Pipolo hat geschrieben:Siehe StVZo § 19 Stand 1. März 2007 !!!!!
Absatz 5 dieses Paragraphen :
(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
Wenn du das auto eh anmelden wirst ........hol dir dann eine Doppelkarte und nen kurzkennzeichen....wenn du dann anschliessend das auto anmeldest wird es dann verrechnet.
Oder du meldest die karre gleich an ........Wo aber da die gefahr ensteht das die netten grünen dich rausziehen und kontorllieren..........und dann gibbet zoff
Zoff gibts nicht wenn du direkt zum TÜV fährst ohne Umwege! Ruf beim TÜV an mach nen Termin meld die Karre an und fahr dann direkt hin. Selbst wenn die Grünen dich anhalten und du denen sagst das du auf direktem Weg zum TÜV bist wird dir da keiner was ankreiden, falls ja lass dir vom TÜV Menschen nochmal bestätigen das du den Termin um XYZ Uhr hast und gut ist.
Xero hat geschrieben:Zoff gibts nicht wenn du direkt zum TÜV fährst ohne Umwege! Ruf beim TÜV an mach nen Termin meld die Karre an und fahr dann direkt hin. Selbst wenn die Grünen dich anhalten und du denen sagst das du auf direktem Weg zum TÜV bist wird dir da keiner was ankreiden, falls ja lass dir vom TÜV Menschen nochmal bestätigen das du den Termin um XYZ Uhr hast und gut ist.
die doppelkarte gibt es zwar noch.... aber es geht auch mit der versicherungsnr...dann kann man das fahrzeug zulassen...nur darf man halt nicht nur mit dieser nr fahren ....meine versicherung sagt nur mit kurzkennzeichen darf man fahren .....aber wenn du das fahrzeug bei der versicherung anmeldes sind die kennzeichen umsonst halt nur die 30 € für schilder und papierkram...
nee. rum düsen will ich mit den hobel nicht. nur die 100 mal zum tüv so wie ich das denke. weil aufs erste mal wird das sicher nichts also kann ich einfach mit den alten kennzeichen zum tüv..... hab aber nur die abgelaufenen kurzeitkennzeichen
Blue, ich will Dir ja nicht deine Euphorie nehmen!
Aber hast Du die Nummernschilder noch von dem Corsa, ich meine diese mit denen er als letztes zugelassen war?