Naja. Käfig is bei uns kein Problem. Allerdings wollen die meisten den nur mit Polsterung eintragen, und schreiben das dann bei der Eintragung dabei. Eine Beschränkung gibt es in Deutschland für die Bodenfreiheit keine. Mir wollte die Polizei letztes Jahr mit meinen 14 Zöllern 3 Punkte und 75 Euro Strafe andrehen, weil ich keine 4 cm Bodenfreiheit hatte. Bei den Scheinwerfern is bei der Tiefe die Lichtaustrittskante auch unter 50 cm. Nach langem hin und her hab ich dann schriftlich bekommen, dass es kein Gesetz in Deutschland gibt, das die Bodenfreiheit festlegt.
Es gibt nur eine EG Richtlinie. Und die liegt irgendwo bei 11/12 Zentimer. Aber auch nur eine Europäische Richtlinie, und kein Gesetz.
Wenn also alles eingetragen is, is alles in Ordnung.
wird leider nur immer schwieriger, jemanden zu finden, der das so einträgt.
Hab dann auf dauer auf Astra G OPC II Felgen und 5 Loch umgebaut, um unnötigen Streß zu vermeiden.
Also auch nicht alles soooooo einfach. Aber immernoch besser, wie bei euch!!!
Bei den Rädern sieht anders aus. Die müssen nicht komplett abgedeckt sein. Es reicht, wenn die Lauffläche entweder mittig auf einer Breite von 30 cm abgedeckt ist, oder auch in den Winkeln gesehen, wie es bei euch auch läuft. Nur halt zum Glück die Lauffläche!!!!
Bringt euch das nix, wenn ihr ein Auto aus Deutschland kauft, andem alles eingetragen is?