
naja..also einer der gebrauchte verkauft..ist also ein offizieller händler, ja?
und ein händler ist VERPFLICHTET zu einem jahr garantie. das ist eu-recht und da gibs nix anderes. wenn er sich blöd stellt droh ihm mit anwalt!!! guck in deinen garantie-unterlagen nach (hast doch gekriegt oder?). sowas wie ein motorschaden ist mit sicherheit drin.
aber was anderes! wenn der bj 98 ist dann hätte der zahnriemen bereits vor 2 jahren gewechselt werden müssen - und der händler hätte das machen müssen oder dich zumindest darauf hinweisen müssen. zahnriemenwechsel bei diesem fzg alle 4 jahre oder 60000km - vorschrift lt. opel
hast mal geguckt ob im service-scheckheft alle inspektionen brav drin stehen - oder ob er ihn dir gar als "scheckheftgepflegt" verkauft hat.