Re: Abschlepphaken Pflicht!
Verfasst: Mi 23. Jun 2004, 23:08
Also kurz und knapp: Vorne muss er sein und hinten nicht! Laut § irgendwas - fragt mich net, der schwirrt hier irgendwo im Forum rum - muss man abgeschleppt werden können, aber abschleppen muss keiner, deshalb is der hinten egal. Und sowas wie Anhängelast austregen is totaler Dummfug, weil der nix mit dem Abschlepphaken zu tun hat. Am besten suchst de dir nen andren TÜVer, der den § genau kennt!
Hab ihn hier grad gefunden:
§43 Abs.2:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
Hab ihn hier grad gefunden:
§43 Abs.2:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.