Seite 2 von 3
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 19:46
von TeenTigra
ice tiger hat geschrieben:also es geht jetzt nur um vorn! da ist et 26 un dmit sagen wir mal 10 oder 15 mm links und rechts wäre das jeweils eine et von 16 bzw. 11...
Die Felgen sind ja eh eine Einzelabnahme, dann müsste noch die Spurverbreiterung hinzu...
Gibt es da ein Max. in Bezug auf die Achsfestigkeit??
Ein Kollege vom Reifenservice faselte irgendwas von 3%
Mir geht es erstmal nur darum, ob es grundsätzlich zulässig wäre... :?:
Weil 10 bis 15 mm müssten vorn links und rechts schon drauf um genügend Freigängigkeit des Rades zu erlangen...
@ teen
wie oder zu was bekomm ich ein solches Achsfestigkeitsgutachten??
Zum Rad oder zur Spurverbreiterung??
mfg
Son Gutachten bekommst du zu deinem Auto bzw deiner Achse.
Bei vielen Spurplatten steht allerdings in den Auflagen das nur eine gewissen min ET damit erzield werden darf (bei manchen max et 20) darum bei Spurplatten kaufen drauf achten.
Aber wie gesagt das Auto wird sich beschissen fahrn mit 9x16 et 15.
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 19:47
von ice tiger
@teen
un dass Gutachten würde mir der üv bzw. Dekra dann direkt für mein Auto erstellen? Ach so daher eventuell die 180€
Warum beschissen fahren?
Zu wenig Platz beim Lenken??
mfg
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 19:53
von TeenTigra
ice tiger hat geschrieben:@teen
Warum?
Zu wenig Platz beim Lenken??
mfg
Nein eine so geringe ET kombiniert mit so einer breiten massigen Felge macht das Auto
a) träge und undynamisch.
b) erhöht den Spritverbrauch um ca 1 Liter auf 100 km.
c) du wirst nur noch in Spurrillen Fahren.
d) bei der geringsten Unwucht der Felgen oder verschleiss an Lagern und alles was mit Spurtreue zutun hat wird das Auto ab 100 Km/h schlecht zu kontrollieren und sehr sehr unruhig da muss man teils das Lenkrad mit beiden händen festhalten.
e) das letzte bisschen Fahrkomfort geht baden.
Klar hats 2 Vorteile:
a) Extreme Kurvenlagen möglich.
b) Optisch sehr ansprechend.
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 20:13
von ice tiger
Naja gut das ist ja dann bei 9x16 gehupst wie gesprungen, egal welche et...
Das mit dem Sprit ist klar und das mit der verminderten Dynamik auch,
aber das würd ich für die Optik in Kauf nehmen...
Mir geht es bloß darum: Nicht das der Tüv/Dekra dann sagt: Naja tolles Fahrwerk ham se da und schöne Felgen. Das passt theoretisch auch alles, aber das geht nicht mit ner Spurverbreiterung...
An der Stelle hätt ich eine wietere Frage:
Wie verhält das sich denn eigentlich bei der Abnahme eines Gw.-Fahrwerks??
1. In meinem Gutachten steht in etwa: ausgelegt und getestet für Serienbereifung 145/45/R13, 165/65R14
Ja toll in meinem schein sind aber serienmäßig die 175/65/R14 und 185/60/R14 eingetragen
Und in echt sind im Winter die Serien 15" mit 185 Reifen drauf gewesen.
Muss ich mir jetzt noch ein paar andere Räder holen, wenn ich denn Spaß abnehmen lasse, oder stört das keinen??
2. Kumpel meinte bei der Abnahme müsse gewährleistet sein, dass bei völlig heruntergedrehtem Fahrwerk eine absolute Freigängigkeit der Räder da ist (Was bei 13 oder 14" Stahlfelgen sicher machbar wäre, aber nie mit den 5x15 Serienalus)
Was ist da dran stört das wen beim Tüv?
mfg
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 20:23
von TeenTigra
Lass deine Kumpels mal labbern.
Mit der von dir eingestellten Tieferlegung wird die Freigängigkeit der Radreifenkombi geprüft und wenn das passt trägt der Tüvman dann nach oben und unten das bestehende Restgewinde ein also so das du eigentlich nicht mehr dran rumstellen darfst in anderen ländern wird sogar ne kleine Plombe ans Gewinde gesetzt damit man es nicht verstellen kann.
