elektrische schrothgurt eintragung

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Nightmare

Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von Nightmare »

der muss aber halt altagsfähig sein


vll irgendwann mal raus machen aber zur zeit würde ich die noch drin lassen!

ist halt nur die frage ob das halt hinten funzt
hab halt schon gehört das das welche drin haben mit hinteren gurten
und andere meinen nein die müssen raus!
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Philip

Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von Philip »

öhm hinten dürfen doch sowieso nur leutz bis 1,60 sitzen..
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Nightmare

Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von Nightmare »

eija schon klar!
aber wenn wir zb. mal zu 3 fahren oder so dann hockt halt meine freundin hinten die ist 1.63

das geht noch
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Philip

Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von Philip »

aso .. hmm dann geh halt einfach mal zu deinem tüv'ler und frag den..
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COSMo
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Registriert: Mo 19. Mai 2003, 14:19
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Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von COSMo »

Wenn Du die per ABG mit Unbedenklichkeitserklärung einträgst steht da definitiv drauf: "nur ohne hintere Original-Gurte möglich", wie auch in der Fahrzeug Zuordungsliste auf http://www.schroth.com...

Ich hab den Wisch unten im Auto, kann ihn gerne mal einscannen...
Hab mir mal sagen lassen, man kann sich versuchen beim TÜV drüber rauszureden, das der Tigra von der Konstruktion her nur ein Corsa-B ist, denn der Corsa steht ja in der ABG, dann darfst aber keine unbedenklichkeitserklärung mitnehmen!

Aber wenn Du die Gurte an Punkt "C" montierst, hast Du hinten keine Gurte mehr drinen, und da hilft dann auch abklipsen der H-Gurte nix mehr... :-(

Bei Montage an Punkt "D" würde das natürlich gehen, der Mensch bei Schoth hat da aber zu mir gemeint, dass der Winkel zwischen Fahrzeugmitte und den Sitzen zu groß wird...
Deshalb wird das bein Corsa wohl auch gehen, der hat ja hinten 3 Sitze, und die Befestigungen sind da nicht in der Mitte!

Das ist dass, was ich weiß, und ich denke mal, jeder der die Gurte montiert an punkt "D" eingetragen bekommen hat, hat's eben ohne die Unbedenklichkeitserklärung gemacht! Wobei es ja irgendeinen Sinn haben wird, dass es an Punkt "D" nicht gemacht werden soll, schließlich geht's ja hier um Sicherheit, und nicht die Optik!

Greetz, COSMo.
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Nightmare

Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von Nightmare »

richtig man kann aber auch am punkt d befestigen und die hinteren bleiben drin das geht auch!
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robin

Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von robin »

ich verstehe ehrlichgesagt euer hin und her nicht :?: :?: :?: :?: .
in der unbedenklichkeitsbescheinigung steht klipp und klar drinn, das die hinteren gurte ab müssen und die sitze ausgetragen.
so isses und da gibbet keine frage ob hü oder hott oder grün oder blau.
wers legal haben will musses so machen wie in der bescheinigung, da is schnurz piepe was nen typ vom nachbarn oder bei atu sagt :x :x :x :x .



tschau robin :roll:

ps: hab meine hinteren sitze nicht ausgetragen bekommen(habe aber auch keine drinnen),
aber nur weil der tüver keinen schimmer hatte was er einträgt.
meine schroth sind laut gutachten fürn kadett eigetragen :lol: :lol:
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Philip

Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von Philip »

also ich hab mit meinem scho geredet..der macht das wenn ich die bescheinigung hab..
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Nightmare

Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von Nightmare »

das verstehe ich nicht :(
so ein scheiss gibts doch bei keinem anderen auto
es ist doch normalerweise keine problem die mit hinteren gurte zu befestigen .....


naja .......
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COSMo
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Re: elektrische schrothgurt eintragung

Beitrag von COSMo »

Ja, doch, da ist der Tigra nicht ganz alleine....
Citroen ZX, 3-türig
Daihatsu Charade 3-türig
Ford KA

die kleinen halt...

Greetz, COSMo.
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