SiMsound hat geschrieben:Man sollte aber bedenken das dann der Einbau vom Tüv abgenommen werden muss da er offiziell kein Ladegut mehr ist.
den hatte ich nie eingetragen, da die winkel ja dann an den ausbau geschraubt sind, und das nennt sich dann ladungssicherung
dan müßte man nen verklebten ausbau eher eintragen lassen.