VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
Moderatoren: TBX, Capu, Zero, blackdevil2k1
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
CorsaXL hat alle Fluten lassen
Front 25%, vordere Seitenscheiben 60%
hintere Scheiben und Heckscheibe 70%
hat knapp 1000 gekostet
Front 25%, vordere Seitenscheiben 60%
hintere Scheiben und Heckscheibe 70%
hat knapp 1000 gekostet
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
hmm pics hat jetzt keiner oder?
30% also die seitenscheiben. dann werde ich das mal in angriff nehmen.
thankx jan
30% also die seitenscheiben. dann werde ich das mal in angriff nehmen.

thankx jan
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
doch auf team-corsa.de bei Mitglieder/ Corsa B
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
CorsaExtrem hat geschrieben:hmm pics hat jetzt keiner oder?
30% also die seitenscheiben. dann werde ich das mal in angriff nehmen.
thankx jan
Schade das du meinen Post nicht gelesen hast bzw nicht verstanden hast !
Haste dir schonmal deine scheibe angeschuat und /oder die suche benutz ?
NEIN!, wenn du das gemacht haettest wuerdest du wissen das wenn du GF auf der scheibe hast, die seitenscheiben schon um 30 % getönt sind ,steht auf jeder scheibe also schon drauf !!!
schei$$e wenn man nciht lesen kann
Natuerlich kannst du sie eintragen lassen bei den hinteren scheiben ist das kein problem ! Aber da du von den vorderen gesprochen hast wäre dieses illegal und das kann sehr nette folgen haben z.b bei einem Unfall, oder Stilllegung des Wagens.ich spreche hier von 40 euro pro scheibe, wind und heckscheibe 60 euro, also ist es billiger als folie. und der hersteller sagt man kann diese tönung auch eintragen lassen. von daher glaube ich meine ich etwas anderes als ich in der suche gefunden habe,
wollte nur mal wissen ob das jemand schon mal gemacht hat.
mfg jan
ALso für hinten sag ich ok Kein problem . Da kannste die so schwarz machen das da selbst ne supernova nicht mehr zu sehen ist aber bei den vorderen- und den seitenscheiben NO CHANCE , es Legal eingetragen zu bekommen ausser du haelst den tönungsgrad so gering das du es nicht siehst aber dann ist es ja auch witzlos !!
also schönes wochenende noch :-D
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
fluten bekommt man bei nem bestimmten %wert eingetragen
folien nicht auch wenns 0% tönung hat
CorsaXL hats legal eingetragen...und bei keinem tuner oder hinterhof tüv
folien nicht auch wenns 0% tönung hat
CorsaXL hats legal eingetragen...und bei keinem tuner oder hinterhof tüv
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
@ MafiaTjG
schön das du dir die sache so zu herzen nimmst !
aber wenn du erstmal die hintergründe hinterfragen würdest, könntest du dir den beitrag sparen.
mein corsa ist bj 9.93, das heißt alle scheiben sind klarglas!
sprich noch 0% getönt vom werk aus!
und außedem gefällt mir diese scheiß grün gar nicht!
mfg jan B
schön das du dir die sache so zu herzen nimmst !
aber wenn du erstmal die hintergründe hinterfragen würdest, könntest du dir den beitrag sparen.
mein corsa ist bj 9.93, das heißt alle scheiben sind klarglas!
sprich noch 0% getönt vom werk aus!
und außedem gefällt mir diese scheiß grün gar nicht!
mfg jan B
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
aha , aber dein frontscheibe wurde scheinbar schonmal gewechseltCorsaExtrem hat geschrieben:@ MafiaTjG
schön das du dir die sache so zu herzen nimmst !
aber wenn du erstmal die hintergründe hinterfragen würdest, könntest du dir den beitrag sparen.
mein corsa ist bj 9.93, das heißt alle scheiben sind klarglas!
sprich noch 0% getönt vom werk aus!
und außedem gefällt mir diese scheiß grün gar nicht!
mfg jan B
kann ja sein das die trotzdem getönt ist , warum sollte ich sowas hinterfragen DU hast doch mit informationen gegeizt nicht ich ;-)
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
ja bei mir habe ich alle scheiben fluten lassen,hat so alles mit der eintragung gut 1000 euro gekostet.die vorderen seitenscheiben hab ich dann anschließend auf 60% tönen lassen-klar das ist illegal.aber schwer nachweisbar wieviel % es sind.hat ja net jeder bulle oder tüv son messgerät rumliegen.bevor ich es bei mir hab machen lassen habe ich mich umgehört und die meisten haben gesagt:nee das bekommste net eingetragen usw. dann habe ich beim kba angefragt und die antwort war das es möglich ist(kann die kba email auch hier posten) und genauso wie es damals in der email stand hab ich es eingetragen bekommen 

Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
na dann poste mal die e-mail
Re: VORDERE SCHEIBEN BEDAPFEN BZW FLUTEN!
hier die email vom kba:
> Sehr geehrter Herr XXX
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage.
>
> Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine
> Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG-
> (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage
> ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben
> führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO).
> Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die
> folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht
> genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.
> Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung
> des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben.
>
> Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur
> durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die
> Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine
> Bauartgenehmigung ersetzen können.
>
> Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß
> Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall
> - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die
> Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt
> nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen
> Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Hartmut Bruder
das war stand der dinge im september 2002
und genauso wies da steht stehts bei mir in den papieren
zulassungsstelle hatte ich auch vorher noch angerufen und mich da erkundigt-die sagten mir das selbe und es würde kein problem darstellen wenn ich es per einzelabnahme wie oben beschrieben eintragen lassen wollte.also fluten lassen,abnehmen lassen,ab zur zulassungsstelle und eintragen lassen.wurde seit dem schon 2-3mal angehlten vom fanclub grün-weiss,die haben nix gemacht außer bissel rumgefunkt und mir anschließend ne guite fahrt gewünscht :lol:
> Sehr geehrter Herr XXX
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage.
>
> Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine
> Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG-
> (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage
> ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben
> führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO).
> Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die
> folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht
> genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.
> Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung
> des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben.
>
> Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur
> durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die
> Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine
> Bauartgenehmigung ersetzen können.
>
> Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß
> Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall
> - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die
> Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt
> nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen
> Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Hartmut Bruder
das war stand der dinge im september 2002
und genauso wies da steht stehts bei mir in den papieren
zulassungsstelle hatte ich auch vorher noch angerufen und mich da erkundigt-die sagten mir das selbe und es würde kein problem darstellen wenn ich es per einzelabnahme wie oben beschrieben eintragen lassen wollte.also fluten lassen,abnehmen lassen,ab zur zulassungsstelle und eintragen lassen.wurde seit dem schon 2-3mal angehlten vom fanclub grün-weiss,die haben nix gemacht außer bissel rumgefunkt und mir anschließend ne guite fahrt gewünscht :lol: