Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

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Papst
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von Papst »

ja, bevor ich mein auto beschädigen würde, würd ich stehen bleiben und das hinderniss umfahren.


http://www.corsa-tigra.de/showthread.ph ... eit&page=2
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mibo
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von mibo »

aloha_89 hat geschrieben: Zudem hat er gesagt, dass die Leute von der Dekra bei uns wohl nen 8x10cm(oder so) Kantholz hinlegen und wer da nich drüber kommt kann gleich wieder nen Rückwärtsgang einlegen...
sun ding hat mir der dekra heini vor die füße geworfen und gesagt

wenn da rüber kommst trag ich dir das ein..
ich dann nur: ok, reinhauen ;)
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Speedy
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von Speedy »

Capu hat geschrieben:Genau das eben nicht, weil da greift nen anderer Paragraph!

§30 Abs. 2 StVZO
Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Und wenns schleift ist das nicht straßenschonend!

Da im Gesetzestext kein Maß über die Bodenfreiheit existiert, wurde von den TÜV-Gremien ein Papier entwickelt. Das VDTüV Merkblatt 751!
Darin steht:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Dort wird von starren Teilen ausgegangen, nicht von elastischen Teilen. An das Papier werden sich alle Prüfstellen halten, liegt aber letztendlich im ermessen des Prüfers (der das dann auch verantworten muß).

Zusammen mit dem §30 Abs. 1 StVZO

Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt

Wird es dann wohl nicht so tief werden dürfen, denn einer der mit 3km/h übern Bahnübergang fährt (weil zu tief gelegt) ist in meinen Augen klar eine Behinderung

Oh schön dasse Wieder da bist :roll: .So genug der Alten Erinnerungen.
Das von mir gemeinte Satz auch ein bisschen überzogen wahr sollte jedem klar!!

Fakt ist, es GIBT keinen einzigen § wo die Mündesttiefe vorgeschrieben ist! Kein Wischi Waschi Merkblatt Richtlinie.
Das Blatt habe ich mir Original vom Dekra Mann ausdrucken lassen.
Wenn wieder auftaucht Stelle wird es gerne Online gestellt.

Das von dir Zitierte Merkblatt, ist nur ein Merkblatt oder Richtlinie für den TÜV Dekra bla bla Ingenieur.

Es besteht offziel nur Nummerschild Tiefe und Scheinwerfer Unterkante die Fest vorgeschrieben ist . Dafür gibt es §.
Die der TÜV Prüfer gegebenfalls auch bisle Spielraum einräumen kann.



Das Auto sollte fahrbar sein und keine Gefahr für den Straßenverkehr. :D
Über So was diskutiere ich auch net. Manche können selbst mit Serien Autos nicht fahren .
Dann fange auch gleich an mit Autos die net 100% TÜV dicht sind.
Dann sind bei über 90% Des Forums was keine TÜV mehr bekommen dürfte.

Also mal nicht das so Drehen wie mans gerne haben will.
Also § her :vertrag: :vertrag:

PS: Erinnere mich da an eine Massenklage gegen diese Ominöse Merkblatt. Was vor Gericht mit Teuer dem Statt geahndet wurde!
Das Merkblatt hat den gleichen Stellenwert wie ein Muschwitz Lasierte leuchten ABE. Überzogen gesagt.
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The-X
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von The-X »

mir wurde gesagt ich darf eine höhe von min. 100mm haben
dann darf ich ja tiefer fahren als die anderen :juhu: ;)
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Speedy
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von Speedy »

Hier nochn kleiner Nachtrag.

Ein Toleranzen Katalog ,viel Spaß damt.

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/A ... tId=639934

Sehr Interessant Punkt 1.14.3
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Capu
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von Capu »

Speedy hat geschrieben: Fakt ist, es GIBT keinen einzigen § wo die Mündesttiefe vorgeschrieben ist! Kein Wischi Waschi Merkblatt Richtlinie.
...
Das von dir Zitierte Merkblatt, ist nur ein Merkblatt oder Richtlinie für den TÜV Dekra bla bla Ingenieur.
Habe nichts anderes gesagt. Klar ist es hier in D nur ne Richtlinie (im Gegensatz zu Ö)... Nur werden sich die meisten Prüfer an solche Richtlinien halten, schließlich stehen sie für die Eintragung gerade.
Das man immer jemanden finden wird, der einem nen sautiefes Fw einträgt ist auch klar...
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Speedy
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von Speedy »

Capu hat geschrieben:Das man immer jemanden finden wird, der einem nen sautiefes Fw einträgt ist auch klar...

Das ist doch wieder ein ganz anderes Thema Gerd. ;)

Findes es bloß zum erbrechen ,wenn TÜV Prüfer von der Richtlinie als Gesetz reden . Oder Ihren hohen Kragen an der Gruppe schwafeln.
"Wenn Sie da net rüberkommen , können Sie direkt wieder fahren!bla ble blu blä blä!"

Unser eins immer vorgeworfen, was machen Sie denn da, was ist das. Aber selbst nicht Ihre Auflagen richtig beherrschen oder gar kennen.

Dann noch im Forum des Gefährliches Halbwissen Kund tun. 20 Leute fragen dann wieder stimmt das usw usw usw.

Wenn man sich mit dem Gesetz richtig auseinander setzt .Ist relative viel möglich, wenn nen passenden Prüfer mit gleichem Wissen halt. Und Teils dessen lücken, oder § etwas zurecht biegen kann.

Eine Ominöse Eintragung kann man immer bekommen.
Die ist nie, Ihr meist viel zu teueres Geld net wert.
Da kann man eher das selber Tippen und wird genauso schnell erwischt. Das gesparte Geld kann dann umgehends für Strafe hinterlegt werden :)

Der Blaue Text, ist im übertragenen Sinne gemeint ,nicht das jmd so wirklich hier auf die Idee kommt. :D
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Skrew21

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von Skrew21 »

aber bei 50cm zur scheinwerferkante hab ich ja 6cm platz zwischen radlauf und reifenoberkante... wie sieht das denn aus... :thumbdown:

zur zeit sind es bei mir 43cm, mal sehen was der tüv dazu sagt
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Silvester
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von Silvester »

Skrew21 hat geschrieben:aber bei 50cm zur scheinwerferkante hab ich ja 6cm platz zwischen radlauf und reifenoberkante... wie sieht das denn aus... :thumbdown:

zur zeit sind es bei mir 43cm, mal sehen was der tüv dazu sagt

Der nächste bitte
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Capu
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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Beitrag von Capu »

Speedy hat geschrieben:Findes es bloß zum erbrechen ,wenn TÜV Prüfer von der Richtlinie als Gesetz reden . Oder Ihren hohen Kragen an der Gruppe schwafeln.
"Wenn Sie da net rüberkommen , können Sie direkt wieder fahren!bla ble blu blä blä!"

Unser eins immer vorgeworfen, was machen Sie denn da, was ist das. Aber selbst nicht Ihre Auflagen richtig beherrschen oder gar kennen.
Ich weiß doch das es so ist... ;-)

Hey, was der Tüver sagt IST Gesetz! :D

Meinst du mit dem Halbwissen mich? Hab nie gesagt das es Gesetz ist... Und Richtlinie heißt beim TÜV, es wird dem Prüfer empfohlen sich daran zu halten. Wie das jetzt der Prüfer im einzelnen macht, ist seine sache.
Es ist nur m.E. besser die 11cm im Hinterkopf zu haben und sich (pi x Daumen) daran zu halten, als dann beim TÜV auf´m Hof aus allen Wolken zu fallen, keine Eintragung zu bekommen und dann in nem Forum wieder rumfluchen "scheiß TÜV".
Will man´s ganz genau wissen, fährt man zum Prüfer seines vertrauens und klärt mit ihm direkt und persönlich ab wie tief er es einem einträgt.
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