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Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:06
von nfs2k
sobal ich des in meinem schein stehen hab bin ich ja wohl ausm schneider ;)

is klar das STVO drüber steht aber wenn mans eingetragen bekommt dann is der tüver wohl dran ..

darum würd ich nicht sagen das irgendwas grundsätzlich verboten sein kann " FK 60/40 " kommt wohl auf die umstände drauf an ....... in dem speziellen falle - Verbot für TIEFERLEGUNG TIGRA -

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:10
von Anonymous
[quote="nfs2k"]sobal ich des in meinem schein stehen hab bin ich ja wohl ausm schneider ]

ohje ..

du bist ganz und gar net ausm schneider -_- du bist für den zustand deiner karre verantwortlich und wenn sie zu tief is trotz eintragung dann bist du dran .. schluss ende aus !

in den wenigsten fällen wird irgendwie der prüfer zur rechenschaft gezogen .. aber du bist immer 100%ig der schuldige

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:12
von T-Mow-Beil
Und so zu tuen als hätte man keine Ahnung gilt leider auch nicht mehr.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe :cry:

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:16
von VeNoM
der Tigra ist doch von haus auf schon recht tief was die SW vorne angeht richtig? da sag ich nur GewindeFW holen grosse felgen drauf 50 cm einhalten und dann sollte das eigetnlich auch kein problem beim Tüv geben denke ich es dreht sich soweit ich weiss ja nur darum das sonst die 50 cm unterschritten werden (wer da auf 50 cm gekommen ist der gehört einerseits eh erschlagen man hätte wenigsten 47 cm oder so machen können wenn ich hier manche Golfs anschau :roll: )
Aber das angeblich ne tieferlegung beim Tigra komplett verboten sei ist mir ebenfalls neu !

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:17
von nfs2k
wenn ich angehalten werde und mein fahrwerk ist eingetragen für die höhe was es vor ort hat und die wollen mir ans bein pissen schalt ich den rechtschutz ein !

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:22
von VeNoM
ja wenn es aber unter die 50 cm fällt wird dir das leider nichts nützen ! (leider) mein Corsa ist mit SWunterkante 49 cm eingetragen hab ihn aber auf 47 cm werd ihn aber im April wenn ich ihn wieder fahren kann abissl hochdrehen schaut zwar dann mit der Mattigfront nichtmehr so prickelnd aus aber wenigstens drücken se bei den eingetragenen 49 cm eher mal ein auge zu als wenns sowieso schon tiefer ist als eingetragen und da will ich lieber auf der sicheren seite sein ! natürlich könnten dir mie trotzdem an Bein pissen , aber dann wird er halt auf genau 50 cm geschraubt und fertig !

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:22
von Anonymous
nfs2k hat geschrieben:wenn ich angehalten werde und mein fahrwerk ist eingetragen für die höhe was es vor ort hat und die wollen mir ans bein pissen schalt ich den rechtschutz ein !
yoyo .. wenn's eingetragen ist .. aber wenn du die auflagen nicht einhälst und du unter 50cm bist dann hilft dir auch kein anwalt.

weil der halter is für den zustand und die verkehrssicherheit verantwortlich .. und unter 50cm entspricht nicht der stvo und somit isses illegal

aber is ja schwachsinn dich zu belehren .. weißt es ja sowieso besser .. viel glück bei ner kontrolle mit zollstock :wink:

aber dann nachher net nen thread mit geheule aufmachen !

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:25
von nfs2k
OsiRis2k hat geschrieben:
aber is ja schwachsinn dich zu belehren .. weißt es ja sowieso besser .. viel glück bei ner kontrolle mit zollstock :wink:
:wink:
http://beckerj2.bei.t-online.de/mangel/

scheinwerblablakante war denen egal .... bodenfreiheit zählt hier im landkreis .....

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:26
von VeNoM
OsiRis2k hat geschrieben:
nfs2k hat geschrieben:wenn ich angehalten werde und mein fahrwerk ist eingetragen für die höhe was es vor ort hat und die wollen mir ans bein pissen schalt ich den rechtschutz ein !
yoyo .. wenn's eingetragen ist .. aber wenn du die auflagen nicht einhälst und du unter 50cm bist dann hilft dir auch kein anwalt.

weil der halter is für den zustand und die verkehrssicherheit verantwortlich .. und unter 50cm entspricht nicht der stvo und somit isses illegal

aber is ja schwachsinn dich zu belehren .. weißt es ja sowieso besser .. viel glück bei ner kontrolle mit zollstock :wink:

aber dann nachher net nen thread mit geheule aufmachen !
da geb ich dir vollkommen recht !

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:32
von cheeky_devil
man letztendlich isses trotzdem so wie simon sagt...
wenn du nen karren vom kumpl fährst der nen nicheingetragenen luftfilter hat und du wusstest des zb nich bekommst trotzdem deine 3 punkte und der halter och... ob dus nu wusstest oder nich

des gesetzt mitter scheinwerferunterkante is uff gut deutsch eignltlich schon saumässig veraltet...hab jetz zwar des genaue datum nich, aba is schon ne ganze weile her... aba deutschland schwört ja eh auf altes :roll: