Polizeikontrolle

Fragen, Probleme, Berichte und Tipps

Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers

Benutzeravatar
petermz

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von petermz »

streetfight46 hat geschrieben:aber jeden Personalausweis muss man aushändigen^^. ich sagte bei einer Kontrolle mal das ich MEINEN Personalausweis nicht aus der Hand gebe,er aber die Daten gerne abschreiben darf, da wollten die mir doch glatt noch Behinderung, bei einer Personenkontrolle oder sowas andrücken.
Sagen wir einfach mal so:Wie man in den Wald hinein ruft so schallt es heraus


Wenn du nett, höflich und ruhig bleibst wird dein dir gegenüber das auch sein (zu 95%).
Zunächst mal muss ich Dir widersprechen, denn der Personalausweis ist Eigentum des Staates, und Du bist nur der Besitzer.

Zum eigentlichen Thema geht der Thread jetzt doch ein wenig auseinander. Es ging mir nur um eine Eintragung die völlig Legal gemacht wurde, und nicht um irgendwas "halblegales".
Ich nahm meine Gutachten, fuhr zum TÜV, und weil alles den Bestimmungen entsprach, wurde es eingetragen. Jahre später soll es dann illegal sein?
Wenn du eine eintragung hast die nicht legal oder auch nur halblegal oder wie auch immer gemacht wurde, dann kann das sehr wohl angefechtet werden und die eintragung wird gelöscht.
Da bin ich mit Dir einer Meinung.
Ich sprach ja nicht davon, das ich solch eine Konstellation jetzt eintragen lassen will, denn das ist ja definitiv nicht mehr möglich.
Mein Corsa ist Bj 96.

Die Zeiten wo man alles mögliche eingetragen bekommen hat (mit Beziehungen) sind doch eh schon lange vorbei. Früher durfte jeder TÜV Prüfer Eintragungen machen, da fand man immer jemanden dem man sein Gehalt aufbessern konnte. Heute dürfen nur noch Ingenieure Eintragungen machen, und da glaube ich nicht das einer seinen hoch bezahlten Job riskiert, wegen paar Euros.
Benutzeravatar
FTBerlin
Senior
Beiträge: 1675
Registriert: Mi 17. Dez 2003, 23:59
Kontaktdaten:

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von FTBerlin »

es gab auch eintragungen die legal waren (beispiel aluflügel) die dann verboten wurden..... wenn sie eingetragen waren wurden diese in der regel beim nächsten tüv besuch ausgetragen und mussten abgebaut werden. .. wobei derartiges doch eher selten vor kommt..... wenn alles vernünftig eingetragen ist, jedoch bei einer kontrolle zweifel bestehen (zb prüfnummer nicht mehr lesbar ect.), wird das auf eine mängelkarte hinauslaufen...
Benutzeravatar
petermz

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von petermz »

FTBerlin hat geschrieben:es gab auch eintragungen die legal waren (beispiel aluflügel) die dann verboten wurden..... wenn sie eingetragen waren wurden diese in der regel beim nächsten tüv besuch ausgetragen und mussten abgebaut werden. .. wobei derartiges doch eher selten vor kommt..... wenn alles vernünftig eingetragen ist, jedoch bei einer kontrolle zweifel bestehen (zb prüfnummer nicht mehr lesbar ect.), wird das auf eine mängelkarte hinauslaufen...
Ja es gibt bestimmt noch weitere Beispiele, und manches macht auch Sinn. So ein Alu Flügel muss nicht wirklich sein, denn auf 2 Rädern möchte ich da lieber nicht drauf brummen.
Nichts desto trotz möchte ich in der rechtlichen Frage einfach Sicherheit haben, denn mein Corsa soll auch meine Tochter fahren, und als FS Neuling mit Probezeit gehe ich kein Risiko ein. Ich werde mich an den TÜV wenden.
Benutzeravatar
FTBerlin
Senior
Beiträge: 1675
Registriert: Mi 17. Dez 2003, 23:59
Kontaktdaten:

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von FTBerlin »

das wird das beste sein... denn halbweisheiten werfen dir auch nichts bringen... vorallem um deine tochter da abzusichern.
Benutzeravatar
petermz

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von petermz »

So, das ging sehr schnell. Hier die Antwort auf meine eMail vom TÜV.

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Mir ist keine gesetzliche Änderung bezüglich der Radabdeckung bekannt.
Ihre Änderungen wurden nach den Vorgaben der deutschen StVZO abgenommen.
Dort sind die Anforderungen an die Radabdeckungen beschrieben, wobei nur die Laufflächen (also ohne Wulst u. Felge) in vorgegebenen Bereichen abgedeckt sein müssen.

Eventuell hat der Polizist die etwas abweichenden Vorgaben der EG im Kopf gehabt…

Für Sie ist und bleibt aber die Abnahme nach deutschem Recht gültig….



Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Jens Siebert

TÜV SÜD Auto Service GmbH
Service Center Unterhaching
82008 Unterhaching
Grünwalder Weg 38
Germany

Phone: +49 89 61002-115
Fax: +49 89 61002-160
mailto:siebert.jens@tuev-sued.de
http://www.tuev-sued.de

Aufsichtsrat / Supervisory Board:
Dipl.-Ing. Horst Schneider (Vors. / Chairman)
Geschäftsführung / Board of Management:
Dipl.-Ing. / Dipl.-Wirt.Ing. Bernhard Kerscher (Sprecher / CEO)
Dipl.-Ing. Viktor F. Metz

Sitz / Registered Office: Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart / Trade Register Stuttgart HRB 18 513
USt-IdNr. / VAT ID No. DE177565595
Informationen gemäß § 2 Abs. 1 DL-InfoV unter http://www.tuev-sued.de/impressum
Information pursuant to Section 2(1) DL-InfoV (Germany) at http://www.tuev-sued.com/imprint
Antworten