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Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Do 14. Okt 2004, 22:38
von VeNoM
wieso sollte der tüv das sehen ob du mit orginal rumfährst ? orginal ist und bleibt orginal da kann nichts weiter passieren und das eingetragen Fahrwerk ist eben auch eingetragen sprich du kannst das fahren ohne das was passiert !

wo mein WOhnort ist steht links auf der Karte findest mich auch :lol:

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Do 14. Okt 2004, 22:48
von Corsa RS
Bei mir geht es ja nur um die Schroth Gurte normal müssten die ja nicht eingetragen werden haben ja ABE,aber mein Vorbesitzer war etwas eifrig und hat auch Sachen mit ABE eintragen lassen.Heist für alles was ich ein ABE habe steht auch im Fahrzeugschein drin.

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Do 14. Okt 2004, 22:57
von Ole
wie haste das denn eingetragen bekommen? zu mir meinten die dass sachen mit abe net eingetragen werden könne... vll. waren die aber auch nur faul und wollten schnell feierabend haben ;)

MFG Sven

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Do 14. Okt 2004, 23:01
von Corsa RS
Kann ich dir nicht sagen hat der Vorbesitzer machen lassen.Wundert mich aber auch wie das geht!

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Fr 15. Okt 2004, 07:47
von VeNoM
hmm denke man kann solche sachen eintragen lassen haben doch schon einige hier gemacht weil ihnen der "Papierkram" zuviel wurde, wobei ich sagen muss da habe ich lieber ne riesen ABE mappe dabei die sich die Polizei dann anschaun muss und irgendwann die lust daran verliert und einen weiter schickt wie ich es schon so oft mitbekommen habe, klappt net immer aber immer öffter :D

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Fr 15. Okt 2004, 11:20
von TeenTigra
Eignetlich muss wirklich alles ausgetragen werden was nicht am Fahrzeug verbaut ist. also Spoiler,Fronten etc zu den Serienmässigen Radkombis darf eigentlich nur 1 zusätzliche im Schein stehen laut Tüv also ich kenne ja manche die haben noch 1-2 andere Felgen kombis eingetragen das ist aber streng gesehen nicht korrekt ich weis aber nicht inwiefer das strafbar ist.

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Mi 20. Okt 2004, 14:35
von Theux
Wie ist denn das dann, wenn am Wahrzeug wieder etwas ausgebaut wird?

Angenommen ich habe M3-Spiegel im Schein stehen und bau mir wieder die Serienspiegel dran. Muss ich dann zum TÜV, damit der mir einen Bericht erstellt, wo drinsteht dass die M3-Spiegel nicht mehr aum Auto montiert sind.

Oder kann ich einfach zur Zulassungsstelle, die mir dann einen neuen Kfz-Schein ausstellt, wo die M3-Spiegel nicht drinstehen?

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Mi 20. Okt 2004, 14:38
von Waldbrand
TeenTigra hat geschrieben:Eignetlich muss wirklich alles ausgetragen werden was nicht am Fahrzeug verbaut ist. also Spoiler,Fronten etc zu den Serienmässigen Radkombis darf eigentlich nur 1 zusätzliche im Schein stehen laut Tüv also ich kenne ja manche die haben noch 1-2 andere Felgen kombis eingetragen das ist aber streng gesehen nicht korrekt ich weis aber nicht inwiefer das strafbar ist.
Wie soll man dann legal Sommer u. Winteralus fahrn?? :D

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Mi 20. Okt 2004, 15:36
von VeNoM
ist doch Geil ! ich trage mir meine 195/45 R15 Reifen ein und wenn ich dann das Auto im Winter fahren muss und Winterreifen drauf machen muss ich meine Sommerreifen austragen lassen :roll: ´...

wenn mein FW hinüber wäre und ich notgedrungen schnell das orginale einbau um fahren zu können bis mein neues (das selbe natürlich) kommt lasse ich das FW austragen um es ne Woche später wieder eintragen zu lassen :roll: ...

das selbe wenn ein Spoiler im Ar*** ist und bau orginal zwangläufig ran bis eben wieder der neue kommt lasse ich ihn austragen weil ich ihn ja nicht dran hab um ihn ne Woche später wieder eintragen lassen zu können :roll: ...

hört sich vielleicht abissl bescheuert jetzt an aber wenn man alles austragen lassen muss was nicht verbaut ist so wie ihr das sagt dann trifft das oben geschrieben absolut zu ! Wer das dann noch machen lässt ist für mich (keine beleidigung jemanden gegenüber) absolut krank im Kopf !

sollte Tüver oder Polizei da was sagen "das haste ja gernet dran oder drin" und man sagt ja weils kaputt ist aber genau das selbe diese Woche kommt und ich es dann wieder ranbaue sagt weder die Polizei was noch der Tüv und der Tüv trägt dir das dann auch net aus !


alsooo wenn man das teil wieder anbauen möchte meinetwegen ein Jahr später muss ich erlich sagen lasse ich das mit sicherheit nicht austragen, was anderes wäre wenn ich wieder serie haben möchte oder ne komplett andere front da wäre es mir dann wurscht aber anders ? neeeee und da haben viele Tüver und Polizisten verständnis dafür vorallem die die selbst aufgemotzte Autos fahren ;)

wie gesagt bei mir stehen meine alten Federn noch drinne also die Federtieferlegung, zusätzlich noch andere felgen als meine Borbet und nicht nur eine ! insgesamt habe ich drei verschieden eintragungen mit "NICHT"serien reifen und mir wird das weder nie ausgetragen noch fragt einer danach und wers freiwillig machen lässt ... naja ...

können auch nichts weiter sagen als na hopp dann fahr zum austragen wenn se einen anhalten oder könnte dann ich was dafür das der Prüfer mir
das beim letzten mal nicht ausgetragen hat und ich nichts davon weiss ? nöö

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Verfasst: Mi 27. Okt 2004, 11:07
von Theux
Theux hat geschrieben:Wie ist denn das dann, wenn am Fahrzeug wieder etwas ausgebaut wird?

Angenommen ich habe M3-Spiegel im Schein stehen und bau mir wieder die Serienspiegel dran. Muss ich dann zum TÜV, damit der mir einen Bericht erstellt, wo drinsteht dass die M3-Spiegel nicht mehr aum Auto montiert sind.

Oder kann ich einfach zur Zulassungsstelle, die mir dann einen neuen Kfz-Schein ausstellt, wo die M3-Spiegel nicht drinstehen?

Kann mir da keiner was zu sagen???