verschärfung der Richtlinien vor kurzer Zeit, sollte eigentlich 3 Punkte geben.
Benutzeravatar
Amok
Beiträge: 4254
Registriert: Fr 9. Mai 2003, 12:11
Kontaktdaten:

Re: Probezeit...

Beitrag von Amok »

cato hat geschrieben:dass Auto läuft auf meine Stiefmutter, kann man das evtl. auf die Abwälzen
ich würd das nicht versuchen, laut Gesetz ist der Halter UND der Fahrer für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, wenns blöd läuft, kriegt ihr dann beide Ärger.

Nebenbei ... ich bin in meiner probezeit (1995) mal mit 2 komplett abgefahrenen Reifen erwischt worden. Das ganze gab 3 Punkte und ne Nachschulung.

Probezeit wurde allerdings nicht verlängert, ich weiß allerdings nicht, ob sich die Regeln diesbezüglich in der Zwischenzeit geändert hat.
Antworten