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Re: EintragungsPFLICHT trotz ABE??

Verfasst: Mo 21. Feb 2005, 15:56
von fate_md
Und ja es gibt auch ABE wo man dann trotzdem zum Tüv muß,
Richtig, dann muss das aber in der ABE erwähnt sein.

Was ich gefunden hab? Mir wurde netterweise ein Link zur StVZO geschickt, in den §§16 und folgende ist da geregelt, ich glaub § 19 ist der, der am wichtigsten ist. Absatz 2 und Absatz 3 vor allem.

Re: EintragungsPFLICHT trotz ABE??

Verfasst: Mo 21. Feb 2005, 18:44
von VeNoM
na da werd ich gleich ma guggn :D soll ja nie wissenswertes liegen lassen :D