Markus82 hat geschrieben:und das ist ein gurnd warum wir hessen alle einzelabnahmen oder abnahmen die noch weitere sachen betreffen wo geprüft werden muß ob die in verbindung mit anderen gültig sind
diese abnahmebestätigungen vom tüv erst nochmal nach marburg schicken müssen wo dann unteranderem genau das geprüft wird . das heist dann wieder extra kosten knapp 50€ und paar tage wartezeit bis die bestätigung kommt und dann wird es
erst von der zulassungsstelle in den schein eingetragen
Ist ja voll der Müll erst iwo hinschicken. naja vielleicht findet sich ja noch einer der nen scan hat von beiden wo es eingetragen ist den wäre gut wenn ich sowas auch bekommen würde. da ich es auch beides haben möchte
Ach du heiliger! Das es in Hessen so gemacht wird, wußte ich garnicht. Oh man, das wird immer schlimmer mit den Jungs. Bald darf man hier nichts mehr, bis sie merken, das ihnen ohne Tuning wieder Steuergelder flöten gehn. Obwohl, ich glaube nicht mal das würden sie merken. Ich muß mal gucken, ob es in meinem Gutachten drin steht. Ist schon sehr alt und stehen alle offenen Filtertypen mit so ziemlich allen Opelmodellen drin.
ist irgendwann mitte 2009 so eingefürt worden weil grade so viel mist gemacht worden ist ,aber auch wegen einigen leichtfertigen tüvern
und zum anderen weil dann wieder mehr geld in die landeskasse kommt.
ich finde das ganze aber total für die füße , ich meine wie will einer den großartig entscheiden ob die abnahme korrekt ist wenn er das auto niemals gesehen hat. und die büroangestellten sind ja nicht mal sachverständige o.ä. sondern einfache beamte mit einer schuhlung von paar tagen und fertig.
Ich höre die ganze zeit das es illegal ist beides zusammen zu fahren auch wenn es eingetragen ist. es geht ja um die lautstärke. was ist den wenn ich beides dran habe und die lautstärke halt im tolereanzbereich des standgeräusches und des fahrgeräusches ist. ist es dann immernoch illegal wenn es eingetragen ist und die lautstärke gemessen wurde.
wen der tüver ein sogenanntes geräuchsgutachten für die kombination erstellt hat und die werte passen und alles andere auch den vorschriften entspricht wird das auch eine legale eintragung.
nur für die kosten die dadurch entstehen kannst du dir gleich ein gescheites geschlossenes system kaufen mit gültigem gutachen. dann kannst du das auch ohne probleme mit sportauspuff eintragen lassen.
z.b bei dem system von dbilas steht im gutachten drinne das die geräuchentwicklung nicht lauter ist als mit dem serienfiltersystem, ein "schöner" sound hat ja nicht für jeden gleich was mit lautstärke zu tun
Markus82 hat geschrieben:wen der tüver ein sogenanntes geräuchsgutachten für die kombination erstellt hat und die werte passen und alles andere auch den vorschriften entspricht wird das auch eine legale eintragung.
Ja aber wenn du mal alles genau anguckst was so darüber geschrieben wird wie zb. die polizei kann trotzdem noch meckern und so weil es ja nicht erlaubt ist. die polizei sieht das geräuschgutachten ja nicht da es ja der tüv nur hat und nicht die polizei somit wäre es ja komisch
ja die polizei ´kann in der tat nicht sehen WIE geprüft worden ist .
aber wenn denen das sehr merkwürdig vorkommt können die anordnen das diese abnahme nochmals von einem anderen schverständigen geprüft wird und der hat dann auch zugriff auf den bericht der abnahme. was aber wieder zeit aufwendig ist und wenn wenn du pech hast stehst du zum schluss als dummer da ,das kann dir aber mit allen sochen eintragungen passieren wenn du vom den falchen angehalten wirst .