Es sind alle im Gutachten befindlichen Hinweise vom Tüv zu überprüfen. Darunter zählt unteranderem dass die Räder abgedeckt sein müssen.corsaLady hat geschrieben:
es heisst doch auch die lauffläche muss bedeckt sein oder nicht??? und die ist ja bei mir im radkasten drineO_o
Es gehört aber zum beispiel auch dazu, dass das Rad nirgendwo aufsetzen darf. (Schleifen etc.) ! Bei deinen 8x14 an der Hinterachse wird dies aber zu 100% der fall sein wenn du deine Radkästen nicht gezogen hast. Ich selbst habe ein Bilstein Gewinde und nur 7X14 Et 15 an der HA und es schleift wenns mal hart auf hart kommt (z.b. Karussel Nürburgring). JEdoch habe ich auch die Radkästen gezogen und fahre das ganze Zwecks des Fahrverhaltens ohne Federwegsbegrenzer!
Deinm Schwiegervater kann mann zum Großen Teil zustimmen. Jeder vernünftig denkende Mensch sollte mit einem Reifen wo das Gewebe schon rauskommt nicht mehr fahren.Deshalb kann ich verstehen, wenn er dir die Plakette abkratzen will. Falsch ist allerdings dass der Umbau oder um es vernünftig zu machen 3000 € kostet.