Sone Eintragung kostet bei normalen tüv 80€+ das Achsfestigkeit ca 180€ beim tuner aber oft billiger.
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 20:32
von ice tiger
Ahja!
Das hilft mir doch schon mal um einiges weiter!
Genau das wollt ich wissen
Also kann ich ja erstmal theoretisch davon ausgehen das die Freigängigkeit den tüv nur bis zu einer Teiferlegung interessiert, bei der die 50cm Scheinwerferhöhe eingehalten werden!?
mfg
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 20:52
von unschuldig
ice tiger hat geschrieben:
1. In meinem Gutachten steht in etwa: ausgelegt und getestet für Serienbereifung 145/45/R13, 165/65R14
Ja toll in meinem schein sind aber serienmäßig die 175/65/R14 und 185/60/R14 eingetragen
Und in echt sind im Winter die Serien 15" mit 185 Reifen drauf gewesen.
Muss ich mir jetzt noch ein paar andere Räder holen, wenn ich denn Spaß abnehmen lasse, oder stört das keinen??
2. Kumpel meinte bei der Abnahme müsse gewährleistet sein, dass bei völlig heruntergedrehtem Fahrwerk eine absolute Freigängigkeit der Räder da ist (Was bei 13 oder 14" Stahlfelgen sicher machbar wäre, aber nie mit den 5x15 Serienalus)
Was ist da dran stört das wen beim Tüv?
mfg
zu 1.: im Gutachten steht "ausgelegt und geprüft mit serienmäßiger rad/reifenkombination" ...aber da steht weiterhin (meistens bei den bemerkungen und auflagen) "andere rad/reifenkombinationen sind gesondert durch einen zulässigen sachverständigen zu prüfen und ggf. in den papieren einzutragen" jedenfalls so oder so ähnlich...
zu2.: gut das du hier nochmal gefragt hast, denn dein "kumpel" hat definitiv keine ahnung davon...denn bei meinem fahrwerk ist noch soviel restgewinde, dass sich mein Tigra keinen milimeter mehr bewegen würde, geschweige denn die räder in den radkästen, wenn ich die karroserie bis zum anschlag runter schrauben würde...!
Das wichtigste ist das du alle Auflagen die in den Gutachten von Felgen und Fahrwerk für dein Fahrzeug aufgeführt sind beachtest...
Wenn garnichts geht, einfach so weit runterschrauben das die räder nicht am federbein schleifen, dann eintragen lassen, nach hause fahren, spurverbreiterung drauf und wieder bißchen runterschrauben

Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 21:08
von ice tiger
Also da das Fahrwerk schon drin ist und die Felgen auch schon da sind, würde ich jetzt wie folgt vorgehen:
1.: 14" Stahlfelgen besorgen, wie sie im Gutachten stehn und drunterschrauben,
2.:dann noch 10 oder 15mm Spurverbeiterung pro Seite(je nachdem wieviel nötig wären ,um 9x16"et 26 so freigängig wie erforderlich zu halten) drauf machen (natürlich bei der Firma der Spurplatten kundig machen, bis zu welcher ET und Felgenbreite sie bereit wären ein Achsfestigkeitsgutachten auszustellen, falls dieses bei der Abnahme erforderlich sein sollte...)
3.: Zu Onkel Tüv fahren und das Ganze abnehmen lassen...
(also Fahrwerk und Spurverbreiterung)
4.: Nachdem nun Fw. und Spurverbreiterung im Brief stehen, 9x16" drauf
ab zum Karosseriebauer! Der verbreitert die Radläufe soweit es das
Gesetz erfordert (die haben dort einen DekraPrüfer an der Seite, der
denen sagt wie weit sie ziehen sollen/müssen)
Dann dort die Felgen abnehmen lassen (zur Info: Zu den Felgen habe
ich nur ein Festigkeitsgutachten, in dem natürlich kein Tigra steht)
Und dann müsste es doch geschafft sein!?
Was meint ihr dazu? Könnte das gesetzlich/rechtlich so gehen? :!: :?:
mfg
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 21:28
von TeenTigra
Nein so geht das nciht da jedes Fahrwerk in zusammenhang mit dem Fahrwerk eingetragen wird ist also ncohmal nr teurere Abnahme.
Re: Spurverbreiterung mit 9x16" und Gw.-Fahrwerk zulässig??
Verfasst: So 23. Jan 2005, 21:30
von ice tiger
Hä?
Meinst (wohl) Fahrwerk nur zusammen mit Sonderädern und Spurplatten??
mfg