C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II

Alles was nirgendwo anders hinpasst.
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IsleOfTechno

C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II

Beitrag von IsleOfTechno »

Was bedeutet der Satz:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
???
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börnosos

Re: C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II

Beitrag von börnosos »

Das bedeutet nur, dass wenn du den teil II hast, das du nicht der besitzer bist!nur wenn du auch den teil I besitzt
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MR. SLOW

Re: C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II

Beitrag von MR. SLOW »

war ja klar... jetzt sucht der schon nach sinnlosen Fragen um auf seine begehrten 30 Beiträge zu kommen...

GEH ZU EBAY!!! da kannste verkaufen was de willst, und nicht HIER im Forum!!!

nur schade, dass ein Mod den Thread komplett gelöscht hat wir bekomme ich sinnvoll 30 Beiträge voll :thumbdown:

zur beantwortung der Frage, das war früher der Fahrzeigbrief und jetzt halt Teil 1
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Skiller

Re: C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II

Beitrag von Skiller »

Wobei man *klugscheismod an* schon zwischen Besitzer und eigentümer entscheiden muss. Besitzer ist nicht gleich Eigentümer *klugscheismod aus*
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TheCorsaDoc
Senior
Beiträge: 1289
Registriert: Do 10. Mär 2005, 16:36

Re: C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II

Beitrag von TheCorsaDoc »

Jungs...beruhigt euch.....

Wenn wir jemandem im Teilemarkt sehen, der 30 Beiträge innerhalb 2 Wochen geschrieben hat, dann werden die Beiträge schonmal genauer unter die Lupe genommen.
Und wenn dann nur so ein (sorry) Mist zu finden ist wie der Thread hier, dann ist der Biete-Thread schnell gelöscht und der Zugriff zum Teilemarkt gesperrt.
Ja, soweit ich informiert bin, können die Admins den Teilemarkt auch länger für bestimmte User sperren.

Und nachdem die Frage des Threaderstellers ja nun damit geklärt wäre, mache ich mal dicht
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